News-Redaktion / 01.01.2022 / 22:25 / 0 / Seite ausdrucken

Für die EU-Kommission ist Atomenergie grün und nachhaltig

Empörung bei den Grünen.

In der Auseinandersetzung über die sogenannte Taxonomieverordnung, die im Zuge des sogenannten EU-Klimaschutzpakets „Green Deal“ Richtlinien für grüne Finanzinvestments geben soll, zeichnet sich eine wichtige Grundsatzentscheidung ab, wie verschiedene Medien melden. Den entsprechenden Rechtsakt hatte die EU-Kommission bekanntlich schon im April 2021 vorgestellt. Ab Januar 2022 sollten Investitionen, die nicht in der Taxonomie aufgeführt sind, in der EU nicht mehr als klimafreundlich vermarktet werden dürfen. Eine Entscheidung über die heikle Frage, ob auch Gas- und Atomkraftwerke als klimafreundlich eingestuft werden, hatte die Behörde damals jedoch vertagt.

In einem Entwurf der EU-Kommission, der gestern bekannt wurde, sei nun eine Entscheidung formuliert. Demzufolge sollten bis 2045 erteilte Genehmigungen für neue Atomkraftwerke unter die Taxonomieverordnung fallen, damit deren Bau entsprechend gefördert werden könne. Weitere Vorgaben seien etwa für den langfristigen Umgang mit radioaktiven Abfällen vorgesehen.

Neue Gaskraftwerke würden unter bestimmten Voraussetzungen bis 2030 in die Taxonomieverordnung aufgenommen. Es sollte nachgewiesen werden müssen, dass die geplante Energieproduktion nicht auch mit einer erneuerbaren Energiequelle geleistet werden kann.

Offiziell vorgestellt worden sei das Papier noch nicht. Es sei in der Silvesternacht kurz vor Mitternacht für einen Konsultationsprozess an die 27 EU-Mitgliedstaaten geschickt worden. Die sind sich in dieser Frage uneinig, vor allem Frankreich, aber auch Polen und andere östliche Länder drängen auf eine klimafreundliche Anerkennung der Atomkraft. Die strikten Gegner – Österreich, Deutschland und Luxemburg – seien in der Minderheit.

Der nun begonnene Konsultationsprozess mit den Mitgliedsstaaten werde ungefähr zwei Wochen dauern, heißt es. Mitte Januar wolle die Kommission dann den finalen Vorschlag vorstellen. Ein Veto dagegen einlegen könnte eine Mehrheit der EU-Länder sowie das EU-Parlament.

Quellen: orf.at, sueddeutsche.de, n-tv.de und zeit.de

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