Wirbel um das Gymnasium Johannes Rau in Wuppertal: Eine interne Mitteilung der Schulleitung an das Lehrerkollegium gelangte an die Öffentlichkeit und wurde dutzendfach bei Facebook geteilt und diskutiert.
Der brisante Inhalt: „In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten, signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von bestimmten Körperhaltungen. Dies ist nicht gestattet.“
Ist ein solches Gebetsverbot in Deutschland rechtens oder werden hier muslimische Schüler wegen ihrer Religionsausübung diskriminiert? Eine spannende Frage für die Düsseldorfer Bezirksregierung.

Das ist ja nict die einzige Form des provozierens. Muslime fallen auch auf Straßen durch provozierendes Verhalten auf, z.B. durch Weg versperren. Wenn ich 1 Stunde durch Hannover fahre mit dem Rad, so habe ich, auf dem Radweg mindestens Zwei-Fast-Unfälle durch Rücksichtslosigkeit. Also durch asoziale Verhaltensweisen...