Peter Grimm / 10.09.2017 / 14:35 / 1 / Seite ausdrucken

Briefwahl für Berlin zu kompliziert?

Das Land Berlin ist als deutsche Hauptstadt in vielerlei Hinsicht Vorreiter in Sachen Staats- und Verwaltungsversagen. Auch die Aufgabe, wie erkläre ich einem Wähler unmissverständlich, welcher Zettel bei der Briefwahl in welchen Umschlag gehört, konnten die zuständigen Beamten nicht zufriedenstellend erledigen, berichtet die lokale B.Z.. Das Problem: Die Berliner stimmen zusammen mit der Bundestagswahl auch über den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel ab. Und manche Stimme könnte nicht gezählt werden, weil die Wähler nicht verstehen, in welchen Umschlag der Tegel-Stimmzettel gehört.

Die Anleitung für die Briefwahl ist missverständlich formuliert. Tegel-Stimmen könnten deshalb ungültig werden:

Wer die Briefwahl beantragt, bekommt zwei Stimmzettel. Auf dem einen wählt man den Deutschen Bundestag, auf dem anderen stimmt man über den Flughafen Tegel ab. […] Mit den Unterlagen bekommt man einen Wegweiser. Das ist ein DIN-A4-Papier, auf dem eigentlich alles erklärt sein sollte, mit Worten und Skizzen. Dieser Wegweiser hat es aber in sich: Viele Wähler verstehen ihn nicht.

„Leider wird mit keinem Wort und keiner Abbildung erwähnt, in welchen Umschlag der Stimmzettel für den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel gehört“, schreibt uns dazu ሀ-Leser Botho Zinck.

Botho Zinck ist mit dem Problem nicht allein. Bei Berlins Wahlleiterin Petra Michaelis klingeln die Telefone. Bürger beschweren sich seit Wochen über den Wegweiser, und zwar in so großer Zahl, dass die Wahlleitung eine Erklärung an die Presse verteilte. Dort steht: „Beide Stimmzettel, also sowohl der Stimmzettel für die Bundestagswahl als auch der Stimmzettel für den Volksentscheid“, müssten in den blauen Umschlag gesteckt werden.

Auf dem Wegweiser aber steht es anders …



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Jochen Brühl / 11.09.2017

Was heißt hier Verwaltungsversagen? Die politischen Vorgaben könnten doch so sein, dass in Erwartung einer einfachen Mehrheit zur Offenhaltung für Tegel das Quorum (25% aller Stimmberechtigten) nicht erreicht werden soll.

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