DIE WELT berichtet heute ausführlich über den Prozess in Sachen Ahmad Mansour gegen Facebook. Daraus zwei Zitate: "Was hängen bleibt: Facebook lässt Tausende Seiten Schriftsatz verfertigen, bezahlt die teuersten Anwälte Deutschlands, nur um sicherzustellen, dass Ahmad Mansour vor allen Ländern der Welt (außer Deutschland) aber sehr wohl vor allen Deutschen, die im Ausland sind, Hurensohn genannt werden darf." Und das Fazit zum gefällten Urteil: "Facebook ist es unter Androhung einer Ordnungsstrafe untersagt, den Post in Deutschland zu verbreiten. Eine großer Sieg für Ahmad Mansour, ein kleiner Sieg für den Rechtsstaat. Immerhin".
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