Zunächst meinen Glückwunsch zum Erfolg! Und könnte besser als mit diesem Verfahren und der Kommentierung gezeigt werden, daß es eine Kategorie Islam-Anhänger gibt, die sich sehr schwer tut mit der Anerkennung von Recht und Rechtsprechung, mit Bildung und mit Selbstreflexion (und das auch in einer Person vereint)? Ich finde: nein, schöner kann ich das mir nicht vortellen, wenngleich ich auf diese Kategorie lieber verzichten würde. Hoffentlich ist das Verfahren auch schön teuer.
“Sie werde jedoch auch in Zukunft beleidigende Äußerungen anzeigen.” Eigentlich sollte es für solchen Missbrauch der Gerichte saftige Bussen geben.
Die Feststellung, einen an der Klatsche zu haben, sollte sich meiner Meinung nach gegen die richten, die dieser bedauernswerten Frau auch nur irgendetwas abkaufen, sie bejubeln und sie außerdem noch mit Auszeichnungen überhäufen.
Viel Rauch um so gut wie nichts. Auch zu viel der Ehre für Sie, Herr Broder.
Mir fehlt allerdings jegliches Verständnis dafür, dass sich ein Strafverteidiger darauf einlässt, mit Maske zu verhandeln. Auch wenn ich einen Freispruch erwarte, muss es da Anträge hageln. § 176 II 1 GVG steht weder unter Pandemie-, noch unter Panikvorbehalt. Die sitzungspolizeiliche Gewalt ermächtigt den Richter gerade nicht, sich dahingehend über das Verbot der Verhüllung des Gesichts hinwegzusetzen, dass er diese zwingend anordnet. Das gibt das Gesetz gerade nicht her. Der Vorsitzende kann nach § 176 II 2 GVG zwar Ausnahmen vom Verhüllungsverbot gestatten, aber nicht die Verhüllung gegen den Willen anordnen. Wenn also der Richter im Sinne des generischen Maskulinums zu den Bedingungen des geltenden Prozessrechts nicht verhandelt, dann muss man ihm alle erdenklichen prozessualen Knüppel zwischen die Beine werfen. Und davon gibt es einige. Die Mimik ist ein wesentliches Element bei der Beurteilung von Zeugenaussagen. Ein Maulkorb für Prozessbeteiligte, die sprechen und verstanden werden müssen, eine unzumutbare Behinderung/Benachteiligung bis hin zur billigend in Kauf genommenen Körperverletzung. Eine Ansteckung im Gerichtssaal ist angesichts der objektiven Umstände und Zahlen einerseits lebensfremd, andererseits nicht sonderlich bedrohlich. Die Letalität liegt im Bereich einer gewöhnlichen Grippe. Die - davon zu unterscheidende - fallbezogene Sterblichkeit sinkt stetig, woraus sich zwanglos ableiten lässt, dass die Erkrankung inzwischen gut behandelbar ist. Wenn trotzdem an dem Maskenfetisch festgehalten wird, fehlt dem Richter ersichtlich der Zugang zu einer lebensnahen Betrachtung von Sachverhalten. Die unbegründete Angst ist aber offenbar so gross, dass er sich über geltendes Recht hinwegsetzt. Eine solche Person ist zur objektiven Rechtsfindung schlicht ungeeignet.
“Wer trägt die Kosten? Der Staat, wer sonst?” DER STEUERZAHLER !! Glückwunsch, ich habe wirklich daran geglaubt. Wenn schon alleine die “NAZISCHLAMPE” eine ganz üble Beschimpfung gegen Frau Dr. Alice Weidel, nicht mal zur Verurteilung gereicht hat, wie sollte dann die “Klatsche” begründet werden ?? Wenn es stimmt , daß diese Frau 107 Anzeigen bereits gestartet hat ( wie viel haben Chebli und Roth schon gestellt ??) Haben eigentlich die Strafanzeigenstellerinnen schon die “Quote” erreicht ? Fehlt ihnen JEGLICHES Selbstbewußtsein ?? “Sich seiner selbst bewußt sein, muß für manche verdammt schwer sein. Wahrscheinlich auch für viele Quotenfrauen ?? Ilona Grimm, “Habe gerade bei Amazon nachgeschaut, wo Lamya Kaddors „Die Zerreißprobe“ rangiert: auf Platz 624.602. Die Werbung durch die 107 Anzeigen war also wirklich dringend nötig.—- Broders „Wer, wenn nicht ich?“ steht auf Platz 18.451.” Platz 624.602. Mal ganz ehrlich WER liest denn sowas ?? Das Buch von Maas soll sich ja auch im sechsstelligen Bereich bewegen. Das Buch von PROF. BHAKTI lag lt. Spiegel Bestseller Liste am Erscheinungstag (23.0620 ?) auf PLATZ 5. Amazon soll sich ja geweigert haben, es zu verkaufen. Frau Kaddor ist für mich eine völlig uninteressante Person und wenn nicht die Achse darüber berichtet hätte, wüßte ich gar nicht, daß es die gibt.
Erinnert an den Schwarzen Ritter in Monty Pythons “Die Ritter der Kokosnuss”, der im Kampf mit dem edlen König Artus beide Arme und Beine verloren hat und dennoch weiterkämpfen will (“Ist nur ein Kratzer!”), weil er sich für unbesiegbar hält. Gibt’s eigentlich Sichelmondsarazenen, weil ja Kreuzritter in diesem Fall nicht passend wäre.
Sehr geehrter Herr Broder, herzlichen Glückwunsch zum positiven Prozessausgang, wahrscheinlich darf man nicht schreiben, dass Sie obsiegt haben, weil man dann von dieser Prozessjohanna (=gegenderter Prozesshansel) sofort vor Gericht gezogen wird. Was mir etwas komisch vorkommt, ist dass Sie uns dieses islamistische 0815-Gesicht mit den hängenden Mundwinkeln in voller Größe präsentieren. Vermutlich macht sie unten noch die Raute…..
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