Was ich an unserem Rechtssystem nicht verstehe, ist die Tatsache, dass man Frau Kaddor nicht unterstellen darf, sie hätte einen an der Klatsche, aber Herrn Höcke offiziell als Faschisten oder Nazi verunglimpfen darf oder Frau Künast als Drecksfotze bezeichnen darf oder alle Alten als Umweltsäue. Bei der Klatsche von Frau Kaddor handelt es sich doch um nichts anderes als eine freie Meinungsäußerung ohne jeglichen Beleidigungscharakter, denn aus der >Sicht einzelner haben andere Einzelne häufig einen an der Klatsche, während die anderen Fälle doch sehr mit Beleidigung, Verunglimpfung und Volksverhetzung zu tun haben.
>>... der „Jungen Freiheit“, die sich nach Ansicht vieler Experten im Grenzbereich zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus bewegt.<< Diese “vielen Experten”, die so schnell und zuverlässig Rechtsextremismus testieren, kommen bei mir immer gleich nach den “führenden Waschmaschinenherstellern”, die bekanntlich Calgon und nix als Calgon empfehlen ...
‘ne klare Klatsche für Frau K. vom Gericht
Herr Broder, die größte Strafe in unserem Land ist doch, das wir (natürlich inoffiziell) die hässlichsten Frauen der Welt haben…kein Witz. Wir werden von alten weißen Frauen regiert und so zu fall gebracht. Mein Tipp ist ja werdet alle Moslems..so werden sich viele Gerichtsprozesse erübrigen. Schlage den Feind oder die Feindin..;-)) mit ihren eigenen Waffen..
Liebe Bildredaktion, kann man das Gesicht von Frau K. nicht ein bisschen zurücknehmen? Ich hab mich dermaßen erschreckt - der Tag ist für mich gelaufen ;-)
Herr Rechtsanwalt Steinhöfel, Verteidiger von Herrn Broder im vorliegenden Verfahren, ist eine der wenigen Lichtgestalten der Anwälte des Rechts, – im Volksmund: Rechtsanwälte –, die unabhängige Organe der Rechtspflege sind, wobei der Wortbestandteil „Plege“ zu betonen ist. Sein Mut, seine Konsequenz, seine Aufrichtigkeit dürfen in höchsten Tönen gelobt werden. Im 44. Jahr anwaltlicher Tätigkeit wäre ich noch weitergegangen und warte auf den Tag, an dem ich es beweisen kann: in einem Fall wie dem vorliegenden würde ich den Staatsanwalt wegen Verfolgung Unschuldiger anzeigen, die Richterin wegen Rechtsbeugung, weil sie auf einen offensichtlich unschlüssigen Antrag der Staatsanwaltschaft das Hauptverfahren eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung angesetzt hat. Selbstverständlich würden begleitend Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben. Alle 4 Verfahren kosten nichts und würden selbstverständlich zunächst einmal auch nichts bringen: solange die Blockparteien-Justizminister die Weisungsgewalt gegenüber der Staatsanwaltschaft haben, würden die Strafanzeigen abgewimmelt. Allerdings darf die Tiefenwirkung nicht unterschätzt werden: vielleicht schafft es der angezeigte Staatsanwalt und der angezeigte Richter doch noch zu einer Zukunftsüberlegung: Welche Risiken gehe ich zukünftig in gleichgelagerten Fällen ein, wenn die Landesregierung und der Justizminister nicht mehr von einer Blockpartei beherrscht werden? Die Strafanzeige und die Dienstaufsichtsbeschwerde schmücken meine Personalakte. Wie wird dies in der Zukunft gegen mich wirken, wenn die politischen Verhältnisse sich gedreht haben?
Ärgerlich, das Sie Herr Broder für so einen Mist nach Duisburg fahren mussten. Aber so gesehen haben sie Glück, in 50 Jahren könnten die Urteile im Kalifat ألمانيا Almania ganz anders lauten. Freuen wir uns das wir heute leben.
Es ging um die angebliche Aussage “Frau K. hat einen an der Klatsche” Wie gut, dass Sie das im Text wiederholt haben, denn ich hatte ihn bis dahin schon wieder vergessen. Und für alle, die auch so ein schlechtes Gedächtnis haben: es ging um die Aussage “Frau K. hat einen an der Klatsche”
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