Kolja Zydatiss / 25.10.2018 / 14:29 / 0 / Seite ausdrucken

Der Prophet, der nicht pädophil genannt werden darf

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat die Verurteilung einer Österreicherin wegen Herabwürdigung religiöser Lehren bestätigt, meldet kurier.at. Die in Wien lebende Angeklagte hatte 2009 im Rahmen einer Seminarreihe „Grundlagen des Islam“ auch die Ehe zwischen dem Propheten Mohammed und einem Mädchen namens Aisha angesprochen und gesagt „Ein 56-Jähriger und eine 6-Jährige? (...) Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?“

Die Verurteilung der Frau durch das Wiener Landesgericht für Strafsachen zu einer Geldstrafe von 480 Euro und dem Ersatz der Verfahrenskosten wurde nun vom EGMR für rechtens befunden. Die österreichischen Gerichte hätten das Recht auf freie Meinungsäußerung gegen das Recht anderer auf den Schutz religiöser Gefühle abgewägt und das legitime Ziel der Wahrung des religiösen Friedens verfolgt, so die Straßburger Richter. Die Äußerungen der Angeklagten seien imstande, Vorurteile zu schüren.

Eine solch gravierende Einschränkung der Meinungsfreiheit sollte vom einfachen Bürger nicht einfach so hingenommen werden. Als Streisand-Effekt bezeichnet man das Phänomen, wonach der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken, diese noch bekannter macht. Mein Vorschlag: Künftig im normalen Sprachgebrauch einfach den Begriff „Mohammed“ durch „der Prophet, der nicht pädophil genannt werden darf“ ersetzen. 



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