Dieser Vorgang hat nicht nur in den USA (“Twitter’s ‘Living’ Censorship”, Wall Street Journal), sondern weltweit und auch in Deutschland kurz vor der US-Wahl zu einem enormen medialen Echo geführt und zu einer Vorladung des Twitter-Chefs Jack Dorsey vor den US-Senat (“Who the hell elected you?“). Er zeigt einen skandalösen Eingriff der Plattform in die US-Wahl, sowie die Meinungs- und Pressefreiheit. Twitter-Nutzer Kai Parthy wollte am 14.10.2020 tweeten:
„Dieser Artikel von heute aus der ‚New York Post‘ belastet den Sohn von Joe Biden und Biden selber schwer. In den USA haben Twitter und Facebook das verbreiten dieses Links verhindert. Ein schwerwiegender Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit, der in Deutschland unzulässig wäre. https://nypost.com/2020/10/14/hunter-biden-emails-show-leveraging-connections-with-dad-to-boost-burisma-pay/.“
Aber Twitter blockierte den Tweet auch in Deutschland. Weil das Unternehmen später einen Rückzieher machte, entfiel die Grundlage für ein Eilverfahren. Das Oberlandesgericht Köln nannte den Vorgang in einem Beschluß vom 05.11.2020 eine “unstreitig rechtlich fragwürdige Behinderung.” Wir werden klagen, wenn am 17.11.2020, 20:00 Uhr, keine Unterlassungserklärung von Twitter vorliegt.
Die Klage wurde heute, am 18.11.2020, beim Landgericht Köln eingereicht.
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