Peter Grimm / 10.11.2018 / 15:00 / 0 / Seite ausdrucken

Keine Belastung des „interkulturellen Dialogs”

Der UN-Migrationspakt, so beruhigen seine Befürworter die Skeptiker, sei völlig unverbindlich. Auch der umstrittene Passus, in dem sich die beteiligten Staaten zur Arbeit am positiven Meinungsbild über Migration verpflichten, würde nicht in die Meinungs- und Pressefreiheit eingreifen, hören wir allenthalben. Ein Bericht der BZ erzählt von einer anderen Praxis: 

„Im Bundestag gibt es einen Petitionsausschuss. Dorthin können alle Bürger einen Aufruf senden, der ihre Meinung wiedergibt. Der Aufruf wird dann auf der Seite des Bundestages veröffentlicht. Wer sich ihm anschließen will, kann im Internet unterzeichnen. So soll allen Bürgern die Gelegenheit gegeben werden, sich in die Politik einzumischen.

In diesem Herbst wurden dem Bundestag 19 Petitionen zu einem Thema zugesandt. Aber keine von ihnen wird veröffentlicht. Darüber entschied das Sekretariat des Petitionsausschusses. Die 19 Petitionen wenden sich gegen den Migrationspakt der UNO, der im Dezember verabschiedet werden soll. […] Zur Begründung schrieb der Bundestag, Petitionen dieser Art seien geeignet, „den interkulturellen Dialog zu belasten“. Die bloße Diskussion über Zuwanderung wird also als gefährliche Störung bezeichnet.“



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