Marie Dufond, Gastautorin / 14.10.2021 / 14:00 / Foto: Imago / 13 / Seite ausdrucken

Frankreich: Erfolgreiche Klagen „ungeimpfter“ Mitarbeiter

Von Marie Dufond. Trotz des Mühsals gelingt es immer wieder Anwälten in Frankreich, erfolgreich gegen den Ausschluss ungeimpfter Mitarbeiter vorzugehen. Die Einschüchterung der Menschen läuft nicht wie geplant.

Von Marie Dufond.

Gute Nachrichten von der Judikative. Das Verwaltungsgericht von Cergy-Pontoise bei Paris hat einer Radiologie-Assistentin recht gegeben. Sie war wie alle zur „Impfung“ Verpflichteten am 15. September 2021 suspendiert worden und ihre Gehaltszahlungen wurden eingestellt. Das Gericht hat nun geurteilt, dass die Gehaltszahlungen fortgesetzt werden müssen, rückwirkend ab 15. September. Der Anwalt und seine Mandantin haben argumentiert, dass hier ein Notlage bestünde, sie haben die laufenden Ausgaben und weitere finanzielle Verpflichtungen der Radiologie-Assistentin aufgelistet. Das Gericht begründet seine Entscheidung auch damit, dass die Suspendierung der Radiologie-Assistentin nicht näher begründet wurde. Es scheint hier also ein schlauer Zug des Rechtsanwalts vorzuliegen, denn die Tatsache, die jedem bekannt ist, wird umschifft: natürlich ist die Radiologie-Assistentin aufgrund ihrer „Ungeimpftheit“ in den unbezahlten Strafurlaub gesetzt worden.

Eine weitere gute Nachricht kommt aus Italien: Das Mailänder Zivilgericht stellte sich auf die Seite einer Krankenschwester, die nach der Ablehnung des COVID-19-Impfstoffs ohne Bezahlung suspendiert wurde. Die Entscheidung wurde am 16. September im Berufungsverfahren gefällt. Das Gericht bezeichnete die Suspendierung als illegitim und wies den Arbeitgeber an, der Krankenschwester ihr gesamtes Gehalt mit Zinsen und Rückständen zu zahlen – und das rückwirkend bis Februar 2021. Die Entscheidung hebt frühere Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen auf.

Dies ist das erste Mal in Italien, dass ein Gericht zugunsten eines Arbeitnehmers im Fall einer Suspendierung oder Entlassung aufgrund seines „Ungeimpftseins“ entschieden hat. Es waren in den Monaten zuvor bereits fünf Pflegekräfte in fünf verschiedenen italienischen Städten mit ihren Klagen gescheitert. Das wurde von den italienischen Medien auch besonders ausführlich berichtet, um – so der Anwalt Mauro Sandri – weitere Klagewillige zu entmutigen. Das Mailänder Zivilgericht ist eines der maßgebenden Gerichte Italiens. Daher wird das Urteil als besonders wichtig angesehen, es setzt die genannten vorangegangen Urteile außer Kraft.

In Frankreich hofft man, dieses Urteil als Beispiel für die vielen anhängigen vergleichbaren Verfahren heranziehen zu können.

Gerichte mit Anträgen „verstopfen und überlasten“

Der Anwalt Maître Jean-Charles Teissedre erhielt am 5. Oktober von der Europäischen Arzneimittelbehöre (EMA) folgende Antwort auf sein Gesuch: „Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage, wir werden Ihnen zu gegebener Zeit antworten.“ Maître Teissedre staunt. Erinnerungsstütze: Die französische Zulassungsbehörde für Medikamente (Agence nationale de sécurité du médicament – ASNM) hatte Herrn Teissedre am 7. September geantwortet, sie hätte keine Kenntnis vom Stand der Zulassung der Impfstoffe, es sei die EMA anzufragen.

Die Sammelklage von Guillaume Zambrano wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig als unzulässig bezeichnet. Dieses „standardisierte Ersuchen“ in seiner Form der Sammelklage würde nicht den Bestimmungen der Verordnung des Gerichts zu individuellen Ersuchen entsprechen und könne daher nicht geprüft werden, heißt es seitens des Gerichts. Der Gerichtshof kritisiert an Zambranos Vorgehensweise auch, dass er es darauf angelegt hätte, das Gericht mit dieser Anzahl von Anträgen „zu verstopfen und zu überlasten“. Laut seiner Seite nopass.fr hat Zambrano inzwischen über 25.000 Klagen gesammelt.

Andererseits hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die französische Regierung aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Diese Aufforderung ist die Reaktion auf die Klage eines einzelnen französischen Feuerwehrmanns, der die Impfpflicht für bestimmte Berufe, darunter seines eigenen, grundsätzlich bestreitet. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben 712 weitere Personen in vergleichbarer Position angekündigt, einen Antrag zur Prüfung an den Gerichtshof zu stellen.

Von Maître Diane Protat, über deren Klage ich schon berichtet habe, gibt es nichts Neues.

Viele weitere Demonstrationen, Streiks und Mahnwachen

Ein Hinweis in eigener Sache: Die Berichte von den juristischen Vorgängen kosten sehr viel Zeit für die Recherchearbeit: Erstens müssen die Nachrichten davon überhaupt gefunden werden, denn natürlich bemühen sich die Hauptmedien mit allen Kräften, nichts davon zu berichten. Also suche ich auf den sehr wenigen alternativen Nachrichtenseiten, wo alle Autoren am Limit arbeiten. Oder ich ziehe aus den stänkernden Randnotizen kleiner lokaler Zeitungen über Gerichtsprozesse die eigentliche Information heraus, um sie dann zu überprüfen. Ich kann, so gern ich es wollte, im Rahmen dieser ehrenamtlich verfassten Artikel nicht weiter in dieser Ausführlichkeit berichten, das lässt meine hauptberufliche Tätigkeit nicht zu. Wenn ich in der Folgezeit noch über die Schritte der Judikative berichten sollte, dann nur noch in kurzen Abrissen. Ich bitte um Verständnis.

Auch wenn zum Beispiel der Deutschlandfunk seit 18. August überhaupt nicht mehr darüber berichtet: Es wird nach wie vor jeden Samstag in mindestens 150 Städten Frankreichs gegen den Pass Sanitaire und gegen die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen protestiert. Zusätzlich gibt es lokal auch viele weitere Demonstrationen, Streiks und Mahnwachen.

Zuletzt war ich in Paris und Montpellier. Die Größe der Demonstrationen verringert sich, die Atmosphäre wird zunehmend verzweifelter. Alle Angehörigen der suspendierten Berufe sind gut erkennbar und es ist sehr bedrückend, sich mit ihnen über ihre Situation zu unterhalten.

In Paris sprach ich länger mit einem Polizisten der Compagnies Républicaines de Sécurité (CRS), der die Demonstration begleitete. Er war an sämtlichen vergangenen Samstagen in verschiedenen Städten Frankreichs im Einsatz und konnte mir Zahlen nennen. Beispielsweise waren in Marseille, der zweitgrößten Stadt Frankreichs, am Samstag, den 2. Oktober, nur um die 500–700 Personen auf der Straße. Hingegen vor zwei Wochen in Perpignan, einer Stadt von knapp 120.000 Einwohnern 3.000 bis 5.000 Teilnehmer. Er sagte, es nimmt insgesamt ab, aber auch er war beeindruckt von der Teilnehmerzahl in den beiden Sommermonaten sowie auch grundsätzlich von der Tatsache, dass überhaupt demonstriert wurde. Er hatte nirgendwo in seinen Einsätzen gewalttätige Szenen erlebt, noch nicht einmal „eine komplizierte Situation“.

Ohne Zustimmung geimpft

Diverse Ärzte äußern sich öffentlich. Es mangelt nicht an offenen Briefen, manche auf alternativen Nachrichtenportalen, manche direkt an die Senatoren.

Ärzte berichten, dass ihre Gesundheitsämter verweigern, ihre Meldungen von Nebenwirkungen weiterzuleiten und zu publizieren. In den Altenpflegeheimen wurden die Bewohner ohne ihre Zustimmung „geimpft“, die gemeldeten Nebenwirkungen werden weiterhin systematisch ausgebremst.

Das Sympathischste zum Schluss: Die parti socialiste (die sozialistische Partei Frankreichs PS) hat einen Gesetzesentwurf eingereicht. Zu den seit 2018 insgesamt elf Pflichtimpfungen in Frankreich soll die Impfung gegen SARS-CoV-2 hinzugefügt werden. Inkludiert in den Gesetzesentwurf der PS ist die Androhung hoher Bußgelder. Vor 2018 waren bereits Pflichtimpfungen: Tetanus, Diphtherie und Kinderlähmung. Die hinzugefügten weiteren acht sind: Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Hepatitis B, Meningokokken C, Pneumokokken, Hämophilius Influenza B. Ohne diese elf Pflichtimpfungen kann man sein Kind nicht zur Schule schicken. Die Parlamentsdebatte über den Gesetzesentwurf fand am Mittwoch, den 13. Oktober, statt.

Ich warte immer noch darauf, dass endlich die Magensonde für alle zur Pflicht wird. Auf dass wir nie mehr die uns schützenden Masken ablegen müssen, auch nicht zur Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.

Foto: Imago

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Leserpost

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Kerstin Behrens / 14.10.2021

Man wird sehen, wie sich die staatliche Inszenierung weiter fort setzt? Meiner Ansicht nach geht es um Rettung zukünftiger junger Leistungsträger, deren Eltern und Großeltern über mehr als 50 Jahre Historie verfügen. Amüsant ist die Tatsache, diese zukünftigen Leistungsträger sind sich schon von Haus ihrer zukünftigen Aufgabe bewußt. Während also die allgemeine Bevölkerung um ein Virus tanzt, mehr oder oder weniger medizinisch philosophisch klagend seit zwei Jahren unterwegs ist. 10.000 qm Forst und mehr erfordern im Familienbesitz etwas mehr!

Karla Kuhn / 14.10.2021

“Die Einschüchterung der Menschen läuft nicht wie geplant.”  Die Einschüchterung klappt nur, wenn sich Menschen auch einschüchtern lassen. Es gehören immer zwei dazu ! So ist das mit allen. Aufgeklärte Menschen lassen sich so gut wie nie einschüchtern, bzw. verängstigen. Soll darum diese schwachsinnige Genderei salonfähig gemacht werden, damit unsere schöne deutsche Sprache umständlich bzw.  kaum verständlich wird ? Petra Wihelmi,  “Dort gibt es ein Testcentrum - gähnende Leere. Dann gibt es gleich daneben ein Impfcenter.”  Kommt auch noch ein Krematorium?

Milan Viethen / 14.10.2021

@ Jens Lueck : bei allem gebotenen Sarkasmus im Kontext zur Impfung , Ihre Bemerkung zeugt von Empathielosigkeit und ist geschmacklos . Ich kann nur hoffen, dass sich die Befuerchtungen nicht bewahrheiten werden , denn es gibt auch Menschen, die aufgrund von Erpressung beugen ( muessen ) .

lutzgerke / 14.10.2021

Die Heuchelei von Politikertum und Jubelpresse liegt noch immer darin, daß Impfnebenwirkungen bestritten werden und bei eine Impfquote von 80%+ an Maskenwahn und sozialrassistischen G-Regeln festgehalten wird. Gegen die eigenen Behauptungen werden Corona-Wellen beschworen, die sich mit zunehmender Impfquote bis zur Unkenntlichkeit hätten abflachen müssen. Das ist irrational und kein Wunder, daß das zu immer mehr bösen Affekten in der Gesellschaft führt. Ist das Dummheit, so hat es doch Methode, denn mit dem Festhalten behauptet man gleichzeitig das Gegenteil, daß der Impfstoff nicht vor Corona schützt und Ungeimpfte Corona verbreiten. In der Psychologie nennt man zwei gegensätzliche Botschaften Doppelbindung. Der einzige, der nach den Postulaten der Pharma-Prediger tot umfallen sollte, wäre der Ungeimpfte. Der dürfte überhaupt keine Gefahr für Geimpfte, noch dazu als Maskenträger, darstellen! Man wolle Menschenleben retten, redet den Impfstoff schön und zerstört gleichzeitig großflächig Existenzen. Das Problem scheint mir zu sein, daß die meisten die Paradoxie der zwei gegenteiligen Stränge nicht auf die Reihe kriegen. / Vielleicht hat man doch nur Angst, daß der Aktrienkurs einbricht, wenn man sich für einen Strang entschiede? Entschiede sie sich für einen, käme allerdings ein Güterzug auf sie zu, denn dann würde die gesamte Haltung zu Corona als Mythos enttarnt.

Sascha Hill / 14.10.2021

Ich kaufe in letzter Zeit weitaus lieber in Holland ein. Es ist eine Wohltat, wenn man sieht, das Normalität den Vorzug erhält. Die Deutschen erkennt man in der Regel immer, immer fein mit Maske. Nunja, schön das die Franzosen und Italiener ebenfalls nicht nur aus Schafe bestehen.

Rudi Knoth / 14.10.2021

@Petra Wilhelmi Das ist doch ganz einfach zu erklären, warum sich nur vor dem Impfzentrum Schlangen bilden. Das Impfen ist kostenlos und das Testen seit Montag nicht mehr.

N.Lehmann / 14.10.2021

@Frau Wilhelmi: Das kann man leider auch im engsten Bekanntenkreis feststellen. Die sind verblödet und vertrauen diesen Polit-Lügnern. Informationen über “Impf”-Risiken schlagen auch ältere in den Wind. Hoffnungslos!!! Allerdings können diese Idioten, von den “ungeimpft” Gesunden später keine Nachsicht erwarten, für all die aktuellen Beleidungen und Unterstellungen, die sie sich in den Mund legen lassen. No mercy!

Margot Lescaux / 14.10.2021

Es tutmir leid, aber die Begeisterung über die Entscheidung des Gerichtes in Cergy-Pontoise muss ich leider etwas dämpfen. Maßgeblich für die Entscheidung war nicht die Tatsache, dass die Angestellte durch die Maßnahme - Suspendierung und Gehaltsentzug - in eien Notlage geraten war, sondern eine andere Problematik. Die Angestellte war zu dem Zeitpunkt, als die Verpflichtung in Kraft trat, aus anderen Gründen bereits krankgeschrieben und hatte dadurch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erlangt. Die frz Gewerkschaften beklagen schon länger, dass auch Leute kurzerhand ohne Bezahlung “freigestellt” werden, die ohnehin krankgeschrieben waren. Das Gericht hat begründet, dass jemand, der krank ist und Lohnfortzahlung bekommt, zu dem Zeitpunkt schlichtweg nicht verpflichtet ist, seinem Arbeitgeber irgendwelche anderen Becheinigungen vorzulegen.  Da dies nicht hätte sein dürfen, bezweifelte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Freistellung und hat deshalb den Arbeitgeber verpflichtet, die Zeit des Krankenstandes quasi nicht mitzurechnen. Eine Entscheidung über die grundsätzliche Frage - Rechmäßigkeit, den pass sanitaire zu verlangen und ggf Leute ohne Bezahlung nach Hause zu schicken - hat das Gericht dadurch eben überhaupt nicht getroffen. Die Sache mit der “fehlenden Begründung” bezog sich nicht auf die Freistellung, sondern auf die Tatsache, dass nicht bekannt ist, warum die Angestellte krankgeschrieben war. Ein anderes Gericht - in Versailles hat soeben die Klage einer Angestellten eines Krankenhauses zurückgewiesen. Eine Notlage läge nicht vor bzw wäre ja nur damit begründet worden, dass das Gehalt nicht weitergezahlt wird.  Man verzweifelt an seinen Sprachkenntnisssne, wenn man so etwas liest. Und doch ist es wahr.

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