Gastautor / 03.08.2012 / 20:56 / 0 / Seite ausdrucken

Für eine verlässliche, schweizerische Schweiz!

Nico Rubeli

Verbindliche und verlässliche Beziehungen und Austausch der Sprachen, der Kulturen, der Nahrungsmittel und Kochvariationen, der religiösen und künstlerischen Ausdrucksweise und Lebensformen, der finanziellen Stärken und Schwächen und gemeinsamer Schutz aller Personen und Minderheiten durch Verfassung, Justiz, Polizei und Armee prägen Verbindlichkeit und Verlässlichkeit des Zusammenhalts und der Identität unserer Schweizer Eidgenossenschaft.

In der Geschichte der Schweiz hat es jedoch wiederholt bewusste und vorsätzliche Angriffe gegen Rechtssicherheit und Verlässlichkeit gegeben:

- Desolidarisierungen von Einwohnerinnen und Einwohnern
- Angriffe auf Eigentum und Leib und Leben von Minderheiten

Dieses geschichtlich und gegenwärtig zu beobachtende Muster des Verrats an Schweizer Traditionen und an Schweizer Bürgern und Einwohnern könnten wir durchbrechen, wenn wir möchten. Wir könnten negative Muster überwinden, repetitiv Minderheiten gesellschaftlich auszuschliessen, rechtlich ungleich zu bedrücken und mit Gewalt zu bedrohen, wenn wir dies möchten. Fremdheiten nicht verstehen zu können ist nicht nur legitim, sondern redliche und mitmenschliche Selbsterkenntnis. Fremdheiten verbieten zu wollen ist eine direkte Fortsetzung post-faschistischer Gewalt.

Verlässlichkeit für alle Schweizer Minderheiten bedeutete Rechtsgleichheit für alle Traditionen: ohne Angst verschieden sein zu dürfen.

Mit Besorgnis beobachte ich eine zunehmende Desolidarisierung von Minderheiten, Angriffe auf kulturelle und religiöse Lebensformen unter Vorgabe moralischer Schutzreflexe, die in Tat und Wahrheit bedeuteten, dass jüdische Schweizer nicht mehr jüdisch leben könnten, dass muslimische Schweizer nicht mehr muslimisch leben könnten und à la longue die Schweiz verlassen sollen und – wie schon früher in mittelalterlichen Epochen – dass insgeheim oder offen eine christliche und post-christliche Gesellschaft ohne Juden, Muslime und andere Minderheiten angestrebt wird.

Ein neuer Albtraum gewinnt Gegenwart: eine mögliche Wiederholung genozidal phantasierter Aussonderungen von Minderheiten mit anschliessenden Gedenkzeremonien für Vertriebene oder Ermordete anstelle eines lebendigen pluralistischen Miteinander von kooperierenden Minderheiten.

Jüngstes Beispiel ist der Versuch, das medizinisch fachgerechte Beschneiden der männlichen Vorhaut (Zirkumzision) bei jüdischen und muslimischen Kindern zu verbieten. Vergessen wird oft, dass dieser Brauch gegenwärtig nicht nur in religiösen, sondern ebenso in königlichen Familien Europas geübt wird. Zudem werden rechtliche Konsequenzen der Ungleichbehandlung anderer chirurgischer Wunsch- oder kosmetischer Eingriffe übersehen und ungefragtes, verpflichtendes und fremdbestimmendes Bilden, Erziehen und Einbeziehen aller Kinder in kulturelle, schulische, medizinische und religiöse Handlungen von der Kritik ausgeschlossen – geschweige denn psychische Bevormundungen von Minderjährigen.

Auch bei Verboten in Bezug auf Kleider, wo einzelnen Minderheiten eigenständige Ausdrucksformen verboten werden sollen, wird übersehen, dass dieselben Kleidungsstücke ebenso in Berufskleidern oder christlichen Ordenskleidern oder über Generationen gepflegten Volksbräuchen seit Jahrhunderten in unserem Land üblich sind.

Eine wesentliche Herausforderung einer verlässlichen Vielfalt und eines garantierten Respektierens religiöser und kultureller Vielfalt bedeutet ebenso, dass nicht-religiöse, agnostische oder atheistische Weltbilder in ihrem Ausdruck gleichermassen nicht behindert oder verhindert werden. Im öffentlichen Raum muss sowohl religiöses als auch nicht-religiöses Denken und Reden geschützt werden.

Verlässlichkeit bedeutet Räume sowohl bedeckender als auch enthüllender Kleidung zu schützen und zu respektieren, dass nicht eine Harmonisierung mit Zwang gegen religiöse oder nicht-religiöse Minderheiten angestrebt wird, sondern der Schutz für verschiedene, eigenständige und autonome Lebensformen in demokratischer und föderaler Schweizer Tradition gefördert und garantiert wird – gerade wenn diese oft diametral entgegengesetzt argumentieren und handeln.

Eine verlässliche Schweiz steht ein für das Recht liberaler, agnostischer und atheistischer Rede, freier Kritik und Publikation in Gesellschaft und Medien und ebenso für das Recht, Sakralbauten nach eigener Tradition zu gestalten, für das Recht, nach jüdischen und muslimischen Riten zu kochen, zu essen und zu schlachten und für das Recht medizinisch fachgerechter Zirkumzision.

Beispiele aus der Schweizer Geschichte:

Z.B. sind Juden (die schon vor den Christen zur Zeit der Römer in der Schweiz lebten) vor dem Bundesstaat im Mittelalter durch vorgegebene epidemiologische Massnahmen (vor der Pestzeit) beraubt, vertrieben und ermordet worden und in der Zeit des Bundesstaates durch vorgegebenen Tierschutz in ihren Essgepflogenheit (jüdisches fachgerechtes Schlachten) durch Verbote eingeschränkt worden - währenddem das lebendige Verbrühen von Tieren oder das lebendige Essen durch nicht-jüdische Gourmets oder das Erschiessen von Tieren durch Freizeitjäger weiterhin erlaubt bleibt, was deutlich aufzeigt, dass das Wohl der Tiere nur vorgegeben im Zentrum steht, da zudem jüdisches Schlachten hohe Normen des Tierschutzes erfüllt. Noch heute hält die Schweizer Bevölkerung an der asymmetrischen Rechtslage fest.

Z.B. sind vor dem Bundesstaat in der Schweizer Reformation andersgläubige Christen (z.B. Menschen, die nicht an die Trinität Gottes glaubten, oder auch Täufer) verurteilt und umgebracht worden.

Z.B. sind meist minder privilegierte und von Repräsentanten von Mehrheitsströmungen missbrauchte Personen, die durch vorgegebenen medizinischen Schutz entmündigt worden sind, unter Zwang sterilisiert und verstümmelt worden. Eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung sieht dies heute kritisch. Eine Bearbeitung der Schuld individueller Fälle wird konkret umgesetzt und muss weitergeführt werden.

Z.B. sind Flüchtlinge im Zweiten Weltkrieg, die in der Schweiz Zuflucht gesucht haben, auch ehemalige Schweizer Bürgerinnen, die im Ausland gelebt haben, an der Grenze abgewiesen und in den sicheren Tod geschickt worden. Eine Bearbeitung der Schuld ist national breit politisch, wissenschaftlich und gesellschaftlich geleistet worden. Die Hassstrukturen und –reden des Antisemitismus sind weiterhin in unserer Gegenwart ein Gewaltproblem geblieben.

Z.B. sind nach dem Zweiten Weltkrieg Kinder von fahrenden Kulturen wegen vorgegebenem Kindesschutz den Eltern unter Zwang entrissen und gegen den Willen fremdplaziert worden und bewusst ihrer Tradition entfremdet worden. Eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung war damals für diese Zwangsmassnahmen. Heute sehen dies die meisten Menschen kritisch. Eine umfassende Entschuldigung für die Opfer steht noch aus.

Z.B. ist in der Minarettverbotsinitiative eine religiöse Minderheit aktiv ausgesondert und durch bauliche Verbote ihrer Sakralbauten, die nur ihre Tradition betreffen, bewusst und vorsätzlich diskriminiert worden. Eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung entscheidet sich trotz verfassungs- und völkerrechtlicher Probleme für diese konkrete und auf Schweizer Muslimie fokussierende Diskriminierung.
Weitere Beispiele werden den Leserinnen und Lesern einfallen - leider.

Eine Schweiz ohne Juden und ohne Muslime war mal und ist eine faschistische Utopie der Unmenschlichkeit – keine schweizerische Schweiz mehr, eine vorsätzliche Negation ihrer selbst – was eine mögliche Möglichkeit wäre – leider.

In Vielfalt – noch – sind wir Schweizerinnen und Schweizer eigenständig und entwicklungsfähig: ohne Angst verschieden – gemeinsam einander fördernd und schützend.
   
Nico Rubeli ist amtierender Präsident der “Christlich-Jüdischen Arbeitsgemeinschaft beider Basel”, Basel Stadt und Basel Land.

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