News-Redaktion / 23.05.2025 / 14:30 / / Seite ausdrucken

Fördert die Bezahlkarte die Binnenmigration?

Die Bezahlkarte funktioniert dort, wo sie konsequent angewendet wird. Deshalb zieht kaum einer von dort weg, wo man sie mit links umgehen kann.

In mehreren deutschen Regionen wurde die Bezahlkarte für Asylsuchende eingeführt, was vielerorts zu einem ähnlichen Ergebnis geführt hat: Die freiwilligen Ausreisen von Asylbewerbern haben sich deutlich erhöht, meldet t-online.de. Beispielsweise ist in Bayern seit Einführung der Karte ein Anstieg der freiwilligen Ausreisen um etwa 30 Prozent zu verzeichnen. Im Land Brandenburg gab es eine Verdopplung der Ausreisen, in Sachsen wurden 21 Prozent mehr Ausreisen festgestellt. Thüringen erlebte im Saale-Orla-Kreis, der als erstes die Bezahlkarte einführte, eine Verdreifachung der Ausreisen im Vergleich zum Vorjahr. Auch in anderen Regionen gab es erhöhte Ausreisen: In Greiz (Thüringen) stiegen diese mit 28 Prozent, in Magdeburg um ein Drittel.

In Gegenden in Deutschland, wo man es mit den Bestimmungen der Bezahlkarte, etwa bei der Begrenzung von Bargeldabhebungen, nicht so genau nimmt, sanken die Ausreisen dagegen: Im grün-rot regierten Hannover etwa gingen die Ausreisen spürbar zurück (-36 Prozent), nachdem aus der Bezahlkarte eine flexible Social Card ohne Abhebebeschränkungen wurde. Auch im rot-grün regierten Hamburg, wo es etliche NGO’s gibt, die den Asylsuchenden helfen, die Bestimmungen der Bezahlkarte zu umgehen, erreichte die Bezahlkarte nicht den erwünschten Zweck der erhöhten Ausreise.

Wohin die Asylsuchenden ausreisen, ist nicht erfasst. Theoretisch sollte das das Heimatland oder der sichere Drittstaat, aus dem sie eingereist sind, sein, da sie in Deutschland einer Kommune zugeordnet sind und nicht ohne Angaben von Gründen den Ort wechseln können. Dass nicht alles, was im Asylgesetz steht, auch strikt befolgt wird, darf vermutet werden.

Die Bezahlkarte wurde Anfang 2024 nach etlichen Verzögerungen und hinhaltendem Widerstand der Grünen eingeführt mit dem Zweck, dass Aufwendungen für Asylbewerber nur für das benutzt werden, was man zum Leben braucht, nicht als Taschengeld zur freien Verfügung und zum Überweisen an die Familie im Heimatland.

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