Es ist noch nicht lange her, da hat Justizminister Heiko Maas in einem Gespräch mit der SZ gesagt, es gebe kein Grundrecht auf innere Sicherheit. "In unserem Grundgesetz steht ein solches Grundrecht auf innere Sicherheit nicht." Das ist, wörtlich genommen, zwar richtig, inhaltlich aber vollkommen daneben. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten, die in Artikel 2 garantiert werden, zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person. Und alles zusammen kann durchaus als Grundrecht auf innere Sicherheit verstanden werden. Das müsste ein Jurist, den das Schicksal in das Amt des Justizministers geweht hat, eigentlich wissen. Oder jemand in seiner Umgebung sollte es ihm stecken.
Immerhin, gänzlich unlernfähig ist Heiko Maas nicht. Nach den Anschlägen von Brüssel gab er eine Erklärung zur Lage ab, die Welt Online in dem Satz zusammenfasste: "Justizminister Maas warnt vor Parallelgesellschaften".
Wow! Das ist wirklich eine Einsicht, die man dem "bestgekleideten Mann" der Republik nicht zugetraut hätte. Wenig später hatte er zwischen zwei Anproben bei seinem Ausstatter wieder eine tolle Idee: Mord soll "nicht mehr zwingend mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden". Zwar ist das auch heute schon der Fall - lebenslänglich bedeutet im Regelfall höchstens 15 Jahre -, aber das muss ein Justizminister, dem das Grundrecht auf innere Sicherheit unbekannt ist, nicht wissen.
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