Unter der Rubrik "Einspruch. Alles was Recht ist" schreibt die FAZ: "Wenn Facebook ein korrektes Zitat aus der polizeilichen Kriminalstatistik als Hassrede löscht, richtet sich dieser Vorwurf auch gegen den bayerischen Innenminister, auf dessen Internetpräsenz man diese Passage auch heute noch lesen kann. Diese Löschung stellt zudem eine neue Dimension des Eingriffs in die Meinungsfreiheit der Facebook-Nutzer dar, für die man sich entschuldigen, die man aber nicht vor Gericht verteidigen sollte", sagt dazu Joachim Steinhöfel, der den Kläger in dem Verfahren vor dem LG Bamberg vertritt.
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