Die Energieerzeugung habe Vorrang vor Artenschutz, steht in einer hessischen Vorschrift. Sie entfalte „gegenüber Gerichten keine Bindungswirkung“, stellt nun der Verwaltungsgerichtshof fest. Eine Schlappe nicht nur für zwei Grünen-Minister.
Die FAZ schreibt:Der Ausbau der Windkraft benötige „einen neuen Schub“, forderte MathiasWagner, der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Hessischen Landtag, zuBeginn des Jahres. Doch der erste Versuch der dafür verantwortlichenParteifreunde endet mit einer Blamage. Die Erzeugung von Energie habeVorrang vor dem Artenschutz, steht in einer Verwaltungsvorschrift, dieWirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Umweltministerin Priska Hinz zu Anfang des Jahres gemeinsam auf den Weg brachten. Sie entfalte „gegenüber
Gerichten keine Bindungswirkung“, stellt jetzt der HessischeVerwaltungsgerichtshof dazu nüchtern fest. [...]
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