Sehr geehrter Hr. Pressler, würden Sie bitte Ihre für mich unklaren Andeutungen zum sog. “Sachverständigen” Prof. Dr. Greim genauer erklären? Sollten Sie die fachlichen Qualitäten des o.g. anzweifeln, so bitte ich um Ihre persönlich gemachten Erfahrungen bzw. um Faktenlagen aus erster Hand. Sollten Sie das nicht können und Ihr Wissen aus indirekten Sekundär- oder Tertiärquellen bezogen haben, so überlegen Sie bitte, wie einfach es heutzutage ist, einen hoch angesehenen aber unbequemen Wissenschaftler, der seine qualifizierte Meinung mit nachprüfbaren Daten begründet, in der Öffentlichkeit zu diffamieren. Cui bono? Prof. Greim ist ein integerer Wissenschaftler. Mit freundlichen Grüßen Ihr Dr. M. Ludwig
Ich bin sicher, dass unsere Verfassungsrichter, angeführt von CDU-Müller und dem neuen Präsidenten CDU-Harbarth, sich völlig unparteiisch dieser Sache annehmen und im Sinne der Bevölkerung und nicht etwa des politischen Apparates urteilen werden. Außerdem glaube ich an den Weihnachtsmann, den Osterhasen und daran, dass im Koran nichts Böses steht.
Es gibt nur eine Lösung für Deutschland! Der umerzogene deutsche Michel begreift endlich den grünen Faschismus und zieht sich gelbe Westen an ! Und geht endlich mal auf die Straße! Aber das wird erst dann passieren wenn man ihm sein Auto sein Haus seine Frau und sein Konto genommen hat! Also so in etwa 5Jahren! Gute Nacht Deutschland!
Was sind denn “legitime Ziele”, die die Einschränkung von Grundrechten rechtfertigen? Wer legt fest, was legitim ist bzw. was dem Gemeinwohl zuträglich ist? Wie berechnet man einen allgemeinen Nutzen? Keine Antwort. Wie kann jemand wissen, ob ein Mittel zur Erreichung “legitimer Ziele” geeignet ist, wenn die Zukunft stets unsicher ist, da niemand vollständiges Wissen besitzen kann? Warum wechseln diese “Rechtsexperten” und Politiker, die sich vollständiges Wissen anmaßen nicht in die freie Wirtschaft und werden mit ihrem vollständigen Wissen darüber, welche Mittel “geeignet” sind um bestimmte Ziele zu erreichen, als Unternehmer Milliardär? Keine Antwort. Woher wollen Politiker und “Experten” überhaupt wissen, welchen spezifischen Grenzwert der “beste” Grenzwert für 82 Mio. oder für 500 Mio. sein soll? Und wieso sollten “Rechtsexperten” die auf staatlichen Universitäten “Rechtsexpertenzertifikate” erworben haben in der Lage sein, staatliche Gewalt zu rechtfertigen? Wieder keine Antwort. Ob Gewalt initiiert werden darf, ist stets eine philosophische und niemals eine juristische oder ökonomische Frage. Die Initiierung von Gewalt, die jeglichem staatlichem Handeln innewohnt, kann niemals widerspruchsfrei mit einem Verweis auf die aktuelle Gesetzeslage, einer Interpretation selbiger bzw. utilitaristisch begründet werden, da diese Argumentation entweder ein Zirkelschluss wäre oder die Anmaßung von kompletten Wissen voraussetzt. Diese “Prüfung der Verhältnismäßigkeit in 5 Schritten” ist somit einfach nur ein lächerliches, widersprüchliches und anmaßendes Ritual, mit dem vorgetäuscht werden soll, dass die Initiierung von Gewalt eine Legitimation besitzen kann. Das Problem heißt Grenzwerte-Sozialismus, der zwangsläufig schlechte Grenzwerte produziert. Die besten Grenzwerte sind INDIVIDUELLE Grenzwerte, die jeder Privateigentümer auf seinem rechtmäßig erworbenen Eigentum einklagen kann, sobald er eine Verschmutzung und den ursächlichen Verschmutzer ausfindig gemacht hat.
Es hat zwar nichts mit den im Artikel aufgezählten rechtlichen Grundsätzen zu tun, aber ich denke im Zusammenhang mit dem ganzen Irsinn und insbesondere auch den von Prof.Dr. Köhler und Kollegen eingebrachten Zweifeln an den Grenzwerten scheint es mir doch sehr erwähnenswert. Interessanterweise geht es um eine AfD-Anfrage, deshalb konnte man auch sicher nichts darüber in den Medien erfahren: Aus einer Rede vor dem deutschen Bundestag am 02.03.2018 vom parlamentarischen Staatssekretär für Verkehr und digitale Infrastruktur, Norbert Barthle: Original zitiert: “...Es gibt tatsächlich keine einzige medizinische Studie, die einen kausalen Zusammenhang zwischen den in Rede stehenden Grenzwerten und Todesfällen herstellt, das ist so….”
Das große Problem an einer verfassungsrechtlichen Abhandlung der Grenzwerte wird hier leider nur etwas verkürzt am Ende dargestellt. So unvorhersehbar und ungeklärt wie der Autor andeutet ist das Verhältnis GG - Unionsrecht auch wieder nicht. Da die Grenzwerte auf einer Unionsrichtlinie beruhen kommt diesen auch nach dem BVerfG Anwendungsvorrang auch gegenüber den Grundrechten zugute, die Art. 1 GG ff sind somit kein Maßstab an dem sich die RL zu messen hätte. Das Verfassungsgericht behält sich vor, auch Grundrechte heranzuziehen, wenn der EU Grundrechtsschutz nachweislich und nachhaltig weit unter das nationale Niveau absinkt (solange II), das ist aber eine bisher nicht gezogene, allenfalls theoretische Reißlinie. Auch eine ultra vires und Identitätskontrolle führt zu nix anderem, weil sich die EU wohl nicht grob falsch eine ihr nicht zustehende Kompetenz angemaßt hat und auch die Menschenwürde oder Art. 20 GG nicht infrage gestellt wird. Weiter reicht der Widerstand des BVerfG gegen den Kompetenzfeldherren EuGH denn auch gar nicht. Nur dieser könnte aufseiten der Judikative eine derartige Prüfung vornehmen. Angesichts dessen politischer Motivation, eine Rolle als europäischer Motor einzunehmen, und der sehr sehr laschen Prüfungsdichte des Gerichtes, wenn es um EU Rechtsakte geht (vgl. EuGH Bananenmarktordnung) besteht kein Grund zur Hoffnung, dass diese Richtwerte außerhalb der politischen Sphäre gebremst werden. Da die Verantwortung hierbei auch nicht beim Nationalstaat liegt, der schwarze Peter also notfalls woanders zu suchen ist, glaube ich nicht, dass die Vernunft hier noch siegen wird.
Frau Heinisch, Sie haben da sehr schön, sehr treffend und sehr viele Gesetze zusammengefasst. Aber wen interessieren denn noch Gesetze in diesem Land? Die uns Regierenden interessieren sich für Gesetze nur dann, wenn Selbige ihnen genehm sind .. ansonsten .. Tonne auf, Tonne zu! Ich möchte in dem Zusammenhang noch mal auf die Causa rund um Artikel 146 GG hinweisen ;)
Mich interessiert hier eher ein Nebenaspekt, Zitat:: ” ... handelt es sich um EU-Recht ... Fraglich ist daher, ob das Bundesverfassungsgericht überhaupt ... zuständig ist.” So weit haben wir es also gebracht? Bei einer so entscheidenden Frage, ob der Staat meinen neuen 20.000-Euro-Diesel einfach aus (linksgrüner) Lust und Laune zum 1500-Euro-Schrottwert-Eisenklumpen erklären darf, kann nicht mal unser eigenes höchstes Gericht etwas sagen? Ich finde die Abkürzung “Dexit” zunehmend attraktiver. Und ich beneide die Engländer immer mehr!
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