Wie viele Flaschen Wein Akif Pirinçci abends trinkt, ist seit Jahren aktenkundig. Die Zahl sank in der Vergangenheit von zwei auf anderthalb, und das gilt weiterhin, wie der angeklagte Autor am Mittwoch vor einer Strafkammer des Bonner Landgerichts kundtat. Ob er sich später zur Feier des Tages einen zusätzlichen Schluck genehmigte? Anlass dazu hätte der Felidae-Schriftsteller jedenfalls gehabt, schließlich endete ein langes Gerichtsverfahren gegen ihn mit einem – noch nicht rechtskräftigen – Freispruch. Keine Selbstverständlichkeit für jemanden mit – je nach Zählung – neun bis zehn Vorstrafen, alle wegen Äußerungsdelikten.
Ein Post aus seinem Blog Der kleine Akif aus dem Juni 2022 führte zur Strafverfolgung. Unter dem Titel „Alle lieben rechts“ habe Pirinçci Volksverhetzung begangen, so die Staatsanwaltschaft. Zuständig waren übrigens nicht die Bonner, sondern die Kölner Staatsanwälte mit ihrer Zentralstelle für „Cybercrime“. Als Vorwurf hielten sie noch am Mittwoch aufrecht, der Deutschland von Sinnen-Verfasser habe Migranten pauschal als „Schmarotzer“ und „Mikroben“ bezeichnet, obwohl das nicht im Text steht, wie Sie selbigem (hier im Original archiviert, hier mit Vorwort neu veröffentlicht) sowie dem ersten Achgut-Bericht zu dieser Causa entnehmen können. Und überhaupt sehe er Flüchtlinge nur negativ.
Als der Angeklagte Anfang 2024 in erster Instanz zu neun Monaten Gefängnis verurteilt wurde – von einem Amtsrichter, der dabei auf offensichtliche Falschbehauptungen rekurrierte – berichtete Achgut, und der mediale Mainstream überschlug sich mit Meldungen, dass der freche Bonner für seine große Klappe im Knast büßen muss. Das Berufungsurteil, das die Strafe auf acht Monate Bewährung plus Geldbuße abmilderte, verursachte bereits weniger Rauschen im Blätterwald, noch weniger Interesse fand Pirinçcis im Januar 2025 erfolgreiche Revision vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Nun musste eine andere Bonner Strafkammer neu verhandeln. Da fehlt dann wohl die abschreckende Wirkung der Schlagzeile nach dem Motto „Bestrafe einen – erziehe hundert“. Der Revisionsbeschluss des OLG legte – wie ausgeführt – einen Freispruch nahe, und so sparten sich Medienvertreter gleich die Anwesenheit im Gerichtsaal. Mit einer Ausnahme: Achgut saß für Sie auf der Pressebank. Immerhin: Eine Agenturmeldung über das Urteil wurde noch am Mittwoch vereinzelt aufgegriffen.
Vor Gericht in Bonn
Besonders fesselnd gestaltete sich der Verhandlungstag am Bonner Landgericht nicht – in der ersten Instanz ging es bekanntlich noch rund. Nach Verlesen der Akten samt der Vorstrafen zitierte die Vorsitzende Richterin Jeannine Dietzmann ein paar Highlights aus Pirinçcis beiden Verurteilungen wegen Volksverhetzung und aus mehreren wegen Beleidigung. Dietzmann, die sich vor Urteilsverkündung nicht in die Karten schauen ließ, führte später in der Begründung aus, dass die aktuell inkriminierten Äußerungen „vom Duktus und vom Inhalt völlig anders“ wirken als heftigere Formulierungen, die in der Vergangenheit zu Verurteilungen des in der Türkei geborenen Schriftstellers geführt hatten.
Apropos: Wenn man „ganz genau auf die Formulierungen guckt“, so Dietzmann, dann kommt man eben zu einem anderem Ergebnis als der Amtsrichter und die Strafkammer am gleichen Gericht, die Pirinçci noch verurteilt hatten. Von Anfang an hatte die Achgut-Prozessberichterstattung genaues Lesen angemahnt, aber erst die dritte Instanz und nun die zweite Berufungskammer sahen sich dazu in der Lage. Denn in Sachen Meinungsfreiheit gilt laut Bundesverfassungsgericht: Nur wo legale Interpretationsmöglichkeiten einer Äußerung ausgeschlossen sind, kann ein Straftatbestand vorliegen. Und so musste die Vorsitzende einräumen, dass es zumindest im Bereich des Möglichen liegt, dass die einschlägigen Äußerungen des Angeklagten keinen volksverhetzenden Charakter aufweisen. „Man hat mich freigesprochen, also bin ich unschuldig – aber nur dem Schein nach“, witzelte Pirinçci später gegenüber Achgut.
Das M-Wort
Er selbst hatte in einer schriftlichen Einlassung, die von seinem Rechtsanwalt Mustafa Kaplan verlesen wurde, sich einer Interpretation aus dem Kölner Revisionsbeschluss angeschlossen, er habe mit Äußerungen über Kriminalitätsprobleme keineswegs alle Migranten gemeint, sondern nur die straffälligen unter ihnen. Ansonsten äußerte er sich nur in seinem Schlusswort selbst und betonte, seine Formulierung, dass „Schmarotzer sich in staatlichen Versorgungsanstalten mikrobenartig immer weiter vermehren“, beziehe sich auf das Tempo des Vermehrungsprozesses und setze keine Menschen mit Mikroorganismen gleich. Die Richterin legte ihm dennoch nahe, auf das M-Wort lieber zu verzichten.
Die Legende, der Autor habe mit diesen „Schmarotzern“ Moslems und Afrikaner gemeint, nur weil diese in einer langen Aufzählung kurz vorher Erwähnung fanden, wiederholte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, das zu einem großen Teil aus den bekannten Versatzstücken wie der „Rohheit der Sprache“ – Pirinçci pflegt seinen eigenen Stil – bestand. Sie unterstellte zunächst, der Angeklagte habe ein „Feindbild von Geflüchteten erzeugt“, warf ihm nachher allerdings vor, (statt nur bestimmter Flüchtlingsgruppen) „die Migranten“ in Deutschland als Ganzes herabwürdigt zu haben – zu denen er selbst und sein Strafverteidiger Kaplan gehören. Kaplan forderte in seinem denkbar knappen Plädoyer Freispruch wegen mangelnden Vorsatzes, während die Staatsanwältin gerne wieder die acht Monate Bewährung gehabt hätte.
Ihre Behörde hat jetzt eine Woche Zeit, Revision einzulegen. Dann zöge sich der Prozess nach zwei Jahren noch weiter in die Länge; der Steuerzahler dankt. Pirinçci gleich freizusprechen, hätte viel Geld gespart. Das betrifft natürlich auch die Angeklagten in solchen Verfahren: Selbst im Erfolgsfall bleibt man auf dem Teil des Honorars für seinen Anwalt sitzen, der über dessen Mindestvergütung hinausgeht. Je nach Meinung, die man äußert, empfiehlt es sich, auf Ersparnisse zurückgreifen oder sie aus anderen Schatullen für einen solchen Prozess mobilisieren zu können. Am günstigsten für Kontostand und Meinungsfreiheit wäre freilich, den Volksverhetzungsparagraphen 130 des Strafgesetzbuchs ganz abzuschaffen.

Dieses Gerichtsurteil stellt die einzig halbwegs erfolgreiche Revolution von 1989 in Frage. Ähnlich wie nach 1789 überall in Europa ein Gewebe aus Spitzeln, Zensoren und Denuntianten etabliert wurde, um nationalliberale Position als Demagogie zu brandmarken, hat man mit dem Einsperren Pirincis den Beleg, daß man sich lieber für eine diffuse Neuauflage der Demagogenverfolgung entschieden hat, die Heine und Marx mit dem Kerker bedrohten und in das Exil zwangen. Die genauen Formulierungen sind dabei unwichtig, niemand ist gezwungen, ein Presseerzeugnis zu lesen- während die öffentliche Rede, die Pirinci zum Verhängnis wurde, anderen Kriterien genügt. Schickt die Judikative sich an, Autoren zu schikanieren, so werden die historischen Forderungen nach Freiheiten laut, wie im Vormärz, es wurde ein Konsens aufgekündigt, der es erlaubte, Bücher zu schreiben, die als anstößig, obszön oder blasphemisch gelten. Herr Pirinci wurde eine Buße abverlangt, die auf eine Weise unanständiger ist, als die Sprache, die der Autor wählt. Die Unmöglichkeit, auszubuchstabieren, was als obszön, was als -itisch oder -istisch zu gelten hat, all das schleift den Konsens der Literatur größere Freiheiten einzuräumen, als etwa einem Musical oder der Karikatur, da der Leser hier unter sich war. Da man weder dem Buchdruck, noch dem Internet an sich beikommt, befindet sich die Zensur wiederholt auf der Seite der Reaktionäre, man vertrieb die Gründernaturen und man bleibt unter den Möglichkeiten, die digitale Publikationen bieten könnten. Die Demolierung der geistigen Freiheiten durch Tugendwächter, Hetzwarner und Schausteller der frommen Denkungsart sind nicht das Salz in der Suppe, sondern überführen Deutschland in eine salzige Steppe, die zur Fellachisierung führt, wie O. Spengler den derartigen Abstieg bezeichnet hat.
„Pirinçci gleich freizusprechen, hätte viel Geld gespart.“ – Mit solch Satz kann man Rechtsstaatlichkeit bequem in die Tonne kloppen.
Wilfried Düring: Zu Wecker empfehle ich als Ergänzung noch den Original-Artikel in der Süddeutschen*, der ZEIT-Artikel bringt m.E. nicht ganz vollständig rüber, was genau passiert sein soll. (Ich nehme an, einige der „wieso, war doch legal“-Kommentare wären im ZEIT-Kommentarbereich auch nicht so geschrieben worden, wenn alle vorher den SZ-Artikel gelesen hätten.) * archive[punkt]ph/zvMYF. Ich frage mich, ob man evtl. auch bei 16jährigen zu ihrem Schutz eine gewisse Altersdifferenzierung einführen sollte im Strafrecht. Sonst kapieren es einige ältere Erwachsene einfach nicht.
@Wilfried Düring: Sie schreiben richtig über Herrn Wecker, er sei ein KiFi, d’accord, aber bitte, schreiben Sie nicht, er hätte „ein damals 16-jähriges minderjähriges Mädchen gebraucht. “ Das hört sich entwürdigend an, als sei das der normale Verwendungszweck für Mädchen, es sollte mindestens „mißbraucht“ heißen. Das verstehen Sie doch sicher, und sind nicht beleidigt über den Hinweis, oder? Ich denke, man braucht keine hochphilosophischen Erörterungen über die Gründe für Akif’s Verurteilungen zu führen. Gewisse Staaten/Regime finden immer einen Grund, und wenn jemand nur Radieschen züchtet und täglich die Zeitung liest und aufs Klo geht, läßt sich daraus eine Anklage wegen staatsfeindlicher Bestrebungen konstruieren, willige Staatsanwälte werden in Massen gezüchtet, Richter bis in die höchsten Instanzen stehen bereit zum Vollzug, Ausnahmen bestätigen die Regel. Und mit Grüßen an IG: vielleicht fressen die hiesigen „Pinscher“ in ihrer Gier irgendwann eine vergiftete Wurst….. Eigentlich darf man der Hunderasse kein Unrecht tun: Zu den Rassemerkmalen zählen neben Wachsamkeit hohe Intelligenz und Unbestechlichkeit. Konsequente Erziehung mit viel Liebe und Freundlichkeit machen ihn zum idealen Haus- und Begleithund, aber auch zum gestrengen Wächter. Der Deutsche Pinscher ist kein Kläffer, weiß google! Bei bösartigen Exemplaren ist wohl etwas in der Erziehung falsch gelaufen.
Ich mag den Mann wegen seiner entlarvenden Offenheit gepaart mit einer guten Schreibe. Toller Typ. Ich wünsche ihm alles Gute.
@ Thomas Szabó, ich kenne kleine Angestellte, die essen sogar Fleisch.
„Politik: Der Parasit – Wie Wolfgang Clement Schmarotzern zu Leibe rückt“ Quelle: der Freitag (gleich sichern!) Und lesen, denn der Inhalt hat es in sich. / Clement war Wirtschaftsminister und betitelte die Arbeitslosen als „Parasiten“. Das war natürlich keine Volksverhetzung, weil der Mann war ja in der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ und Sozialdemokrat. Soviel Soziales erlaubt schon mal den Totalausfall ins Vulgariat. Im übrigen waren Clement und Merz mal dicke Kumpels. Die wußten, wie Deutschland wieder in Fahrt kommt. Mit Spritzen sammeln.