Wie DIE WELT unter Bezug auf den MDR berichtet, müssen im Freistaat Sachsen Personen, die sich "der Anordnung häuslicher Quarantäne" verweigern, "in einer psychiatrischen Klinik festgesetzt werden". Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen. Dazu ist es möglich, diese Menschen mit einem richterlichen Beschluss in einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses unterzubringen, so die Sozialministerin des Landes, Petra Köpping (SPD). So kommt das Gesetze zum Schutze der Voksgesundheit von 1874 wieder zum Zuge, ebenso wie dieVerordnung zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten von 1938. Auch in der DDR hat man mit der Einweisung renitenter Personen in die Psychiatrie gute Erfahrungen gemacht.
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