Henryk M. Broder / 14.07.2020 / 07:46 / Foto: Superbass / 124 / Seite ausdrucken

Frau K. stellt klar. Wer hat hier einen an der Klatsche?

Als ein zutiefst empathischer Mensch kann ich es nachvollziehen, dass Frau K. über das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 13.7. nicht gerade begeistert war, hatte das Verfahren doch einen anderen Verlauf genommen, als die in und rund um Dinslaken weltbekannte Religionspädagogin und Islamwissenschaftlerin es erhofft hatte. Aber so ist es nun mal, das Glück gleicht dem Balle, es steigt zum Falle; vor Gericht und auf hoher See ist man/frau allein in Gottes Hand. 

Kaum war das Urteil gesprochen, hatte Frau K. schon eine Stellungnahme online gestellt, um aktuell kursierende Missverständnisse im Hinblick auf das Strafverfahren gegen Henryk M. Broder auszuräumen. Soll heißen: Um ihre Sicht der Dinge aus dem sumpfigen Hintergrund in den glasklaren Vordergrund zu rücken. 

1) Herr Broder hat keineswegs „gewonnen“ und ich habe mitnichten „verloren“. Es handelt sich um ein Strafverfahren, in dessen Rahmen der Staat einen Bürger anklagt. Es stehen sich also nur diese Seiten gegenüber.

2) Gegenstand der Anklage war eine Äußerung Herrn Broders, wonach ich „einen an der Klatsche hätte“. Veröffentlicht wurde sie am 30. September 2016 in der „Jungen Freiheit“, die sich nach Ansicht vieler Experten im Grenzbereich zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus bewegt. Abzurufen ist der Artikel immer noch hier: https://jungefreiheit.de/…/henryk-m-broder-lamya-kaddor-ha…/

3) Ich habe daraufhin Strafantrag gestellt und die Duisburger Staatsanwaltschaft um eine strafrechtliche Würdigung ersucht. Diese hat die Äußerung für strafbar befunden und einen Strafbefehl beantragt, der vom Amtsgericht Duisburg antragsgemäß erlassen worden ist. Gegen diesen Strafbefehl hatte Herr Broder Einspruch eingelegt, weswegen es zu einer Hauptverhandlung gekommen ist. Das Verfahren fand also statt, weil sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft die Äußerung für strafbar gehalten haben.

4) Im Strafverfahren forderte Herr Broder, dass ihm nachgewiesen werde, er habe die Äußerung getätigt. Er, der in einem Video nach der Verhandlung süffisant kundtat, er könne sich vorstellen, das gesagt zu haben, hatte also nicht einmal die Chuzpe einzuräumen, dass er die Äußerung getätigt hat. Da sich der als Zeuge geladene Journalist der "Jungen Freiheit" auf sein Aussageverweigerungsrecht berief, wurde Broder freigesprochen. Jeder möge selbst sein Urteil bilden, für wen das ein Sieg und für wen eine Niederlage ist.

5) Soweit behauptet wird, ich sei wegen „Falschbehauptungen rechtskräftig verurteilt“ worden, ist das nur die halbe Wahrheit. Richtig ist, dass es um ein Zitat aus dem Buch Necla Keleks ging und die Rechtsprechung sehr strenge Maßstäbe an penibel korrekte Zitate anlegt. Nur deshalb hat sich Necla Kelek in diesem Verfahren, das übrigens ein Zivil- und kein Strafverfahren war, durchgesetzt. Funfact: Die Entscheidung wurde von derselben Kammer getroffen, die es bereits als zulässig ansah, dass Frau Künast u.a. als „Drecksfotze“ bezeichnet worden ist. Herr Broder ist indes der Letzte, der Falschbehauptungen monieren sollte, wie das Oberlandesgericht Dresden neulich festgestellt und folglich die Aussage Claudia Roths (im Folgenden: Antragsgegnerin), Broders (im Folgenden: Antragsteller) Geschäftsmodell beruhe auf Hetze und Falschbehauptungen, als zulässig erachtet hat: 

„Unstreitig ist des Weiteren, dass die vom Antragsteller erhobene Behauptung, die Antragsgegnerin habe sich am Holocaust-Gedenktag in Teheran aufgehalten, unwahr ist. Diese Äußerung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragsgegnerin ein, weil ihr damit zugleich eine Nähe zu der bekanntlich auf die Vernichtung des Staates Israel abzielenden Position des iranischen Regimes unterstellt wird, der sie durch einen Besuch in Teheran ausgerechnet am Holocaust-Gedenktag Ausdruck verliehen haben soll. Dass der Antragsteller diese Behauptung in satirischer Absicht verbreitet haben will, ändert an dieser objektiven Unwahrheit nichts. Unstreitig ist schließlich, dass der Antragsteller wegen der Behauptungen in einem Kommentar vom 1.2.2011 über die Antragsgegnerin eine Richtigstellung veröffentlichen musste und dass seine die Antragsgegnerin ebenfalls beeinträchtigende Behauptung, sie halte sich zu einem Studienaufenthalt über den Klimawandel in der Südsee auf, ebenfalls unwahr ist.“

Warum sie sich zu einem Verfahren äußert, mit dem sie eigentlich nichts zu tun hat, weil es "der Staat" war, der "einen Bürger" angeklagt hatte – sie war nur bei der Duisburger Staatsanwaltschaft vorstellig geworden und hatte um eine strafrechtliche Würdigung ersucht – wäre schon eine Überlegung wert, speziell hinsichtlich der Frage, ob Frau K. zu faul oder zu geizig war, um einen Anwalt zu beauftragen, ihr bei einer Zivilklage beizustehen. Warum also "der Staat" jetzt für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss, das allein einem Zweck dienen sollte – Frau K.'s verlorene Ehre wiederzufinden.

Ich will nur zwei Punkte festhalten.

Erstens: Frau K. wirft mir vor, ich hätte nicht einmal die Chuzpe einzuräumen, dass ich die verfahrensrelevante Äüßerung – Frau K. hätte einen an der Klatsche – getätigt habe.

Nun ist es im deutschen Strafrecht so, dass der Angeklagte sich selbst nicht belasten muss. Es ist der Job der Anklage, zu beweisen, dass er sich schuldig gemacht hat, nicht andersrum. Das mag in der Scharia so sein, im deutschen Strafrecht ist es nun mal nicht der Fall. 

Ist Ihnen aufgefallen, welches Wort Frau K. in diesem Zusammenhang benutzt? Chuzpe. Es bedeutet im Jiddischen so viel wie Frechheit, Unverschämtheit. Ein typischer Fall von Chuzpe liegt vor, wenn ein Elternmörder vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er Mutter und Vater verloren hat. Chuzpe kann aber auch zärtlich konnotiert sein, wenn z.B. eine Bulette namens gefilte fish so tut, als ob sie schwimmen könnte. 

So rum oder so rum, Frau K. hat keine Ahnung, was Chuzpe bedeutet. Vielleicht meinte sie Cojones, im Sinne von Kraft oder Mutdas hört sich so ähnlich an, meint aber etwas anderes. Macht nix, Frau K. ist ja Islamwissenschaftlerin und keine Linguistin oder Urologin. Sie "jiddelt" nur gelegentlich.

Zweitens: Frau K. behauptet, das Verfahren habe stattgefunden, weil sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft die Äußerung für strafbar gehalten haben.

Das ist dummdreister Unsinn. Für die Zulassung der Anklage ist ein "begründeter Anfangsverdacht" nötig; ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, soll in der Verhandlung ermittelt werden. Dazu ist sie da. Deswegen enden manche Verfahren mit einem Schuldspruch, andere mit Freispruch. Das ist so sensationell wie die Erkenntnis, dass die Basis die Grundlage des Fundaments ist. Nur Frau K. muss es irgendwie entgangen sein. Sie sucht nach Antworten auf ganz andere Fragen, zum Beispiel: „Warum geht der Nobelpreis fast nie an Muslime?“ 

Ja, warum nur? Warum ist die Banane krumm, und warum schmückte sich die Heimatbotschafterin des Landes NRW und Trägerin zahlloser Preise und Auszeichnungen zeitweise mit einem Dr. h.c., der ihr von einer Uni verliehen wurde, die man nur mit Hilfe einer großen Lupe irgendwo zwischen Wuppertal, Delaware und Nicaragua finden konnte?

Ich hätte da einen Anfangsverdacht.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Frank Stricker / 14.07.2020

Frau K. sagt, laut Experten bewegt sich die “junge Freiheit” zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus. Andere Experten sind der Meinung, Frau K. hätte nicht nur “einen an der Klatsche”, sondern gleich dutzendweise…........

Frank Dom / 14.07.2020

Der Wiki-Artikel ist lustig: “Den orthodoxen Islam selbst bezeichnet Kaddor als genuin frauenfreundlich: „Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch im Islam verankert“.” Und dann noch ein Verweis auf ein anderes, wohl laufendes, Verfahren gegen sie, wegen Verleumdung. Im Netz ein Artikel” Rassismus ist da. Akzeptiert es!” Warum fällt mir jetzt nur der Begriff der” narzistischen Projektion” ein?

André Dreilich / 14.07.2020

Ich entbiete dem unvergleichlichen Nichtwirklichklatscher den Vulkaniergruß: “Lebe lang und in Frieden!” Wobei das mit dem Frieden nicht übertrieben werden sollte, damit keine Langeweile aufkommt. Herzlichen Dank fürs Ausfechten dieses Straußes.

Jonas Dose / 14.07.2020

Hallo Herr Broder, zuerst einmal meinen Glueckwunsch, dass Sie zwar gewonnen, aber anscheinend doch verloren haben. Und da ich, wie Frau Kaddor, anscheinend auch keine Ahnung vom Rechtsstaat habe, gebe ich auch noch schnell meinen Senf dazu: das allerallerallerschlimmste Verbrechen in Deutschland, das Verletzen muslimischer Gefuehle, ist - und das beweist den strukturellen Rassismus der deutschen Justiz - KEIN Offizialdelikt. D.h., auch wenn die Staatsanwaelt*In jeden Tag die ‘Junge Freiheit’ liest, ob Broder etwas gesagt haben mag oder nicht, muss diese schwerste Demuetigung vom Betroffenen oder Dritten angezeigt werden, die Staatsanwaltsschaft*In(?) wird von selbst nicht taetig, auch wenn sie es wollte - was sie in Ihrem Fall ja tat, oder auch nicht, dass weiss man jetzt irgendwie nicht mehr so genau. Iss ja auch egal - denn, was viel wichtiger ist, Frau Kaddor hat wie immer recht, und nur wegen eines Verfahrensfehlers sind Sie noch auf freiem Fuss. Ich kann nur hoffen, es gibt kein Auslieferungsverfahren zwischen Island und D, denn irgendwann wird sie Kaddor’s Rache noch einmal einholen - also seien Sie wachsam…

Manfred Lang / 14.07.2020

Lieber Herr Broder, sehr gute Neuigkeit am heutigen Morgen. Glückwunsch zum Sieg. Mit so viel an der Klatsche bei K. braucht es keine Chuzpe, Anfangsverdacht und Strafbarkeit zu verwechseln. Es ist schlicht eine Frage von Bildung und Intelligenz. Oder einfach eine Frage von Verlogenheit.

Lieselotte Schuckert / 14.07.2020

Gratulation Herr Broder, aber diese Dame hat anscheinend nicht vor, aufzugeben.

armin_ulrich / 14.07.2020

Die Frage, “was wäre daran falsch?” wollte das Gericht nicht diskutieren.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Henryk M. Broder / 03.04.2024 / 12:00 / 120

Kein Freibrief von Haldenwang

Von „Verfassungshütern“ wie Thomas Haldenwang geht die größte Gefahr für Meinungsfreiheit und Demokratie in unserem Land aus. Wenn die Bundesrepublik eine intakte Demokratie wäre, dann…/ mehr

Henryk M. Broder / 12.03.2024 / 14:00 / 62

Christian Wulff: Liechtenstein? Nein, danke!

Unser beliebter Ex-Präsident Christian Wulff hat Angst, Deutschland könnte auf das Niveau von Liechtenstein sinken. Das kleine Fürstentum hat auf vielen Gebieten längst die Nase…/ mehr

Henryk M. Broder / 07.03.2024 / 16:00 / 19

Aserbaidschanische Kampagne verhindert Armenien-Debatte

Eine in Berlin geplante Buchpräsentation und Diskussion über bedrohtes armenisches Kulturgut konnte aus Sicherheitsgründen nur online stattfinden. Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. (DGAP)…/ mehr

Henryk M. Broder / 04.03.2024 / 14:00 / 23

Michael Blume: Vom Zupfgeigenhansl zum Ersten Geiger?

In der Dienstzeit des Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume hat die Zahl antisemitischer Straftaten in Baden-Württemberg erfolgreich zugenommen. Aber der Mann hat andere Sorgen. Ende Dezember letzten…/ mehr

Henryk M. Broder / 24.02.2024 / 12:15 / 35

Eilmeldung! Herr Schulz ist aufgewacht!

Im Büro der Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Marie-Agnes Strack-Zimmermann war nach einem Bericht von Achgut.com die Luft heute morgen offenbar besonders bleihaltig. Richtet man…/ mehr

Henryk M. Broder / 24.02.2024 / 06:00 / 125

Frau Strack-Zimmermann hat Cojones, ist aber not amused

Es spricht für Marie-Agnes Strack-Zimmermann (MASZ), dass sie mein Schaffen verfolgt. Deshalb hat sie noch eine Rechnung mit der Achse offen. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (MASZ) hat…/ mehr

Henryk M. Broder / 22.02.2024 / 10:00 / 80

No News aus Wolfsburg in der Tagesschau

In Wolfsburg stellt sich der VW-Chef auf die Bühne, um Weltoffenheit zu demonstrieren. Die Belegschaft hat derweil andere Sorgen. Die Tagesschau meldet, auch an diesem Wochenende hätten tausende…/ mehr

Henryk M. Broder / 18.02.2024 / 11:00 / 57

Eine Humorkanone namens Strack-Zimmermann

Ja, wenn einem deutschen Politiker oder einer deutschen Politikerin nichts einfällt, irgendwas mit Juden fällt ihm/ihr immer ein. Dass immer mehr Frauen in hohe politische…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com