Doris van Geul wurde am Freitag vom Landgericht Düsseldorf vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Damit endete für die 76-Jährige die Angst vor einer ruinösen Strafverfolgung, die sie mehr als anderthalb Jahre begleitet hatte. Die Rentnerin hatte am 8. Oktober 2023 auf Facebook einen Artikel gesehen, in dem der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) abgebildet war und mit der Aussage „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“ zitiert wurde. „Die Aussage von Habeck hat mich wütend gemacht“, sagte van Geul später. Sie habe ihr ganzes Leben lang gearbeitet und nun kein Verständnis für die deutsche Migrationspolitik. „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“, schrieb sie daraufhin in ihrem Ärger unter den Artikel mit Habecks Bild und Zitat.
Die Staatsanwaltschaft nahm dies zum Anlass, die Rentnerin wegen Volksverhetzung anzuklagen. Am 6. Dezember 2024 wurde van Geul vom Amtsgericht Düsseldorf zu 150 Tagessätzen in Höhe von 53 Euro, also einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 7.950 Euro, verurteilt. Die hohe Strafe begründete der Amtsrichter damit, dass die Rentnerin noch einen im Juli 2022 gegen sie erlassenen Strafbefehl abzuzahlen hatte. Der wurde erlassen, weil van Geul auf Facebook eine Zitate-Sammlung von Grünen-Politikern zur Migrationspolitik geteilt hatte. Die Zitate-Sammlung wurde, nachdem sie auf Facebook gebracht wurde, von unzähligen Nutzern des sozialen Netzwerks geteilt und damit weiter verbreitet. Später stellte sich jedoch heraus, dass einige der Zitate frei erfunden waren. Von der Staatsanwaltschaft wurde der Vorgang als „das Verbreiten erheblicher Ressentiments gegen Zugewanderte“ gewertet.
Dass die Staatsanwaltschaft van Geul in der Verhandlung vor dem Amtsgericht „fortgesetzte Politikkritik“ vorgeworfen hatte, führte jedoch schnell zu dem Eindruck, dass die gegen sie gerichtete Anklage politisch motiviert war. Das hatte noch am Abend des Urteils bundesweite Empörung zur Folge. Schnell fanden sich Leser, die mit ihren Spenden bereit waren, van Geul eine Berufung zu ermöglichen. Ein ehemaliger Manager eines Großkonzerns bezahlte ihre noch ausstehende Schuld aus dem gegen sie ergangenen Strafbefehl. Anfang 2025 erklärte sich der Bonner Strafverteidiger Mutlu Günal bereit, van Geuls Fall zu übernehmen. Mit dem gebürtigen Rheinländer stand der kämpferischen Rentnerin nun auch ein erfahrener und rhetorisch versierter Verteidiger zur Seite. „Meiner Mandantin ist von der Justiz großes Unrecht widerfahren“, sagte Günal vor der Berufungsverhandlung am 18. Juni 2025. „In unserem Rechtsstaat sollte es möglich sein, seine Meinung frei äußern zu dürfen, ohne von der Justiz derart eingeschüchtert und verfolgt zu werden. Und ihre Äußerungen waren eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt.“ Im seinem Plädoyer forderte er einen Freispruch für van Geul.
„Ich war anderer Meinung als Herr Habeck“
Die Kammer aber verwarf die Berufung und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. „Wir meinen, dass die Deutung, dass die Angeklagte alle Asylbewerber meint und als Faulenzer, Schmarotzer, Messerkünstler und Vergewaltiger beschimpft, eindeutig ist“, sagte die Richterin zur Begründung. „Und wir gehen mit dem Amtsgericht mit, dass mit dem letzten Satz zum Hass aufgestachelt wird.“ Ähnlich wie bereits beim erstinstanzlichen Urteil gegen van Geul geriet auch die zweite Urteilsbegründung zu einer Vermischung eigener politischer Sichtweisen zur Migrationspolitik und juristischen Argumenten. So sprach die Richterin schnell von „Vorbehalten gegen Migranten, die geeignet sind, in Ausländerfeindlichkeit und Hass umzuschlagen“. Damit sei auch das Merkmal der Störung des öffentlichen Friedens gegeben, argumentierte sie und begründete das mit „Ausschreitungen gegen Asylbewerber oder deren Unterkünfte“. Daraufhin legte Mutlu Günal für seine Mandantin Revision beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) ein.
Erst damit wendete sich das Blatt: Mit einem Beschluss vom 9. Januar entschied der zuständige Strafsenat des OLG einstimmig, dass das angefochtene Urteil der Berufungsverhandlung aufgehoben sowie zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen wird. Zur Begründung stellte das OLG fest, dass die mit der Berufung befasste Kammer den subjektiven Tatbestand, also van Geuls Absicht bei der Veröffentlichung ihres Kommentars, nicht hinreichend geprüft habe. Damit weise das Urteil „einen durchgreifenden Darstellungsmangel auf“. So setze etwa das Aufstacheln zum Hass „mehr als nur bedingt vorsätzliches, nämlich zielgerichtetes Handeln voraus“, hieß es in dem der Redaktion vorliegenden Beschluss. „Das neue Tatgericht wird bei seiner Prüfung der subjektiven Tatseite eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des konkreten Falls vorzunehmen haben“, ordnete das OLG an.
Die erneute Berufungsverhandlung fand am Freitagvormittag vor einer anderen kleinen Strafkammer des Landgerichts statt. Dabei zeigte sich schnell, dass das Klima dieses Mal deutlich entspannter und nicht mehr mit den früheren Verhandlungen zu vergleichen war, in denen mit Doris van Geul eher rüde umgegangen und ihre Ausführungen kaum beachtet wurden. „Natürlich habe ich mit meinem Kommentar nicht alle Asylbewerber gemeint. Aber von denen, die ich gemeint habe, dürfte es in Deutschland ein paar geben. Und wenn Fachkräfte unter den Asylbewerbern sind, dann begrüße ich das“, stellte die Rentnerin erneut klar. „Ich war einfach anderer Meinung als Herr Habeck und habe das vertreten. Warum werde ich dafür verurteilt? Warum darf ich das nicht sagen?“ Auf Nachfrage von Richter Mike Wißmann, wie sie heute dazu stehe, antwortete ihr Verteidiger: „Sie sieht ein, dass man das auch in den falschen Hals kriegen kann.“ „Es sollte keine Aufstachelung zum Hass sein“, sagte van Geul. Mutlu Günal ergänzte: „Über diesen Vorwurf hat sie sich am meisten aufgeregt.“
„Politikkritik muss immer erlaubt sein“
Daraufhin ruderte auch die Staatsanwaltschaft zurück: „Klar ist, dass das in die Richtung ausländer- und migrantenfeindlicher Parolen geht“, sagte deren Vertreter. „Aber für eine Verurteilung ist das nicht ausreichend. Die Aussage ist nicht eindeutig. Es ist nicht klar, ob damit alle Asylbewerber gemeint waren.“ Mike Wißmann wiederum fand deutliche Worte für den ersten in diesem Verfahren tätigen Staatsanwalt: „Politikkritik muss immer erlaubt sein. Das ist nicht Sinn von Strafregelungen.“ Spätestens damit war aber auch klar, dass das Verfahren dieses Mal einen anderen Ausgang nehmen wird. „Sie haben ihr Ziel nach langem Ringen erreicht“, sagte der Richter, als er kurz darauf den Freispruch für Doris van Geul verkündete, das Urteil vom 6. Dezember 2024 aufhob und alle Verfahrenskosten der Staatskasse auferlegte. „Aber Ihre Äußerung war natürlich unglücklich.“
„Nachdem das so lange gedauert hat und durch mehrere Instanzen gegangen ist, habe ich ehrlich gesagt nicht mehr an ein gutes Ende geglaubt. Umso mehr bin ich froh und erleichtert, dass es jetzt doch gut ausgegangen ist“, sagte Doris van Geul nach ihrem Freispruch. „Was lange währt, wird endlich gut“, ergänzte Mutlu Günal. „Das Urteil darf in seiner Bedeutung nicht unterschätzt werden: Es zeigt, dass die freie Meinungsäußerung in Deutschland noch nicht verboten ist.“
Zum Thema sind auf Achgut.com unter anderem erschienen:
Umstrittenes Volksverhetzungs-Urteil: Berufung abgewiesen
Nächste Runde in bekanntem Volksverhetzungs-Fall
Meinungsfreiheit: Der Fall Doris van Geul geht in die nächste Runde

Freispruch wegen einer allzu verständlichen und nichts weniger als unberechtigten Politkritik nach unglaublichen vier (!) Instanzen und dann immer noch so verdruckste, kaum fassbare Äußerungen von Seiten des Verteidigers wie „Aber Ihre Äußerung war natürlich unglücklich.“
Unglücklich war nicht die kritische Äußerung, sondern unselig war das einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung schlechthin unwürdige Verfahren an sich wie auch der grundlegende, völlig unbestimmt bleibende, mittlerweile ins Uferlose entgleiste und nach politischem Gutdünken von wohlmeinend haltungsbewussten Juristen instrumentalisierbare Straftatbestand der Volksverhetzung.
Wieder einmal zeigt sich, daß diese ganzen Gesinnungstatbestände nicht ins Strafgesetzbuch gehören, weil sie die Justiz politisch einspannt, und von ihrer eigentlichen Arbeit abhält.
Die Richterin ! glaubte, dachte, fühlte und nahm an, dass…. Vielleicht sollte den Damen Richtern mal jemand erklären, was Recht und Rechtssprechung bedeutet. Jedenfalls nicht die ressentimentgeladene Interpretation oder Unterstellung von irgendwelchen „ Absichten“. Wenn es nicht gelingt, juristisch gebildetes Fachpersonal in die Rechtsprechung zu befördern und die, welche die Funktion offensichtlich missbrauchen, ob ideologisch oder psychisch, herauszunehmen bzw zu verhindern, zumeist natürlich Damen, wird es immer mehr zur Glückssache. Nach wie vor bin ich, Jurist , beide Staatsexamen in Bayern vor Bologna, skeptisch, was die grundsätzliche Eignungsfrage betrifft. Ausnahmen, die ich kenne, allerdings schon einige Zeit her, bestätigen die Regel. Distanz, Logik und Konsequenz sind unabdingbar. Die „ Begründungen “ der Urteile verraten vieles, aber sicher kein präzises juristisches Vorgehen. Auch nur eine sehr eingeschränkte Rechtskenntnis und die Fähigkeit der intentionalen , systemischen und teleologischen Auslegung. Was die Damen unter Meinungsfreiheit und deren Sinn verstehen wäre sicher aufschlussreich. Ähnliches gilt auch für das StGB, das Straf !gesetzbuch für bestimmte Taten. Büchner müsste seine ( Regimebüttel)Kritik heute erweitern. Und Schopenhauer rotiert immer noch.
Nun, man hätte es auch anders ausdrücken können? Aber trotzdem ist die Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ganz objektiv gesehen ist die aktuelle Zuwanderung unfachkräftig und nicht arbeitsmarkttauglich. Sie kann daher die herbeifabulierte bedrückende und handgewrungene Fachkräftemangel nicht lindern. Die dadurch verursachte zusätzliche Nachfrage nach z. B. Immobilien, medizinischer Versorgung und Strafverfolgung würde einen Fachkräftemangel, so dieser überhaupt existieren würde, sogar noch verschärfen. Werfen Sie doch mal einen Blick in die Schweiz. Die Nachhaltigkeitsinitiative der 10 Mio.-Schweiz ist nicht einfach so vom Himmel gefallen.
@Frau Altmann: ich wünschte, Sie hätten recht. Und Urteil vor dem OLG ist selbstverständlich zu begrüßen. Jedoch mein Eindruck: Die Unterwanderung der deutschen Justiz mit Haltungs-150prozentigen, wokelinxgrün Verstrahlten, Linksextremisten bzw. Totalitaristen usw. schreitet voran. Dieser maligne Prozess beschränkt sich sicherlich nicht nur auf Staatsanwaltschaften und Richter (Juristinnen sind womöglich noch straffer auf Linie, siehe auch Erfahrungen 1933ff. und 1949ff, z.B. DDR: Hilde Benjamin). Man denke auch an das wahnwitzige „Klimaurteil“ des BVerG (Gericht, das die Verfassung schützen soll….). Und noch ein – zugegeben – unappetitliches Zitatschmankerl: „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz.“ (Zitat, Benedikt Lux, Grüner).
Böse gesagt: Natürlich darf man in Deutschland die Regierung kritisieren. Man muss nur Hausdurchsuchung, Strafbefehl und mehrere Prozesse durchlaufen, und schon hat man seine Meinungsfreiheit…..
Erschütternd.
DANKE an Frau van Geul und alle, die diesen Weg durch die Instanzen möglich gemacht haben.