Vielleicht ist ja der nächste Schritt irgendwann, dass es verboten ist und man bestraft werden kann, wenn man keine EU Flagge besitzt.Was die Deutschland-Fahne betrifft (schwarz, rot, gold) ist hierzulande auch so ne Sache, wer die nämlich auf einer Demonstration trägt und schwenkt, gilt als rechts und wenn es viele tun, gelten alle Demonstrationsteilnehmer als rechts, mit oder ohne Deutschland-Fahne.Dass man noch nicht mal mehr Flaggen von Ländern verbrennen darf, wo ein totalitäres Unrechtsregime herrscht…......
Na gut, dann verbrennt man eben Politiker-Bilder oder -Püppchen. So, wie man im Brauchtum noch Stroh-Hexen verbrennt. Alles abartig.
DIE EU ist ein “zuasmmengewürfeltes” Konstrukt von Staaten, die absolut NICHT zueinander passen, zumal die meisten NEHMESTAATEN sind, also KEIN EIGENER STAAT und WARUM hat die überhaupt eine Fahne ?? Noch dazu so eine nichtssagende ? Wenn der Euro scheitert, was in Bälde geschehen könnte, die EU danach zusammenbricht, WAS passiert dann mit dieser Fahne ?? Wird die dann eingemottet ? Oder unter großem Jubel “beerdigt ??” Sabine Lotus, die EU scheint genau so beliebt zu sein, wie der Kommunistische Osten gewesen ist, der MUßTE mit SELBSTSCHUßANLAGEN gesichert werden vor lauter “Beliebtheit” und weil die EU wahrscheinlich überwiegend nur bei den Politikern beliebt ist , nicht so sehr bei denen, die mit ihren Steuern die LAST tragen müssen, muß eben, mangels MAUER mit Selbstschußanlagen die Fahne mit einer GEFÄNGNISSTRAFE vor dem Verbrennen gerettet werden. Dafür wird dann ein Totschläger/Mörder? nach einem Gerichtsurteil auf BEWÄRUNG wieder auf freien Fuß gesetzt. Der muß sich doch ins Fäustchen lachen, Gefängnis für eine verbrannte Fahne aber BEWÄHRUNG für TOTSCHLG/MORD? ! SO sieht GERECHTIGKEIT aus im Merkelland ! Dietrich Herrmann, ich stelle mir Merkel NIE vor, für mich ein einziger Alptraum, den ich mir nicht noch vor Augen halten will ! Stefan Müller, lieber vorher informieren, drei Jahre können lang sein ! Eine Posse folgt der anderen.
Flagge verbrennen verboten. Flagge einem aus der Hand reißen und wegwerfen (auf Feindeutsch: ablegen) ist erlaubt. Aber nur der Kanzlerin aus Deutschland. Alle andere bekommen den Staatsschutz auf den Hals. Keiner ist so gleich wie die allmächtige, Billionen teure Kanzlerin. Die Hüterin der Deutschen Flagge. 10. Neudeutsches Gebot: Es darf keinen anderen Flaggen-Schwenker neben ihr geben. Jeder der dagegen verstößt bekommt nach einem Zitteranfall ihrer Majestät die vollste Unterstützung. (Schüttel)
Wir erkennen: der Bundestag packt wirklich heisse Eisen an und ändert Gesetze, wo es wirklich Sinn ergibt. Daran erkenne ich, dass mir ganz offenbar das Zeug zum deutschen Bundestagsmitglied fehlt: auf solche Themen wäre ich nicht von selbst - und momentan gleich gar nicht - gekommen. Und: die EU-Flagge hat man/frau nun ausdrücklich in den gesetzlichen Schutz einbezogen - man/frau wird wissen warum…
Verstehe ich das jetzt richtig: Die Fahne derer , die Fahnen verbrennen darf nicht verbrannt werden?
Ist das Gesetz bereits in Kraft getreten oder darf ich noch?
Da bedarf es doch etwas der Differenzierung. Die amerikanische und die israelische Flagge dürfen durchaus verbrannt werden. Dies ist sogar erwünscht, aber nur im Namen des Klassenkampfes und des Antisemitismus im Angesicht der deutschen Geschichte . Die deutsche Flagge sollte eher durch eigens hierfür qualifizierte Grüne bepinkelt oder von aller höchster Stelle öffentlich auf der Bühne in den Dreck geworfen werden. Das ist völlig ausreichend, verbrennen ist nicht unbedingt nötig. Der Ausruf ‘Deutschland verrecke’ wäre allerdings ergänzend fakultativ durchaus möglich. Im Namen der Demokratie und der Völkerverständigung sollte aber z.B. den iranischen, kubanischen, venezolanischen und chinesischen Flaggen höchster Respekt gezollt werden. Man muss schon zwischen Gut und Böse unterscheiden - so viel Zeit muss sein.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.