Die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes (ADS) der Bundesregierung, geleitet von Ferda Ataman, hat erneut vor Gericht verloren.
Es war das die dritte Niederlage gegen das Online-Portal „Nius“, geleitet von Julian Reichelt. Die (ADS) hatte Anfragen von „Nius“ ignoriert, was Anwalt Joachim Steinhöfel bestätigte.
„Nius“ schickte der ADS einen Fragenkatalog über von der Stelle verfügte Abmahnungen gegen „Nius“ und deren Hintergründe. Als Nius keine Antwort erhielt, wurde eine einstweilige Verfügung (VG 27 L 200/24) beim Verwaltungsgericht beantragt. Im Verfahren gab der Anwalt der ADS zu, dass Ataman persönlich die Abmahnungen veranlasst hatte.
Auch in einer weiteren Sache um verweigerte Antworten auf Presseanfragen von „Nius“ gegen die ADS (VG 27 L 294/24)ventschied das Verwaltungsgericht zu Gunsten von Nius. Auch hier wurden der ADS die Kosten auferlegt, die für beide Fälle je 5000 Euro betragen. Ataman zahlt diese aber nicht persönlich, sondern der Steuerzahler.
In der Vergangenheit gab es bereits einen Gerichtsstreit zwischen der ADS und Nius wegen angeblicher diskriminierender Aussagen zu einer Transperson, die nicht in ein Frauen-Fitnessstudio aufgenommen wurde und sich bei der ADS beschwerte. Das Berliner Land- und Kammergericht entscheid, dass die Aussagen von Nius durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Steinhöfel kommentierte: „Frau Ataman kann in ihren Verfahren gegen die freie Presse mittlerweile auf eine beeindruckende Bilanz zurückblicken. Drei Verfahren, drei Niederlagen. Wenn sie ein weiteres anhängiges Verfahren in Hamburg auch noch verliert, hat sie sogar die Chance, mit ihrer Kollegin Svenja Schulze gleichzuziehen, die viermal gegen unsere Mandantin unterlegen ist.“
(Quelle: Welt)
