Henryk M. Broder / 03.06.2016 / 18:10 / 15 / Seite ausdrucken

Jetzt auch in Deutschland: Syrisches Recht für Sex mit Minderjährigen

Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Gültigkeit einer in Syrien geschlossenen Ehe zwischen einem erwachsenen Mann und einem 14 Jahre jungen Mädchen anerkannt, nachdem die Richter das syrische Eherecht ausgiebig studiert haben. Das Bamberger Jugendamt will das Urteil anfechten. Auch der bayerische Justzminister ist empört.



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Leserpost

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Werner Haas / 04.06.2016

Es ist in der Tat erschreckend, wenn man die Wandlung Deutschlands in allen Bereichen beobachtet. Die Rechtsprechung ist ein Teil davon und hat in vielen Fällen nichts mehr mit dem wahren Recht zu tun. Man könnte oft annehmen, dass das Wort Recht sich zu einem Fremdwort in der Deutschen Rechtsprechung entwickelt hat. Syrisches in Deutschland anzuerkennen heißt Aufgabe der Souveränität des Deutschen Rechts. Das Deutsche Recht bleibt leider in noch mehr Fällen auf der Strecke. Armes, schönes Deutschland!

Gaby Guzek / 04.06.2016

In Athen ist gerade ein pädophiler Grieche, der die gleiche Altersklasse bevorzugte, zu 25 Jahren Haft ohne Chance auf Bewährung plus 200.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden. So macht man das. Und nicht anders Bravo, Hellas!

Norbert Kohn / 04.06.2016

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Empörung habe ich zu Kenntnis genommen, daß in unserem Lande inzwischen syrisches Recht gelten soll.  Ich fordere Sie auf, sich an die in unserem Staat geltenden Rechtsnormen zu halten, denn Ihr Versuch der Implementierung von Rechtsnormen aus einer islamistisch geprägten Diktatur ist schlichtweg mit unserem GG nicht vereinbar. Mit freundlichen Grüßen Norbert Kohn

Georg Sobotta / 03.06.2016

Es mag uns nicht gefallen, aber der Richter hat recht. Die als Beispiel angeführte Ehe wurde nach dem gültigen Recht eines suveränen Staates geschlossen. Der Status ändert sich nicht, nur weil die Menschen diesen Staat verlassen haben, denn sie sind immer noch syrische Staatsbürger. Vermutlich würde sich das ändern, wenn die Eheleute die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen würden. Hier müsste ein Gericht denke ich, diese Ehe rechtlich neu bewerten. Im übrigen herrscht auch in Deutschland das sexuelle Selbstbestimmungsrecht ab dem 14. Lebensjahr. Ausnahmen dazu regelt unter anderen § 174 StGB.

Dietmar Gaedicke / 03.06.2016

Hinzu kommt, dass diese Moslems innerhalb der Familie geheiratet haben. Entsprechend hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass deren Nachkommen krank und geistig minderbemittelt sein werden. Das ist wissenschaftlich bewiesen. Doch diese Wahrheit ist in Deutschland ein Tabu!

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