Doris van Geul wurde am Freitag vom Landgericht Düsseldorf vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Damit endete für die 76-Jährige die Angst vor einer ruinösen Strafverfolgung, die sie mehr als anderthalb Jahre begleitet hatte. Die Rentnerin hatte am 8. Oktober 2023 auf Facebook einen Artikel gesehen, in dem der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) abgebildet war und mit der Aussage „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“ zitiert wurde. „Die Aussage von Habeck hat mich wütend gemacht“, sagte van Geul später. Sie habe ihr ganzes Leben lang gearbeitet und nun kein Verständnis für die deutsche Migrationspolitik. „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“, schrieb sie daraufhin in ihrem Ärger unter den Artikel mit Habecks Bild und Zitat.
Die Staatsanwaltschaft nahm dies zum Anlass, die Rentnerin wegen Volksverhetzung anzuklagen. Am 6. Dezember 2024 wurde van Geul vom Amtsgericht Düsseldorf zu 150 Tagessätzen in Höhe von 53 Euro, also einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 7.950 Euro, verurteilt. Die hohe Strafe begründete der Amtsrichter damit, dass die Rentnerin noch einen im Juli 2022 gegen sie erlassenen Strafbefehl abzuzahlen hatte. Der wurde erlassen, weil van Geul auf Facebook eine Zitate-Sammlung von Grünen-Politikern zur Migrationspolitik geteilt hatte. Die Zitate-Sammlung wurde, nachdem sie auf Facebook gebracht wurde, von unzähligen Nutzern des sozialen Netzwerks geteilt und damit weiter verbreitet. Später stellte sich jedoch heraus, dass einige der Zitate frei erfunden waren. Von der Staatsanwaltschaft wurde der Vorgang als „das Verbreiten erheblicher Ressentiments gegen Zugewanderte“ gewertet.
Dass die Staatsanwaltschaft van Geul in der Verhandlung vor dem Amtsgericht „fortgesetzte Politikkritik“ vorgeworfen hatte, führte jedoch schnell zu dem Eindruck, dass die gegen sie gerichtete Anklage politisch motiviert war. Das hatte noch am Abend des Urteils bundesweite Empörung zur Folge. Schnell fanden sich Leser, die mit ihren Spenden bereit waren, van Geul eine Berufung zu ermöglichen. Ein ehemaliger Manager eines Großkonzerns bezahlte ihre noch ausstehende Schuld aus dem gegen sie ergangenen Strafbefehl. Anfang 2025 erklärte sich der Bonner Strafverteidiger Mutlu Günal bereit, van Geuls Fall zu übernehmen. Mit dem gebürtigen Rheinländer stand der kämpferischen Rentnerin nun auch ein erfahrener und rhetorisch versierter Verteidiger zur Seite. „Meiner Mandantin ist von der Justiz großes Unrecht widerfahren“, sagte Günal vor der Berufungsverhandlung am 18. Juni 2025. „In unserem Rechtsstaat sollte es möglich sein, seine Meinung frei äußern zu dürfen, ohne von der Justiz derart eingeschüchtert und verfolgt zu werden. Und ihre Äußerungen waren eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt.“ Im seinem Plädoyer forderte er einen Freispruch für van Geul.
„Ich war anderer Meinung als Herr Habeck“
Die Kammer aber verwarf die Berufung und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. „Wir meinen, dass die Deutung, dass die Angeklagte alle Asylbewerber meint und als Faulenzer, Schmarotzer, Messerkünstler und Vergewaltiger beschimpft, eindeutig ist“, sagte die Richterin zur Begründung. „Und wir gehen mit dem Amtsgericht mit, dass mit dem letzten Satz zum Hass aufgestachelt wird.“ Ähnlich wie bereits beim erstinstanzlichen Urteil gegen van Geul geriet auch die zweite Urteilsbegründung zu einer Vermischung eigener politischer Sichtweisen zur Migrationspolitik und juristischen Argumenten. So sprach die Richterin schnell von „Vorbehalten gegen Migranten, die geeignet sind, in Ausländerfeindlichkeit und Hass umzuschlagen“. Damit sei auch das Merkmal der Störung des öffentlichen Friedens gegeben, argumentierte sie und begründete das mit „Ausschreitungen gegen Asylbewerber oder deren Unterkünfte“. Daraufhin legte Mutlu Günal für seine Mandantin Revision beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) ein.
Erst damit wendete sich das Blatt: Mit einem Beschluss vom 9. Januar entschied der zuständige Strafsenat des OLG einstimmig, dass das angefochtene Urteil der Berufungsverhandlung aufgehoben sowie zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen wird. Zur Begründung stellte das OLG fest, dass die mit der Berufung befasste Kammer den subjektiven Tatbestand, also van Geuls Absicht bei der Veröffentlichung ihres Kommentars, nicht hinreichend geprüft habe. Damit weise das Urteil „einen durchgreifenden Darstellungsmangel auf“. So setze etwa das Aufstacheln zum Hass „mehr als nur bedingt vorsätzliches, nämlich zielgerichtetes Handeln voraus“, hieß es in dem der Redaktion vorliegenden Beschluss. „Das neue Tatgericht wird bei seiner Prüfung der subjektiven Tatseite eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des konkreten Falls vorzunehmen haben“, ordnete das OLG an.
Die erneute Berufungsverhandlung fand am Freitagvormittag vor einer anderen kleinen Strafkammer des Landgerichts statt. Dabei zeigte sich schnell, dass das Klima dieses Mal deutlich entspannter und nicht mehr mit den früheren Verhandlungen zu vergleichen war, in denen mit Doris van Geul eher rüde umgegangen und ihre Ausführungen kaum beachtet wurden. „Natürlich habe ich mit meinem Kommentar nicht alle Asylbewerber gemeint. Aber von denen, die ich gemeint habe, dürfte es in Deutschland ein paar geben. Und wenn Fachkräfte unter den Asylbewerbern sind, dann begrüße ich das“, stellte die Rentnerin erneut klar. „Ich war einfach anderer Meinung als Herr Habeck und habe das vertreten. Warum werde ich dafür verurteilt? Warum darf ich das nicht sagen?“ Auf Nachfrage von Richter Mike Wißmann, wie sie heute dazu stehe, antwortete ihr Verteidiger: „Sie sieht ein, dass man das auch in den falschen Hals kriegen kann.“ „Es sollte keine Aufstachelung zum Hass sein“, sagte van Geul. Mutlu Günal ergänzte: „Über diesen Vorwurf hat sie sich am meisten aufgeregt.“
„Politikkritik muss immer erlaubt sein“
Daraufhin ruderte auch die Staatsanwaltschaft zurück: „Klar ist, dass das in die Richtung ausländer- und migrantenfeindlicher Parolen geht“, sagte deren Vertreter. „Aber für eine Verurteilung ist das nicht ausreichend. Die Aussage ist nicht eindeutig. Es ist nicht klar, ob damit alle Asylbewerber gemeint waren.“ Mike Wißmann wiederum fand deutliche Worte für den ersten in diesem Verfahren tätigen Staatsanwalt: „Politikkritik muss immer erlaubt sein. Das ist nicht Sinn von Strafregelungen.“ Spätestens damit war aber auch klar, dass das Verfahren dieses Mal einen anderen Ausgang nehmen wird. „Sie haben ihr Ziel nach langem Ringen erreicht“, sagte der Richter, als er kurz darauf den Freispruch für Doris van Geul verkündete, das Urteil vom 6. Dezember 2024 aufhob und alle Verfahrenskosten der Staatskasse auferlegte. „Aber Ihre Äußerung war natürlich unglücklich.“
„Nachdem das so lange gedauert hat und durch mehrere Instanzen gegangen ist, habe ich ehrlich gesagt nicht mehr an ein gutes Ende geglaubt. Umso mehr bin ich froh und erleichtert, dass es jetzt doch gut ausgegangen ist“, sagte Doris van Geul nach ihrem Freispruch. „Was lange währt, wird endlich gut“, ergänzte Mutlu Günal. „Das Urteil darf in seiner Bedeutung nicht unterschätzt werden: Es zeigt, dass die freie Meinungsäußerung in Deutschland noch nicht verboten ist.“
Zum Thema sind auf Achgut.com unter anderem erschienen:
Umstrittenes Volksverhetzungs-Urteil: Berufung abgewiesen
Nächste Runde in bekanntem Volksverhetzungs-Fall
Meinungsfreiheit: Der Fall Doris van Geul geht in die nächste Runde

„Volksverhetzung“ und Beleidigung unter Strafe zu stellen, ist eine so krasse Einschränkung der Meinungsfreiheit, daß hier in den USA meine Freunde Schwierigkeiten haben, zu glauben, daß es in Deutschland als normal erachtet wird.
Es gibt keine 99%ige Meinungsfreiheit. Entweder es gibt sie, oder es gibt sie nicht. Und in Deutschland gibt es sie definitiv nicht, da es Einschränkungen in Gummi§§ gibt, die zudem noch eine Auslegung je nach Haltung der Staatsanwälte und Richter zulassen. Erinnert sei an den Bericht des US Fernsehmagazins „60 Minutes“
Hier in den USA kann ich mich mit einer Russenfahne und nem Schild „Trump ist doof“ auf den Marktplatz stellen, da hat kein Polizist auch nur das Recht, meinen Ausweis zu sehen zu bekommen. Sollte er sowas fordern, darf ich ihn sogar beschimpfen und Auffordern zu verschwinden: „Fuck off, Tyrant“. Sollte er mich zwingen,Haft androhen oder gar in Handschellen legen, wirds schlimm – für ihn und die Stadt. Solche Vorkommnisse, die es durchaus gibt, enden dann meist noch vor der Gerichtsverhandlung nach einer Zivilklage mit einem Vergleich, bei dem der betroffene Bürger mindestens 5stellig dafür entschädigt wird, dass seine Grundrechte verletzt wurden!
So geht „Freedom of Speech“!!!
Beste Grüße aus Texas
@A.Schwichtenberg – schon Idi Amin wusste:„There is freedom of speech, but I cannot guarantee freedom after speech,“
Seine Meinung entsprechend dem Grundgesetz frei zu äußern kostet inzwischen viel Geld, viel Zeit und viel Nerven. Der Marsch durch die Institutionen hat auch vor der Justiz nicht halt gemacht (um es mal vorsichtig auszudrücken). Aber das Ziel ist trotz dieses Urteils erreicht. Haltet die Schnauze, sonst gehts euch wie der. Keine Kritik an der Masseninvasion und an den Majestäten.
„Ähnlich wie bereits beim erstinstanzlichen Urteil gegen van Geul geriet auch die zweite Urteilsbegründung zu einer Vermischung eigener politischer Sichtweisen zur Migrationspolitik und juristischen Argumenten.“ – Wenn die Justiz politische Sichtweisen zu ihren Urteilsbegründungen „vermischt“, sollte man im Jurastudium Hilde Benjamin, Rudolf Freisler, Wassili Ulrich und Andrei Wyschinski lehren – wenn es nicht schon geschieht.
hi, wenn Habeck noch Minister wäre, hätte das Gericht sich schwergetan mit einem Freispruch. So aber wird der Staat mitsamt Justiz nicht weiter nass gemacht, so dass der Richter locker bleiben durfte.
Danke an den Richter, der gesellschaftlich viel mehr geradegerückt hat als lediglich ein fehlerhaftes Urteil aufzuheben. Hoffentlich läßt die Politik dies auf sich sitzen.