Im Artikel wurde auf einen Text von Frau K. verwiesen, dass sich mit der Kultur und der Vergabe von Nobelpreisen beschäftigte. Das Ziel war darin, dass es die Gleichwertigkeit der islamischen Kultur gegenüber der christlich-jüdischen Kultur belegen wollte. Dazu bemühte sie sich des Topos, dass es auch Erfindungen im islamischen Kulturkreis gab. Dass diese aber oft mehrere Jahrhunderte zurück lagen und sie tief in der Geschichte suchen musste, erscheint ihr offenbar nicht als Beleg der Ausgangsthese, dass die Islamische Kultur eben nicht wesentlich erfolgreich und gleichwertig zur wissenschaftliche-technischen Entwicklung beitrug. Allen anderen aber wohl schon. Erstaunlich ist vielmehr, dass T-online Frau K. eine Plattform und Reichweite für ihre kruden Thesen liefert.
Tja ein Teufelskreis ... da kann man nichts machen. Alles Gute Herr Broder!
Herzlichen Glückwunsch, werter Herr Broder und Herr Steinhöfel, dass Sie vor Gericht obsiegt haben. Ist heutzutage keineswegs selbstverständlich, wie wir alle wissen. Die Judikative ist vielfacher „Expertenmeinung“ zufolge ja eher links bis linksextrem angesiedelt und ziemlich geblendet, was die Wirklichkeit der tatsächlichen Realität angeht. (Ist nur Satire, was ich hier schreibe.)——L.K. ist eine selbstgerechte und selbstverliebte Trulla, die ihre Existenzberechtigung zu beweisen sucht, indem sie ihr intellektuell weit überlegene weiße Männer (manchmal auch Frauen) diskreditiert und polemisch attackiert. Wer 107 Strafanzeigen auf den Weg bringt, um (mutmaßlich) ein Buch zu promoten, hat sicher keinen an der Klatsche. So jemand hat ein ganz anderes Problem. By the way: Wie steht eigentlich die lslamwissenschaftlerin L.K. zur LSBTTQ*?!§&%!#-Bewegung? Würde mich mal interessieren, wo sie doch so dicke mit Künast und Roth ist—- und weil ich weiß, dass der Koran und seine Vollstrecker keine Gnade mit Schwulen und anderen nicht korankonformen Lebensformen und Bekenntnissen kennen.
Die Frage nach Gerechtigkeit und Prozessstrategie. Es ist nun das Eine, sich verbal gegen üble Anschuldigungen zu wehren, die am Anfang seitens Frau K. an Herrn B. gemacht wurden. Viele hielten diese für allemal berechtigt und eher milde. Dass Andere, dass dennoch das überhaupt zu einem Fall für die Staatsanwaltschaft wurde, halten jene für den eigentlichen Skandal. Dennoch, vor Gericht gelten andere Regeln als das gesunde Gerechtigkeitsempfinden. Darum ist es auch nicht nur legitim, sich im Kontext der Regeln vor Gericht zu verhalten, sondern geradezu geboten. Hier jeweils andere Rechtsgrundlagen zu beanspruchen ist verwerflich.
Im Anfang war die Sinnverdrehung: Der Koran ist keine Schleuder für Gewalt und Hetze, sondern jeder Ansatz von Islamkritik. Trotzdem gewonnen - Glückwunsch!
Auch solchem “Nebbich” kann man solches nicht durchgehen lassen - obwohl es überaus lästig ist, sich damit zu beschäftigen. Was ist mit den anderen um die 100 Strafanzeigen, mit denen K. Gerichte in Deutschland beschäftigt? Und damit einer Sekretärin im Berliner Senat gleichen soll?
Herzlichen Glückwunsch Herr Broder, machen Sie weiter. Bleiben Sie bitte so unbequem und penetrant wie möglich.
Und überhaupt: Was für eine Klatsche ist gemeint gewesen? Als Gebrauchsgegenstand ist mir nur die Fliegenklatsche geläufig. Was ist also beleidigend an der obzwar unbewiesenen Behauptung, Frau K. habe an ihrer Klatsche einen nicht näher beschriebenen Gegenstand? Da Insekten zumeist weiblich konnotiert sind, kann es sich bei dem “Einen” etwa um eine fette Fliege handeln, die volkstümlich als “dicker Brummer” herumschwirrt. Oder was? Also bitte, Herr Broder, präzisieren Sie Ihre Feststellung und bringen Sie zum Ausdruck, Frau K. habe einen dicken Brummer am Insektenabwehrgerät! - Ich teile diese Meinung nicht, glaube vielmehr, daß Frau K. wie die meisten ihrer Kollegen über einen zu geringen Bildungshintergrund verfügt, um so einen wichtige Stellung in der Politik zu bekleiden, denn wer nicht einmal weiß, was “Chuzpe ist”, glaubt auch an “Kobold” in Elektrogeräten hat da nichts verloren
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