Der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichts, Gerhart Holzinger: Aus verfassungsrechtlicher Sicht gibt es nur das eine zu sagen: Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat klar gesagt, dass das Recht der freien Meinungsäußerung ein Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft ist. Das gilt ausdrücklich auch für Meinungen, die verletzen, schockieren oder beunruhigen. Es wäre sehr gefährlich, wenn wir irgendeine staatliche Wahrheitsbehörde einrichten. Das würde an den Grundfesten unseres Freiheitsbegriffs rütteln. Ich warne sehr davor, unsere ohnehin mühsamst erarbeiteten Freiheitsstandards auszuhebeln.
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