Das Deutsche Ärzteblatt berichtet über die Auswirkungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf die deutsche Unfallchirurgie:
Der Bundesbericht zu den Traumaregisterdaten würde „Unregelmäßigkeiten“ aufweisen. Damit sei das für die Schwerstverletztenversorgung unschätzbare Forschungs- und Qualitätssicherungsinstrument bedroht, warnte DGU- und DGOU-Präsident Paul Alfred Grützner.
„Durch die Datenschutzgrundverordnung wird die Erfassung der Patientendaten erheblich erschwert“, sagte der Ärztliche Direktor der BG Klinik Ludwigshafen und Direktor der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie und führte weiter aus: Denn diese seien nicht anonymisiert, sondern nur pseudonymisiert. Zusätzlich würden die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer erschwerend hinzukommen.
„Das führt zu der absurden Situation, dass manche Kliniken nur noch Daten von verstorbenen Polytraumapatienten in das Register eintragen – denn nach dem Tod hört der Datenschutz für sie auf“, beschrieb Grützner die Auswirkungen. In zwei Bundesländern hört der Datenschutz nach dem Tod jedoch nicht auf, in Hamburg und Brandenburg. „Die Kliniken in diesen Bundesländern geben daher keine Daten Verstorbener in das Register ein“, so Grützner.
Bislang galt das Deutsche Traumaregister als vorbildliches Instrument der Qualitätssicherung in der Versorgung Schwerstverletzter. Nun greift auch hier EU-Recht (Link: ), das noch dazu je nach Bundesland verschieden ausgelegt wird - zum Schaden aller zukünftig Betroffenen.
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