Peter Grimm / 07.03.2017 / 08:00 / 2 / Seite ausdrucken

Frauen erst nach einer Ermahnung schlagen

Das Islamische Zentrum München, nach eigenen Angaben eine der Gründungsorganisationen des Zentralrats der Muslime, ist stets bemüht, auch brisante Fragen klar zu beantworten. Im Internet findet man auf ihrer Seite Frau und Familie im Islam an zehnter Stelle die wichtige Frage: „ Darf ein muslimischer Mann seine Frau schlagen?“ Die Antwort:

„Dies ist ein mit Vorurteilen belastetes Thema, das sehr schwierig zu erklären ist  Die entsprechende Koranstelle hierzu lautet: "Und jene (Frauen), deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede." (4:34). […] Der Koranvers macht deutlich, dass im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe der Ehemann diese drei Schritten auf jeden Fall einhalten muss: Ermahnung, Trennung im Ehebett und Schlagen. Damit ist vor allem das Schlagen im Affekt verboten, was wohl in fast allen Fällen vorkommt.“

Und darf eigentlich die Frau zurückschlagen?

Die muslimische Frau hat andere Möglichkeiten, in Konfliktsituationen gegen ihren Mann vorzugehen. Dazu kann sie andere Familienmitglieder einschalten.



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Leserpost

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Hubert Bauer / 08.03.2017

Das “Fundstück” ist Stück für Stück interessant zu lesen. Z. B. schreiben die auch, dass eine Muslima keinen “Ungläubigen” heiraten darf. Man stelle sich vor, im Parteiprogramm der AfD würde stehen, ein weibliches AfD-Mitglied oder die Tochter eines AfD-Mitglieds dürfte keinen Ausländer heiraten. Da würden die LinksgrünInnen aber mit Nazivergleichen um sich werfen; und hier (nur hier) wäre es auch gerechtfertigt. Aber die Vertreter solcher Islamverbände werden hofiert ohne Ende (Gesprächskreise in Ministerien und keine Talkshows ohne einen Islamfunktionär).

Karla Kuhn / 07.03.2017

Das ist ein Thema, was nicht zu Deutschland gehört.

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