DIE WELT zitiert aus der aktuellen Urteilsbegründung des OVG Lüneburg zur Aufhebung von Ausgangssperren in der Region Hannover:
Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart weitreichenden Maßnahme nicht aus. (…) Nach mehr als einem Jahr Dauer des Pandemiegeschehens bestehe, so die Richter, die begründete Erwartung nach „weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege.“ Der Erlass einschneidender Maßnahmen lediglich auf Verdacht lasse sich nicht mehr rechtfertigen.
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