Peter Grimm / 03.06.2017 / 18:48 / 0 / Seite ausdrucken

Klage gegen Kondompflicht

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wollen Prostituierte vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Frankfurter Beratungsstelle Doña Carmen sieht in dem ab 1. Juli in Kraft tretenden Prostituiertenschutzgesetz einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Prostituierten. „Wir wenden uns ganz entschieden gegen eine diskriminierende rechtliche Sonderbehandlung“, sagte die Sprecherin des Vereins, Juanita Henning am Freitag.

So steht es in der Frankfurter Rundschau. Und dass es tatsächlich nicht um Kuriositäten geht, sondern der Eingriff in Grundrechte durchaus ernst zu nehmen ist, macht der klagende Verein demnach auch mit der Wahl des Anwalts deutlich: Meinhard Starostik ist Richter am Berliner Landesverfassungsgericht und hat schon gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich geklagt.

Starostik hält das Gesetz in drei Punkten für anfechtbar. Bei der Anmelde- und Beratungspflicht hält er die enge Überwachung nicht für gerechtfertigt. „Der Gesetzgeber scheint davon auszugehen, dass alle Prostituierten bescholten sind“, vermutet der Richter. In der Kondompflicht sieht Starostik einen unzulässigen Eingriff in den intimen Persönlichkeitsbereich. Noch deutlicher wird der Jurist bei der Kontrollpflicht, die den Betreibern von Bordellen und Vermietern von Stundenzimmern auferlegt wurde. „Das ist schon irre und unzumutbar.“



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