In der Pressekonferenz auf Schloss Meseberg beim Treffen mit Frankreichs Präsident Macron fragte eine Journalistin die Kanzlerin, warum man sie nie mit Maske sehe. Merkels Antwort: „Wenn ich die Abstandsregeln einhalte, brauche ich die Maske nicht aufzusetzen“. Wo das nicht möglich sei, wie beim Einkaufen, trage sie natürlich die Maske. „Ich halte mich natürlich an die vom Robert Koch Institut empfohlenen Vorgehensweisen.“
Soweit so gut. Allerdings handelt es sich bei der Maskenpflicht nicht um eine vom RKI empfohlene Vorgehensweise, sondern um eine rechtliche Pflicht aufgrund von § 4 Absatz 1 Nr. 2 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Senats von Berlin vom 23. Juni 2020. Empfehlungen muss man nicht unbedingt folgen, rechtlichen Verpflichtungen dagegen schon, auch als Bundeskanzlerin. Ein Verstoß dagegen stellt nach § 11 Absatz 3 Nr. 5 der Verordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach dem Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Berlin vom 27.06.2020 mit einem Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro geahndet werden kann. Angesichts der Vorbildfunktion der Kanzlerin ist zu erwarten, dass der Bußgeldrahmen ausgeschöpft wird.
Leider hat die Journalistin versäumt nachzufragen, warum man denn zahlreiche Politiker wie etwa die Ministerpräsidenten Söder und Laschet mit „Mund-Nasen-Bedeckung“ (so die amtliche Bezeichnung in der Berliner Verordnung) sehe. Und ob die Kanzlerin ernsthaft glaube, dass sie bei ihren politischen Treffen immer den gebotenen Abstand einhalten könne.
Fazit: „Some animals are more equal than others” (George Orwell, Animal Farm, 1945)
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