Von Marie Dufond. Trotz des Mühsals gelingt es immer wieder Anwälten in Frankreich, erfolgreich gegen den Ausschluss ungeimpfter Mitarbeiter vorzugehen. Die Einschüchterung der Menschen läuft nicht wie geplant.
Von Marie Dufond.
Gute Nachrichten von der Judikative. Das Verwaltungsgericht von Cergy-Pontoise bei Paris hat einer Radiologie-Assistentin recht gegeben. Sie war wie alle zur „Impfung“ Verpflichteten am 15. September 2021 suspendiert worden und ihre Gehaltszahlungen wurden eingestellt. Das Gericht hat nun geurteilt, dass die Gehaltszahlungen fortgesetzt werden müssen, rückwirkend ab 15. September. Der Anwalt und seine Mandantin haben argumentiert, dass hier ein Notlage bestünde, sie haben die laufenden Ausgaben und weitere finanzielle Verpflichtungen der Radiologie-Assistentin aufgelistet. Das Gericht begründet seine Entscheidung auch damit, dass die Suspendierung der Radiologie-Assistentin nicht näher begründet wurde. Es scheint hier also ein schlauer Zug des Rechtsanwalts vorzuliegen, denn die Tatsache, die jedem bekannt ist, wird umschifft: natürlich ist die Radiologie-Assistentin aufgrund ihrer „Ungeimpftheit“ in den unbezahlten Strafurlaub gesetzt worden.
Eine weitere gute Nachricht kommt aus Italien: Das Mailänder Zivilgericht stellte sich auf die Seite einer Krankenschwester, die nach der Ablehnung des COVID-19-Impfstoffs ohne Bezahlung suspendiert wurde. Die Entscheidung wurde am 16. September im Berufungsverfahren gefällt. Das Gericht bezeichnete die Suspendierung als illegitim und wies den Arbeitgeber an, der Krankenschwester ihr gesamtes Gehalt mit Zinsen und Rückständen zu zahlen – und das rückwirkend bis Februar 2021. Die Entscheidung hebt frühere Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen auf.
Dies ist das erste Mal in Italien, dass ein Gericht zugunsten eines Arbeitnehmers im Fall einer Suspendierung oder Entlassung aufgrund seines „Ungeimpftseins“ entschieden hat. Es waren in den Monaten zuvor bereits fünf Pflegekräfte in fünf verschiedenen italienischen Städten mit ihren Klagen gescheitert. Das wurde von den italienischen Medien auch besonders ausführlich berichtet, um – so der Anwalt Mauro Sandri – weitere Klagewillige zu entmutigen. Das Mailänder Zivilgericht ist eines der maßgebenden Gerichte Italiens. Daher wird das Urteil als besonders wichtig angesehen, es setzt die genannten vorangegangen Urteile außer Kraft.
In Frankreich hofft man, dieses Urteil als Beispiel für die vielen anhängigen vergleichbaren Verfahren heranziehen zu können.
Gerichte mit Anträgen „verstopfen und überlasten“
Der Anwalt Maître Jean-Charles Teissedre erhielt am 5. Oktober von der Europäischen Arzneimittelbehöre (EMA) folgende Antwort auf sein Gesuch: „Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage, wir werden Ihnen zu gegebener Zeit antworten.“ Maître Teissedre staunt. Erinnerungsstütze: Die französische Zulassungsbehörde für Medikamente (Agence nationale de sécurité du médicament – ASNM) hatte Herrn Teissedre am 7. September geantwortet, sie hätte keine Kenntnis vom Stand der Zulassung der Impfstoffe, es sei die EMA anzufragen.
Die Sammelklage von Guillaume Zambrano wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig als unzulässig bezeichnet. Dieses „standardisierte Ersuchen“ in seiner Form der Sammelklage würde nicht den Bestimmungen der Verordnung des Gerichts zu individuellen Ersuchen entsprechen und könne daher nicht geprüft werden, heißt es seitens des Gerichts. Der Gerichtshof kritisiert an Zambranos Vorgehensweise auch, dass er es darauf angelegt hätte, das Gericht mit dieser Anzahl von Anträgen „zu verstopfen und zu überlasten“. Laut seiner Seite nopass.fr hat Zambrano inzwischen über 25.000 Klagen gesammelt.
Andererseits hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die französische Regierung aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Diese Aufforderung ist die Reaktion auf die Klage eines einzelnen französischen Feuerwehrmanns, der die Impfpflicht für bestimmte Berufe, darunter seines eigenen, grundsätzlich bestreitet. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben 712 weitere Personen in vergleichbarer Position angekündigt, einen Antrag zur Prüfung an den Gerichtshof zu stellen.
Von Maître Diane Protat, über deren Klage ich schon berichtet habe, gibt es nichts Neues.
Viele weitere Demonstrationen, Streiks und Mahnwachen
Ein Hinweis in eigener Sache: Die Berichte von den juristischen Vorgängen kosten sehr viel Zeit für die Recherchearbeit: Erstens müssen die Nachrichten davon überhaupt gefunden werden, denn natürlich bemühen sich die Hauptmedien mit allen Kräften, nichts davon zu berichten. Also suche ich auf den sehr wenigen alternativen Nachrichtenseiten, wo alle Autoren am Limit arbeiten. Oder ich ziehe aus den stänkernden Randnotizen kleiner lokaler Zeitungen über Gerichtsprozesse die eigentliche Information heraus, um sie dann zu überprüfen. Ich kann, so gern ich es wollte, im Rahmen dieser ehrenamtlich verfassten Artikel nicht weiter in dieser Ausführlichkeit berichten, das lässt meine hauptberufliche Tätigkeit nicht zu. Wenn ich in der Folgezeit noch über die Schritte der Judikative berichten sollte, dann nur noch in kurzen Abrissen. Ich bitte um Verständnis.
Auch wenn zum Beispiel der Deutschlandfunk seit 18. August überhaupt nicht mehr darüber berichtet: Es wird nach wie vor jeden Samstag in mindestens 150 Städten Frankreichs gegen den Pass Sanitaire und gegen die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen protestiert. Zusätzlich gibt es lokal auch viele weitere Demonstrationen, Streiks und Mahnwachen.
Zuletzt war ich in Paris und Montpellier. Die Größe der Demonstrationen verringert sich, die Atmosphäre wird zunehmend verzweifelter. Alle Angehörigen der suspendierten Berufe sind gut erkennbar und es ist sehr bedrückend, sich mit ihnen über ihre Situation zu unterhalten.
In Paris sprach ich länger mit einem Polizisten der Compagnies Républicaines de Sécurité (CRS), der die Demonstration begleitete. Er war an sämtlichen vergangenen Samstagen in verschiedenen Städten Frankreichs im Einsatz und konnte mir Zahlen nennen. Beispielsweise waren in Marseille, der zweitgrößten Stadt Frankreichs, am Samstag, den 2. Oktober, nur um die 500–700 Personen auf der Straße. Hingegen vor zwei Wochen in Perpignan, einer Stadt von knapp 120.000 Einwohnern 3.000 bis 5.000 Teilnehmer. Er sagte, es nimmt insgesamt ab, aber auch er war beeindruckt von der Teilnehmerzahl in den beiden Sommermonaten sowie auch grundsätzlich von der Tatsache, dass überhaupt demonstriert wurde. Er hatte nirgendwo in seinen Einsätzen gewalttätige Szenen erlebt, noch nicht einmal „eine komplizierte Situation“.
Ohne Zustimmung geimpft
Diverse Ärzte äußern sich öffentlich. Es mangelt nicht an offenen Briefen, manche auf alternativen Nachrichtenportalen, manche direkt an die Senatoren.
Ärzte berichten, dass ihre Gesundheitsämter verweigern, ihre Meldungen von Nebenwirkungen weiterzuleiten und zu publizieren. In den Altenpflegeheimen wurden die Bewohner ohne ihre Zustimmung „geimpft“, die gemeldeten Nebenwirkungen werden weiterhin systematisch ausgebremst.
Das Sympathischste zum Schluss: Die parti socialiste (die sozialistische Partei Frankreichs PS) hat einen Gesetzesentwurf eingereicht. Zu den seit 2018 insgesamt elf Pflichtimpfungen in Frankreich soll die Impfung gegen SARS-CoV-2 hinzugefügt werden. Inkludiert in den Gesetzesentwurf der PS ist die Androhung hoher Bußgelder. Vor 2018 waren bereits Pflichtimpfungen: Tetanus, Diphtherie und Kinderlähmung. Die hinzugefügten weiteren acht sind: Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Hepatitis B, Meningokokken C, Pneumokokken, Hämophilius Influenza B. Ohne diese elf Pflichtimpfungen kann man sein Kind nicht zur Schule schicken. Die Parlamentsdebatte über den Gesetzesentwurf fand am Mittwoch, den 13. Oktober, statt.
Ich warte immer noch darauf, dass endlich die Magensonde für alle zur Pflicht wird. Auf dass wir nie mehr die uns schützenden Masken ablegen müssen, auch nicht zur Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.