Gerd Buurmann / 19.05.2020 / 06:29 / Foto: Pixabay / 31 / Seite ausdrucken

Flagge zeigen: Verbrennen verboten

Bisher war es in Deutschland laut §90a StGB lediglich verboten, die Flagge der Bundesrepublik Deutschland und die Flaggen der Bundesländer zu verbrennen. Der Bundestag hat jetzt jedoch ein Gesetz beschlossen, das auch das öffentliche Verbrennen der Flagge der Europäischen Union und der Flagge eines ausländischen Staates unter Strafe stellt. Es drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.

So sehr ich das Verbrennen von Flaggen der Staaten, die ich schätze und ehre, verurteile, so falsch finde ich dieses Gesetz. Ich lebe lieber in einem Land, in dem die Nationalflagge verbrannt werden darf, aber es kaum jemand macht, als in einem Land, in dem sich die Menschen danach sehnen, die Flagge zu verbrennen, es aber nicht dürfen.

Dass dieses Gesetz problematisch ist, erkennt man schon daran, dass es zwar nun verboten ist, die Fahnen all der Staaten zu verbrennen, in denen Homosexualität mit dem Tod bestraft wird, das Verbrennen der Regenbogenfahne allerdings weiterhin erlaubt ist.

Ein Mensch, der eine Fahne verbrennt, kann, darf und sollte in gewissen Fällen kritisiert werden. Manchmal aber kann ich das Verbrennen von Fahnen auch verstehen. Ein Mensch, der 1936 die Fahne des Deutschen Reichs verbrannt hat, wird manch einen guten Grund gehabt haben.

Meinungsfreiheit gilt auch für Dumme

Mit dem neuen Gesetzt kriminalisiert Deutschland einen Homosexuellen, der aus Protest die Fahne eines Landes verbrennt, in dem sein Liebhaber ermordet wurde, aber verteidigt das Recht auf Meinungsfreiheit für jeden Fundamentalisten, der öffentlich die Schwulenfahne verbrennt.

Es gibt Staaten, die treiben Unfug, und es gibt Staaten, die begehen Verbrechen an der Menschlichkeit. Wenn Staaten Armeen halten, um Menschen zu töten, sollte es Menschen erlaubt sein, in ihren Armen Feuer zu haben, um die Fahnen der Staaten zu verbrennen.

Die amerikanische Verfassung garantiert mit dem ersten Verfassungszusatz das Recht auf freie Meinungsäußerung, und darunter fällt nach einem Urteil des Obersten Gerichts ausdrücklich auch die Verbrennung von Fahnen. Weder das Verbrennen der amerikanischen Flagge noch das Verbrennen der Verfassung ist in den USA verboten. 

Wenn in Deutschland die amerikanische Fahne verbrannt wird, dann ist das ein Zeichen absoluter Dummheit, da wir die Freiheit, in der wir heute leben, den USA zu verdanken haben. Dummheit kann aber nicht dadurch verhindert werden, dass wir unvernünftigen Leuten untersagen, in ihrer Dummheit nichts Besseres zu erfinden, als Fahnen zu verbrennen. Meinungsfreiheit gilt auch für Menschen mit dummen Gedanken und schlechten Geschmäckern.

Foto: Pixabay

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Karl-Heinz Vonderstein / 19.05.2020

Vielleicht ist ja der nächste Schritt irgendwann, dass es verboten ist und man bestraft werden kann, wenn man keine EU Flagge besitzt.Was die Deutschland-Fahne betrifft (schwarz, rot, gold) ist hierzulande auch so ne Sache, wer die nämlich auf einer Demonstration trägt und schwenkt, gilt als rechts und wenn es viele tun, gelten alle Demonstrationsteilnehmer als rechts, mit oder ohne Deutschland-Fahne.Dass man noch nicht mal mehr Flaggen von Ländern verbrennen darf, wo ein totalitäres Unrechtsregime herrscht…......

Dietrich Herrmann / 19.05.2020

Na gut, dann verbrennt man eben Politiker-Bilder oder -Püppchen. So, wie man im Brauchtum noch Stroh-Hexen verbrennt. Alles abartig.

Karla Kuhn / 19.05.2020

DIE EU ist ein “zuasmmengewürfeltes”  Konstrukt von Staaten, die absolut NICHT zueinander passen, zumal die meisten NEHMESTAATEN sind, also KEIN EIGENER STAAT und WARUM hat die überhaupt eine Fahne ?? Noch dazu so eine nichtssagende ?  Wenn der Euro scheitert, was in Bälde geschehen könnte, die EU danach zusammenbricht, WAS passiert dann mit dieser Fahne ?? Wird die dann eingemottet ?  Oder unter großem Jubel “beerdigt ??” Sabine Lotus, die EU scheint genau so beliebt zu sein, wie der Kommunistische Osten gewesen ist, der MUßTE mit SELBSTSCHUßANLAGEN gesichert werden vor lauter “Beliebtheit” und weil die EU wahrscheinlich überwiegend nur bei den Politikern beliebt ist , nicht so sehr bei denen, die mit ihren Steuern die LAST tragen müssen,  muß eben, mangels MAUER mit Selbstschußanlagen die Fahne mit einer GEFÄNGNISSTRAFE vor dem Verbrennen gerettet werden. Dafür wird dann ein Totschläger/Mörder?  nach einem Gerichtsurteil auf BEWÄRUNG wieder auf freien Fuß gesetzt. Der muß sich doch ins Fäustchen lachen, Gefängnis für eine verbrannte Fahne aber BEWÄHRUNG für TOTSCHLG/MORD? ! SO sieht GERECHTIGKEIT aus im Merkelland !  Dietrich Herrmann, ich stelle mir Merkel NIE vor, für mich ein einziger Alptraum, den ich mir nicht noch vor Augen halten will ! Stefan Müller, lieber vorher informieren, drei Jahre können lang sein ! Eine Posse folgt der anderen.

D. Schmidt / 19.05.2020

Flagge verbrennen verboten. Flagge einem aus der Hand reißen und wegwerfen (auf Feindeutsch: ablegen) ist erlaubt. Aber nur der Kanzlerin aus Deutschland. Alle andere bekommen den Staatsschutz auf den Hals. Keiner ist so gleich wie die allmächtige, Billionen teure Kanzlerin. Die Hüterin der Deutschen Flagge. 10. Neudeutsches Gebot:  Es darf keinen anderen Flaggen-Schwenker neben ihr geben. Jeder der dagegen verstößt bekommt nach einem Zitteranfall ihrer Majestät die vollste Unterstützung. (Schüttel)

Rolf Mainz / 19.05.2020

Wir erkennen: der Bundestag packt wirklich heisse Eisen an und ändert Gesetze, wo es wirklich Sinn ergibt. Daran erkenne ich, dass mir ganz offenbar das Zeug zum deutschen Bundestagsmitglied fehlt: auf solche Themen wäre ich nicht von selbst - und momentan gleich gar nicht - gekommen. Und: die EU-Flagge hat man/frau nun ausdrücklich in den gesetzlichen Schutz einbezogen - man/frau wird wissen warum…

Gabriele Klein / 19.05.2020

Verstehe ich das jetzt richtig: Die Fahne derer , die Fahnen verbrennen darf nicht verbrannt werden?

Stefan Müller / 19.05.2020

Ist das Gesetz bereits in Kraft getreten oder darf ich noch?

k.d.weber / 19.05.2020

Da bedarf es doch etwas der Differenzierung. Die amerikanische und die israelische Flagge dürfen durchaus verbrannt werden. Dies ist sogar erwünscht, aber nur im Namen des Klassenkampfes und des Antisemitismus im Angesicht der deutschen Geschichte . Die deutsche Flagge sollte eher durch eigens hierfür qualifizierte Grüne bepinkelt oder von aller höchster Stelle öffentlich auf der Bühne in den Dreck geworfen werden. Das ist völlig ausreichend, verbrennen ist nicht unbedingt nötig. Der Ausruf ‘Deutschland verrecke’ wäre allerdings ergänzend fakultativ durchaus möglich. Im Namen der Demokratie und der Völkerverständigung sollte aber z.B. den iranischen, kubanischen, venezolanischen und chinesischen Flaggen höchster Respekt gezollt werden. Man muss schon zwischen Gut und Böse unterscheiden - so viel Zeit muss sein.

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