Die Schule ist ein besonders sensibler Bereich und muss ein geschützter Raum für Schüler sein. Aufgrund der Schulpflicht können sie sich diesem Raum nicht entziehen – sie sind zur Teilnahme verpflichtet. Gerade deshalb müssen sie darauf vertrauen können, dass dieser Rahmen nicht missbraucht wird, um sie gezielt zu beeinflussen. Der Beutelsbacher Konsens und das Überwältigungsverbot sind Ausdruck dieser Verantwortung. Sie verpflichten dazu, Schüler nicht einseitig zu beeinflussen oder zu lenken.
Ob sich externe Akteure, die sich immer häufiger an unseren Schulen breitmachen, dieser Verantwortung in gleicher Weise bewusst sind, erscheint angesichts aktueller Entwicklungen zumindest fraglich. Es wirkt, als würden Schulen zunehmend zur Spielwiese für NGOs, Vereine und Aktivisten, die diesen Rahmen und auch das Vertrauen der Schüler nutzen, um ihre Narrative und Denkmuster möglichst frühzeitig zu verankern.
Eine staatliche Kontrolle ist zwar formal vorgesehen, wird in der Praxis jedoch offenbar nur unzureichend wahrgenommen. Wird hier vieles ohne genaue Prüfung durchgewunken, solange die politische Richtung stimmt?
„Impfaufklärung“ an Schulen
Ein aktuelles Beispiel aus Heidelberg verstärkt diesen Eindruck und zeigt, wie lückenhaft die Kontrolle solcher Aktivitäten externer Akteure tatsächlich ist. Vergangenes Jahr hat der Verein „Impf Dich“ gemeinsam mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, der Universitätsklinik Heidelberg, dem Deutschen Krebsforschungszentrum und der Stadt ein Projekt zur Impfaufklärung an Schulen durchgeführt.
Wie üblich wurden die einzelnen Schulen um ihre Mitwirkung gebeten. Angesichts des behördlichen Hintergrunds und der scheinbar geballten Expertise in Gesundheitsfragen werden die wenigsten Schulleiter Verdacht geschöpft haben, dass hier etwas nicht stimmen könnte. Eine genaue Prüfung des Studienprotokolls sowie der Informationen, die das Gesundheitsamt und das Regierungspräsidium auf Anfrage der Initiative für Demokratie und Aufklärung e.V. (IDA) zur Verfügung gestellt haben, zeigt jedoch: Von echter Freiwilligkeit konnte keine Rede sein. Stattdessen war vielen Schülern gar nicht klar, dass sie an einer Studie teilnahmen. Eltern und Schulleitungen war nicht bewusst, was tatsächlich im Unterricht stattfinden sollte.
„Impft Euch!“ – Geheime Unterrichtsinhalte
Das Projekt mit der Bezeichnung „Evaluation einer Impfaufklärung zur Erreichung einer höheren HPV-Impfquote bei Schulkindern“ wurde von Januar bis Juli 2025 an Schulen in Heidelberg und der Rhein-Neckar-Region durchgeführt. Es richtete sich an Schüler der siebten Klassen, also etwa 13-jährige Kinder. Nach Angaben des Gesundheitsamtes sollten die Schüler im Rahmen dieses Projekts in mehreren Schulstunden über das Immunsystem, Impfungen und Infektionskrankheiten unterrichtet werden. Außerdem wurden Fragebögen ausgefüllt und Impfpässe kontrolliert. Ziel des Projekts war ausdrücklich die Erhöhung der Impfquote.
Federführend bei dieser Maßnahme war der private Verein „Impfaufklärung in Deutschland – Impf Dich“. Hier engagieren sich Medizinstudenten ehrenamtlich, um Schüler davon zu überzeugen, sich impfen zu lassen. Der Verein gestaltete nicht nur die für das Projekt eingesetzten Unterrichtsmaterialien und Fragebögen, sondern sollte laut Studienprotokoll vorzugsweise auch den Unterricht selbst durchführen. Mitarbeiter des Gesundheitsamts waren lediglich als Ersatz vorgesehen. Der Verein ist damit zentral für Konzeption und Durchführung des Projekts verantwortlich.
Obwohl sich die Inhalte ausdrücklich an alle Schüler richteten, sollen sie vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Trotz eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz weigern sich Gesundheitsamt und Verein bis heute, die im Unterricht eingesetzten Materialien – insbesondere Vorträge und Fragebögen – offenzulegen. Zur Begründung wird auf urheberrechtlichen Schutz verwiesen (hier). Diese Argumentation ist schwer nachvollziehbar: Die Materialien wurden im regulären Unterricht an öffentlichen Schulen eingesetzt. Es geht nicht um wirtschaftliche Verwertung, sondern um Einsicht. Dass Schüler im Unterricht mit Inhalten konfrontiert wurden, die geheim bleiben sollen, ist nicht nur befremdlich. Es ist schlicht nicht hinnehmbar.
Eingriff statt Erhebung – Widersprüche einer Studie
Auf Anfrage beim Gesundheitsamt und beim Regierungspräsidium wurde IDA das Studienprotokoll zur Verfügung gestellt. Darin sind Konzeption und Durchführung des Projekts detailliert beschrieben. Trotz einiger Schwärzungen ergibt sich ein klares Bild: Es handelt sich um eine „prospektive, interventionelle, kontrollierte Studie“. Das ist eindeutig. Es geht nicht um eine bloße Bestandsaufnahme durch Fragebögen, also eine Erhebung. Hier wird gezielt eine Maßnahme durchgeführt, um anschließend deren Wirkung zu messen. Genau das ist die Bedeutung einer Intervention – es ist ein Eingriff mit einer Zielsetzung. Diese Zielsetzung ist im konkreten Fall durch das Studienprotokoll klar definiert: die HPV-Impfquote bei Schülern der 7. Klassen zu erhöhen.
Die zentrale Maßnahme einer solchen interventionellen Studie ist damit der Eingriff selbst. Im Studienprotokoll wird er ausdrücklich benannt: eine „innovative Intervention“ in Form eines interaktiven Vortrags im Unterricht mit einer Dauer von 60 bis 90 Minuten. Dieser Vortrag ist keine bloße Information, sondern gezielt darauf angelegt, Wissen, Einstellung und Impfverhalten der Schüler zu beeinflussen. Beschrieben wird er als Power-Point-Präsentation mit Videosequenzen und Bildmaterial, „lebendig und eindrücklich“, mit konkreten Hinweisen, wo sich die Schüler impfen lassen können.
Das Ausfüllen von Fragebögen und die Impfpasskontrollen dienen lediglich der Überprüfung, ob diese zentrale Maßnahme wirkt. Damit ist die Struktur des Projektes eindeutig festgelegt: Zuerst erfolgt der Eingriff im Unterricht, anschließend wird seine Wirkung gemessen. Wer an diesem Vortrag teilnimmt, ist damit Teil der Intervention und somit auch Teilnehmer der Studie. Ob seine Daten hinterher ausgewertet werden, ist hierbei unerheblich. Wurden die Schüler darüber informiert – und haben sie dieser Maßnahme freiwillig zugestimmt?
Informierte Zustimmung zur Interventionsstudie gab es nicht
Die Informationsschreiben an Schulleitungen, Eltern und Schüler zeigen, dass genau dies nicht der Fall war. Als „Studie“ wurde dort ausschließlich die Teilnahme an Fragebögen und die Einsicht in den Impfpass beschrieben. Die zu unterschreibende Einwilligung bezog sich auf die Datenerhebung und Auswertung. Über den eigentlichen Charakter des Projekts wurde hingegen nicht informiert. Der Unterricht selbst – also die zentrale Intervention – taucht in dieser Darstellung nicht als Teil der Studie auf. Stattdessen wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um eine reine Informationsveranstaltung, an der auch diejenigen teilnehmen können, die „nicht an der Studie teilnehmen“.
Damit wird die Studie fälschlich auf die Datenerhebung reduziert. Die eigentliche Maßnahme im Unterricht erscheint als davon getrennt – obwohl sie laut Studienprotokoll gerade der zentrale Bestandteil der geplanten Intervention ist. Bei interventionellen Studien ist aber eine informierte und freiwillige Einwilligung zwingend erforderlich – das gilt natürlich insbesondere bei Minderjährigen.
Eine freiwillige Teilnahme setzt nicht nur voraus, dass man über den Charakter der Interventionsstudie umfassend informiert ist. Es muss auch die Möglichkeit geben, sich der Intervention zu entziehen. Wenn der Unterricht selbst Teil der Studie ist, hätte es eine echte Alternative für diejenigen geben müssen, die nicht teilnehmen wollten. Genau das war jedoch nicht vorgesehen. Die Schulen wurden stattdessen gebeten, die notwendigen Schulstunden in den regulären Unterrichtsalltag zu integrieren. Das Gesundheitsamt erklärte im Informationsschreiben an die Schulleitungen, dass sich diese „Informationsveranstaltung“ an alle Schüler richtet und in dieser Zeit kein regulärer Unterricht stattfinden könne. Eine Möglichkeit für Schüler, an dieser Intervention nicht teilzunehmen, war also überhaupt nicht vorgesehen. Das steht in einem eklatanten Widerspruch zur behaupteten Freiwilligkeit.
Keine Genehmigung zur Durchführung von Schulunterricht
Auf Nachfrage teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe mit, dass ihm in diesem Kontext keine Informationen zur Genehmigung der Durchführung von Schulunterricht vorliegen. Genehmigt worden sei, so das Regierungspräsidium, lediglich eine wissenschaftliche Erhebung. Diese sollte jedoch, so die Vorgabe, nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Hat sich das Gesundheitsamt in Heidelberg gemeinsam mit dem Verein „Impf Dich“ über diese Vorgabe hinweggesetzt? Warum wich das Regierungspräsidium in seiner Genehmigung so deutlich vom Inhalt der im Studienprotokoll beschriebenen Interventionsstudie ab? Oder wurde hier schlicht nicht so genau hingesehen, was Gesundheitsamt und Verein tatsächlich vorhatten?
Die Widersprüche zwischen der geplanten Durchführung des Projekts und der Darstellung gegenüber den teilnehmenden Kindern, Eltern und Schulen sind offensichtlich. Sie lassen nur einen Schluss zu: Die Beteiligten wurden nicht korrekt informiert. Daher kann von einer informierten Einwilligung keine Rede sein – weder bei denjenigen, die eine Einwilligungserklärung zur Datenerhebung unterschrieben haben, noch bei denen, die davon ausgingen, gar nicht an einer Studie teilzunehmen.
Offensichtlich wurde der Rahmen der Schule genutzt, um eine Intervention – also eine gezielte Beeinflussung von Kindern – durchzuführen. Dabei haben die Verantwortlichen, insbesondere das Gesundheitsamt und die am Projekt beteiligten Partner, grundlegende Regeln missachtet, die für den Schutz der Schüler elementar sind. Vom Beutelsbacher Konsens braucht man unter diesen Umständen nicht mehr zu sprechen. Wenn eine geplante Einflussnahme verschleiert wird, um möglichst viele zu erreichen, ist die Überwältigung das Programm.
Gerade im Hinblick auf die aktuelle Diskussion über den Einfluss von Vereinen, NGOs und anderen Akteuren an Schulen stellt sich die Frage, ob die bestehenden Kontrollmechanismen ausreichend sind, um Schüler vor unzulässiger Beeinflussung zu schützen. Das Beispiel Heidelberg zeigt, dass eine scheinbare Legitimation durch vorgebliche Wissenschaftlichkeit – gestützt durch Gesundheitsamt, Universitätsklinik oder wissenschaftliche Institutionen – kein verlässlicher Schutz ist. Die Schulleitungen mit dieser Entscheidung allein zu lassen, was sie in ihrem Unterricht zulassen oder unterbinden, ist unter diesen Umständen offensichtlich keine Lösung. Schulen bleiben nur dann ein geschützter Raum, wenn solche beeinflussenden Eingriffe offengelegt, wirksam kontrolliert und für die Schüler wirklich freiwillig sind.
Gesinnungsethik statt Verantwortung
An dieser Stelle muss etwas klar getrennt werden: Es geht hier nicht um die Frage, ob HPV-Impfungen sinnvoll sind oder nicht. Selbst wenn man unterstellt, dass die Impfung wirksam und nützlich wäre, würde das nichts an dem Kernproblem ändern. Denn es rechtfertigt nicht, Schüler, Eltern und Schulen über den Charakter einer Studie im Unklaren zu lassen und den Unterricht als Mittel zur gezielten Beeinflussung zu nutzen.
Genau hier zeigt sich ein grundlegendes Problem: Wer glaubt, ein „gutes Ziel“ rechtfertige fragwürdige Mittel, argumentiert nach dem Prinzip der Gesinnungsethik. Die eigene Überzeugung wird zum Maßstab – Regeln, Transparenz und die Rechte der Betroffenen treten in den Hintergrund. Eine solche Argumentation dürfen wir nicht akzeptieren. Der Schutz von Schülern, die sich dem Schulbetrieb nicht entziehen können, und das Prinzip der informierten Einwilligung gelten unabhängig davon, ob das verfolgte Ziel als sinnvoll angesehen wird oder nicht. Dabei geht es nicht um eine inhaltliche Debatte über Impfungen – sondern um Transparenz, Freiwilligkeit und den Umgang mit Schülern im geschützten Raum Schule.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf IDA hier. Dort finden Sie viele weitere Informationen.

Es wäre doch interessant zu wissen, für welche Impfungen hier geworben wurde, bzw. welche Erkrankungen hier zur Debatte standen.
Leider kann ich im Text dazu nichts finden.
Es gibt ja mittlerweile „echte“ Impfungen, mit abgetöteten oder abgeschwächten Erregern, wie sie schon immer z.B. gegen die bekannten „Kinderkrankheiten“ verimpft wurden.
und gegen die eigentlich auch nichts einzuwenden ist.
Wir erhielten auch in der Volksschule noch die Polio-Schluckimpfung,ohne daß irgendwer Bedenken gehabt hätte oder vorher gefragt wurde. Am Tag X hieß es „Antreten in Klassenzimmer, schlucken, Fertig“.
Bei Pocken, Diphterie, Keuchhusten, Masern,TBC, was gibt es da in Frage zu stellen?
Ebenso die Prophylaxe gegen Tropenkrankheiten, oder die Impfung gegen Tetanus oder HepatitisB für Risikogruppen, alles selbstverständlich.
Neu sind ja solche Pseudo-Impfungen, wie die grosse mRNA-Corona- Sause, mit diversen Boostern, ein wunderbares Geschäft für die Pharma-Mafia.
Dann kam im TV Werbung für die Gürtelrose-Impfung, eine einzige große Angstmache, und teuer noch dazu (Gesamtkosten für zwei Impfungen ca. 560 €), ab 60 zwar von der Kasse übernommen, aber trotzdem ein gutes Geschäft.
Und leider haben sich Aversionen gegen generell alle, sogar die sinnvollen Impfungen, auch im Zuge der Corona-Panik entwickelt, und etwas wissensarme Individuen schreien jetzt „Ich lasse mich gegen gar nichts impfen, und meine Kinder auch nicht!“
Ist natürlich nicht der Weisheit letzter Schluß, aber andererseits sollte man vorsichtig sein, für was da genau bei solchen im Artikel erwähnten Veranstaltungen geworben wird.
Abhilfe schafft nur eigenes Wissen über sowohl die Erkrankungen, wie auch die Risiken, auch die der Impfung, nur so kann man eine fundierte Entscheidung treffen.
Und beim Nannystaat habe ich so meine Bedenken, daß man die Leute um des Profites willen gerne für dumm verkaufen will.
Willige Bürger, im Gleichschritt, marsch. „Das ham‚ wir uns verdient, hoch die Hände, Wochenende„ (Radiojingle)
„Selbst wenn man unterstellt, dass die Impfung wirksam wäre“: Man muss hier aber nichts unterstellen, denn die (sensationelle) Wirksamkeit ist sehr gut belegt. Und das angebliche Kernproblem wird m.E. unnötig dramatisiert. Wenn man über problematische staatliche Kommunikation sprechen möchte, wäre eher die sehr zurückhaltende Informationspolitik zur HPV‑Impfung ein Beispiel. Insofern: gute Arbeit des Vereins.
Die harmlos daherkommenden Fragebögen bei Infoveranstaltungen. Und die Kinder sind noch keine ausgereiften Staatsbürger, dass sie wissen, dass sie diese Fragebögen nicht beantworten müssen.
Der Beutelsbacher Konsens ist eine bloße Empfehlung, der sich auf Inhalte des Unterrichts im Fach Politik konzentriert. Verbindlich sind die Vorgaben des Grundgesetzes. Dessen Artikel 6.1. lautet: „Die Pflege und die Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht“. Art. 7 GG stellt das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates. Die Lehre an Schulen ist als ein Eingriff in das natürliche Recht der Eltern nicht frei, sondern kann nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen. Das Nähere regeln die Schulgesetze der Länder und die daraus folgenden Bestimmungen, insbesondere die Lehrpläne. Die Schulaufsicht ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt u.a. dem Schulleiter und den Schulämtern. Ferner wäre noch zu nennen die Kinderrechtskonvention der UN, welche die Bundesrepublik Deutschland in den 1990er Jahren ratifiziert hat; sie spielt aber in dem hier gegebenen Zusammenhang keine Rolle. Nach all dem ist ein Unding, wenn sich im Schulunterricht externe Akteure ausbreiten. Sicherlich gesetzeswidrig ist es, wenn sie ohne Aufsicht auf die Schüler losgelassen werden. Selbst wenn man die hier vorgetragenen Überlegungen als zu grundsätzlich ansieht, so spricht doch der folgende Einwand gegen die hemmungslose Ausbreitung der Projektwirtschaft in den Schulen: Unterrichtszeit ist kostbar, zumal alle Welt über Bildungsdefizite der Schüler klagt und den Lehrern heute die Zeit fehlt, die sie zum Einüben des Gelernten benötigen. Es ist schon unter diesem praktischen Gesichtspunkt nicht zu verantworten, die Zeit der Schüler für die Anliegen schulfremder Akteure zu verwenden.
Bei der #Gesinnungsethik# kommt es gerade nicht auf das Ziel/Ergebnis an, sondern auf die Absicht. Sie verwechseln Deontologie mit Utilitarismus.
Sollten die betroffenen Schüler aufgrund der Schulpflicht und einem fehlenden Alternativangebot zur Teilnahme an der Interventionsstudie letztlich gezwungen gewesen sein, stellt sich auch strafrechtlich die Frage einer Nötigung. Eine Rechtfertigung durch eine freiwillige Einwilligung scheidet ja schon mangels hinreichender Aufklärung aus. Ich denke, da sollte schon auch mal ein Staatsanwalt drauf gucken. Und in BW laufen ja ganz eifrige Rechtshüter rum. Wir werden das mit ihrem Engagement in Sachen Ballweg vergleichen und sind schon sehr gespannt, wie sich die Staatsanwälte hier ins Zeug legen.
Sind da nur noch Leerer an den Schulen? Wo sind die echten Lehrer™, die den Schülern die kreative Nutzung von Smartphones zur Dokumentation und Weiterverbreitung der ausgeteilten „Informationen“ anleiten? Und wo sind die echten Lehrer™, die Unterrichtmaterial auch dokumentieren?