„Fahnen sind sichtbar gemachter Wind.“ (Elias Canetti)
Während einige Fahnen für sakrosankt erklärt werden, werden andere verboten. Letzten Monat hat der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) das öffentliche Benutzen der Reichskriegsflagge verboten. Eines Gesetzes scheint es dafür nicht zu bedürfen – in Zeiten der Coronapolitik regiert die Exekutive durch. Nicht einmal die Landesregierung als Ganzes, der Bremer Senat, hat das per Verordnung geregelt, sondern es genügt offenbar der Erlass einer einzelnen Behörde. Deshalb ließ der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) vorsorglich erklären, dass auch er hinter dieser Maßnahme stehe.
Es droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und die Konfiszierung der betreffenden Flagge. In der Öffentlichkeit und an der eigenen Hauswand sind laut Senat untersagt:
- „die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921
- die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933
- die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935
- die Reichsflagge ab 1892 / Flagge des ‚Dritten Reichs‘ von 1933 bis 1935, wenn eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht.“
Was fällt auf? Nicht nur die Reichskriegsflagge, sondern auch die gewöhnliche Schwarz-Weiß-Rot-Trikolore steht auf der Abschussliste. Denn eine „Provokationswirkung“ kann sich bereits einstellen, wenn ein beliebiger Bremer(havener) Studienrat mit grünem Parteibuch oder Antifa-Aktivist mit schwarzem Mund-/Nasenschutz daran Anstoß nimmt. Dieser Gummiparagraph öffnet Willkür Tür und Tor.
Bemerkenswert dabei ebenfalls: Die Kriegsflagge der Weimarer Republik beinhaltet in der linken oberen Ecke die Farben Schwarz-Rot-Gold und wurde von Reichspräsident Friedrich Ebert festgelegt, einem SPD-Genossen der heutigen Bremer Entscheidungsträger (der zudem lange in der Hansestadt gewohnt hat). Auch sie wurde nun handstreichartig illegalisiert. Nun gut, der Herr dürfte ob des Zustandes seiner Partei ohnehin schon länger im Grabe rotieren. Immerhin bleibt die von Ebert bevorzugte Weimarer Reichskriegsflagge der Jahre 1919–1921, die nie benutzt wurde, an der Weser erlaubt. Und die 1848 von der Weimarer Nationalversammlung beschlossene Seekriegsflagge geht auch noch.
Das Flaggenmeer vor dem Reichstag war jedenfalls bunt statt braun
Da fahrende Züge in unserem unitarischen Föderalismus zum Aufspringen locken, wollen andere Bundesländer die Bremer Restriktion aufgreifen. NRW zum Beispiel arbeitet am Verbot der Reichskriegsflagge, Niedersachsen hat Anfang Oktober Entsprechendes erlassen, Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sympathisiert damit, sein bayerischer Kollege Markus Söder (CSU) will natürlich nicht hintanstehen, wenn anderswo etwas verboten ist. Wie Fähnchen im Wind. Auf Bundesebene könnte gleichfalls etwas kommen, Umfragemehrheiten hat man schon parat.
Was gab eigentlich den Ausschlag für diesen repressiven Vorstoß? „Reichsbürger, rechte Verschwörungstheoretiker, aber auch manch sogenannter Corona-Gegner trägt auf Demonstrationen Reichskriegsflaggen vor sich her oder hängt sie bei sich zu Hause aus dem Fenster“, teilt der Bremer Senat mit. Aha. Seit Jahr und Tag tun dies auch Rechtsextreme bei ihren Aufmärschen, aber das hat man noch nie zum Anlass für einen solchen Erlass genommen. Offensichtlich stören „Corona-Gegner“ das „geordnete staatsbürgerliche Zusammenleben“ viel mehr.
„In den Fokus einer entsetzten Öffentlichkeit gerieten die Fahnen zuletzt Ende August“, fährt der Senat fort, „als Demonstranten ins Reichstagsgebäude einzudringen versuchten“. Daher weht also – wenig überraschend – der (sichtbar gemachte) Wind. Abgesehen davon, dass das Fahnenschwenken der Demonstranten gezielt und unangemessen zu einer Art Reichstagssturm hochstilisiert wurde, ließ sich dort eine zweistellige Zahl unterschiedlichster Flaggen antreffen. Darunter die amerikanische, die russische, Schwarz-Rot-Gold oder eine Regenbogenfahne mit der Aufschrift „Pace“. Alle verbieten? Und die Reichsflagge mit Trump-Konterfei, wie sie in Berlin ebenfalls zu sehen war, entfaltet sicherlich auch eine besondere „Provokationswirkung“. „Die optische Inbesitznahme des öffentlichen Raumes mit Symbolen nationalsozialistischer Anschauungen dürfen wir nicht weiter hinnehmen“, fordert Bremens Bovenschulte. Welche NS-Flaggen meint er denn? Das Flaggenmeer vor dem Reichstag war jedenfalls bunt statt braun.
SPD an Finanzierung der deutschen Streitkräfte im 1. WK beteiligt
Kleine Erinnerung an dieser Stelle: Die Finanzierung der unter der Reichskriegsflagge ins Unglück marschierenden deutschen Streitkräfte im Ersten Weltkrieg ermöglichte auch die angesprochene SPD mit der Bewilligung der Kriegskredite. Und zwar im Reichtstagsgebäude, das ebenso symbolhaft für das Kaiserreich steht wie die Reichs(kriegs)flagge. Das scheint bei den angesichts der Corona-Demo schäumenden Politikern etwas in Vergessenheit geraten zu sein. 1999 hatte man jedenfalls noch keine Scheu vor historischer Kontinuität, als man in diesen durchaus fragwürdigen Ort der deutschen Geschichte wieder einzog. Selbst Norman Fosters Glaskuppel entsprang dem nostalgischen Politikerwunsch, unbedingt wieder wie zu Kaisers Zeiten einen Dachaufbau herzustellen. Konsequenterweise müsste man den Reichstag nun dauerhaft wieder in Christos Hüllen kleiden …
„Wenn Rechtsextreme die Reichskriegsflagge zeigten, sei dies Ausdruck einer Glorifizierung der deutschen Streitkräfte sowohl des Kaiserreichs als auch des Dritten Reiches“, wird der Historiker Eckart Conze zitiert, „die Träger verharmlosten beide Weltkriege und relativierten deutsche Verbrechen während des Zweiten Weltkrieges.“ Das trifft auf Neonazis sicher zu. Sie aber aus der Öffentlichkeit zu verbannen – und die normale Reichsflagge gleich mit! –, wie Conze fordert, „weil sie für eine radikale Ablehnung und Bekämpfung unserer freiheitlichen Demokratie und ihrer Werte stehen“, würde die Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht unzulässig beschneiden. Diese Rechte gelten gerade für auch jene Andersdenkende, die man seinerseits wiederum ablehnt und die man politisch – statt ordnungsrechtlich – bekämpfen sollte. Die 1959 eingeführte eigene Flagge der totalitären Diktatur DDR war in der Bundesrepublik übrigens nur ungefähr ein Jahrzehnt lang in der Öffentlichkeit verboten, und wurde wieder erlaubt, obwohl die benachbarte Tyrannei weiter bestand.
Noch problematischer ist aber, dass das Verbot nicht primär Rechtsextreme treffen, sondern Demonstrationen der Kritiker aktueller Regierungspolitik in ein schlechtes Licht stellen soll. Was hat das anhaltende Corona-Notverordnungsregime eigentlich mit „unserer freiheitlichen Demokratie und ihren Werten“ zu tun?
Politische Eliten mimen die Gralshüter von Schwarz-Rot-Gold
Über die Bewertung des Kaiserreichs für die deutsche Geschichte und seine Lehren für die heutige Zeit lässt sich fraglos streiten. Wer aber Beliebiges in einen Topf wirft, warnt der Politikwissenschaftler und Historiker Tomas Spahn, will „am Ende des Prozesses alle Freiheitswerte des bürgerlichen Liberalismus zu Unwerten der nationalen Sozialisten erklären“. Dies fügt sich in den „Kulturkampf gegen die Vergangenheit“ ein, den der britische Soziologieprofessor Frank Furedi diagnostiziert. „Die zahlreichen Demonstrationen, die die Untaten der westlichen Reiche […] anprangern, sind in Wahrheit nur die eindringlichsten und augenfälligsten Symptome für die kulturelle Malaise, die den Westen befallen hat.“ Da gesellt sich das Verbot der Reichsflagge an die Seite der von Black Lives Matter umgestürzten Statuen.
Ausgerechnet die NPD muss die Hansestadt Bremen daran erinnern, dass Schwarz-Weiß-Rot als „Synthese des Schwarz-Weiß Preußens und des Rot-Weiß der Hansestädte“ entstanden ist, und hatte sowohl für Bremerhaven als auch für die Stadt Bremen je eine Protestdemo angemeldet. Genau wie sein Berliner Kollege Andreas Geisel (ebenfalls SPD) bei Corona, verfuhr der Bremer Senator Mäurer nach dem Motto: Wenn verbieten, dann auch gleich die Kritik daran. Ebenso wie Geisel scheiterte er aber vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Die NPD durfte einen – sehr klein geratenen – Aufzug in Bremerhaven durchführen, mit Reichs- und Reichskriegsflaggen. Beim (wieder gerichtlich gekippten) Verbot der (dann von der NPD selbst abgesagten) Demo in Bremen argumentierte die Innenbehörde, von ihr ginge „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, unter anderem für die Meinungsfreiheit und das Recht auf Nichtdiskriminierung“. Eine Orwell'sche Begriffsverdrehung in der Tradition von Marcuses „Repressiver Toleranz“. Ein Schuh wird andersherum daraus: Solche (versuchten) Versammlungsverbote sind es, die die Meinungsfreiheit an Ketten legen sollen und Andersdenkende diskriminieren.
Die heutige Situation hat mit dem Flaggenstreit der Weimarer Republik nichts zu tun. Wenn sich die derzeitigen politischen Eliten zu Gralshütern von Schwarz-Rot-Gold aufschwingen (natürlich abgesehen von der Bundeskanzlerin), maßen sie sich damit viel an. Stand diese Trikolore nicht einmal für nationalstaatliche Demokratie und gegen das Joch des Metternich-Systems, das insbesondere auch die Meinungsfreiheit beschränkte? Stattdessen serviert man uns unter diesem Banner EU-Herrschaft und „Demagogenverfolgung“ 2.0. Über Debatten kreist der Bannhammer.
Symbolpolitische Farbenspiele und weitere Bevormundung bringen uns nicht voran. Uns auf die besseren Traditionen der deutschen Geschichte zu besinnen, vielleicht schon.
Beitragsbild: Pixabay

Mich erinnert die ganze Verbieterei immer an die amerikanische Prohibition. Sollen sie verbieten was sie wollen, der Widerstand gegen eine irre Politik auf allen Feldern, wird sich immer neue Symbole und Flaggen einfallen lassen.
Alles schon Mal da gewesen. Für das hissen der weißen Flagge wurde man 1945 gehängt.
Sie haben leider mit vielen Worten am Thema vorbei geschrieben: Es geht darum, dass eine Landesregierung den Bürgern vorschreiben will, welche Symbole sie öffentlich (nicht) zeigen dürfen. Dabei argumentiert sie damit, dass sie (ebenso wie manche Bürger) mit den politischen Zielen derer, die sie mit dem Symbol in Verbindung bringt, nicht übereinstimmt. (Pause zum Nachdenken.) Von welchem Planeten kommen Sie, wenn Sie sich auf eine solche Diskussion ernsthaft einlassen? Es geht nicht darum, wie die Fahnen entstanden sind und wer sie gemocht oder nicht gemocht hat. Es geht darum, dass diese Symbole - gerade, wenn sie politisch sind (nicht trotzdem) - jedem Bürger als garantiertes Recht, sich anderen mitzuteilen, zur Verfügung stehen. Ob andere das sehen wollen, ist sch...egal. Es gehört ganz klar in den Kontext der Kulturlöschung, den Sie aber offenbar nicht einmal erkennen. Ich finde solche Beiträge nicht hilfreich, weil es den Kern der Auseinandersetzung verschleiert und so tut, als ob die Frage um die Fahne wirklich einer Diskussion bedarf. Hier werden aber Bürger aus der Öffentlichkeit gedrängt, Bürgerrechte (mit politischer Schlagseite) gestrichen. Nachdem man versucht hat, ihnen die Sprache zu nehmen, sollen nun auch die nonverbale Kommunikation unterbunden werden (und zudem - als schöner Nebeneffekt - die Bürger von der Geschichte ihrer Nation getrennt werden, die bald erst ab 2015 beginnt). Wollen Sie mir sagen, dass Sie über die Zuteilung von politischen Rechten verhandeln wollen, wenn das Symbol - trotz Ihrer Argumente - 98% der Bürger stören würde? Dann haben Sie etwas Wesentliches an unserer Verfassung nicht begriffen: Sie dürfen andere (politisch) stören. Das ist das Versprechen - und das brechen wir gegenüber diesen Bürgern. Und nur d a s ist das Problem, um welches Ihr Artikel kreisen sollte: Was sind das für Menschen, die die Garantien nicht mehr einhalten? Und was haben wir mit denen (noch) zu schaffen?
Christoph Lövenich veranschaulicht in seinem Text, dass es der Politbürokratie längst nicht mehr um eine Auseinandersetzung mit wieder aufkeimenden Tendenzen zum Faschismus oder Nationalsozialismus geht, sondern um eine totale Deutungshoheit in sowohl historischen wie aktuellen Debatten. Jede abweichende Meinung bekommt einen passenden Stempel aufgedrückt, wer sie vertritt, wird als "Leugner" oder "Skeptiker" stigmatisiert. Die existenzgefährdend praktizierte Kontaktschuld dient dem nämlichen Zweck: Einschüchtern. Staatlich finanzierte Hilfsorganisationen besorgen das schmutzige Geschäft des Verbreitens von Gerüchten, Halbwahrheiten sie spitzeln und denunzieren. Es bedarf erheblicher Mittel, sich dagegen juristisch zu wehren - viele haben sie einfach nicht. Der "Kampf gegen Rechts" rangiert vor dringend notwendigen Problemlösungen etwa bei der Bildung, der Asylpolitik, der Integration von Migranten, der Abwehr von Terrorgefahren aus dem linken oder islamistischen Lager, der Europa-, Finanz- und Energiepolitik. Dass er als Augenpulver immer weniger funktioniert, obwohl Medien ununterbrochen die Gebetsmühlen der Regierenden bedienen, ist der einzige Lichtblick. Wer glaubt noch die geframten statistischen Schönfärbereien, wenn die Realität sie tagtäglich ad absurdum führt? Die Autoren der "Achse" zeigen es. Sie verdienen jede Unterstützung.
Alternativ kann man ja die Flagge des Jemen (seit 1990) vor sich hertragen, garantiert frei von deutsch-nationaler Provokation. Oder kommt dann auch Frau Merkel und wirft sie weg?
Verbieten macht nun einmal viel mehr Spaß als gezielt erlauben oder einfach nur ignorieren! Ein Überbietungswettbewerb im Verbieten von Fahnen sollte demnächst dazu führen, dass auch Schwarz-Rot-Gold das Zeitliche segnet (der Bundes-, bzw. Reichsadler gleich mit). Begründung: "Rechte" zeigen diese Fahne bei Demonstrationen ständig und überall - und Angela Merkel hat sie schon einmal in die Ecke gepfeffert. Statt der reaktionären Nationalfahne hissen wir das weiße Tuch der Selbstaufgabe und statt mit dem geflügeltem Wappentier verzieren wir die offiziellen Dokumente mit dem blass-blauen Mund-Nasenlappen des Untertanengehorsams. Eine frohe Zukunft im Lilalauneland!
Das Unwissen über die deutsche Geschichte ist bezeichnend. Wie wäre es mit einem Abendschulkurs in Historie statt sich gegenseitig in die Schlüpfer zu glotzen und darüber zu streiten was man sieht, nicht sieht oder nicht sehen darf / soll?