Baden-Württembergs umstrittener Antisemitismusbeauftragter Michael Blume darf laut einer einstweiligen Verfügung nicht länger behaupten, dass viele Achgut-Autoren „rassistische & demokratiefeindliche Positionen“ vertreten, berichtet die WELT. Außerdem hatte Blume darüber frohlockt, dass Unternehmen auf Boykottaufrufe anonymer Denunziationen bei Twitter hereinfielen und keine Werbeanzeigen über Anzeigen-Mediapartner mehr ausgespielt sehen wollten. Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart ermögliche und fördere Blume damit „unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amts konkrete Schritte gegen die Antragstellerin“, was eben nicht statthaft sei. Eine Einschätzung von Achgut-Anwalt Joachim Steinhöfel finden Sie hier. Wir werden unsere Leser in dieser Sache auf dem Laufenden halten.
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