Ein rechtskräftig verurteilter Polizistenmörder, der nach Verbüßung seiner Strafe in seine alte Heimat, den Libanon, abgeschoben wurde, darf nach Deutschland zurückkehren, weil seine Frau und seine Kinder hier leben. Denen sei die Trennung vom Vater nicht länger als ein Jahr zuzumuten, entschied das Gericht. Die Tochter des ermordeten Polizisten wuchs ohne ihren Vater auf, die Mutter bekam keine Versorgung, weil sie mit dem Vater nicht verheiratet war. Ein dreimal hoch auf das Recht und die Gerechtigkeit! Gunnar Schupelius hat die Details.
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