Dass man die Maskenpflicht nicht überzeugend verteidigen kann – also evidenzbasiert, medizinethisch sowie im Einklang mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung, zu der eben auch gehört, im Alltag jederzeit frei atmen und Gesicht zeigen zu können –, das war vernünftigen Laien von Anfang an klar. Dazu musste man sich nur ein paar Gedanken über den in aller Regel unsachgemäßen und damit potenziell gesundheitsschädlichen Gebrauch, die objektiv auf Konformität abzielende Sozialpsychologie und die statistische Unwahrscheinlichkeit einer eigenen akuten Corona-Infektion machen sowie eine rechtsstaatliche Vorstellung von Verhältnismäßigkeit haben. Wer sich darüber hinaus noch von medizinisch und juristisch versierten Experten Argumente gegen schamlos sozialpädagogisch argumentierende Politiker an die Hand reichen lassen will oder Apologeten dieser womöglich justiziablen, da nötigenden Staatsmaßnahme überzeugen will, der schaue sich eine Diskussion im österreichischen Fernsehen an, wo anders als im deutschen über so etwas Grundsätzliches immerhin noch kontrovers diskutiert wird.
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