
“Die Reaktion auf die Machtbestrebungen der NSDAP war unter den Hochschullehrern keineswegs einheitlich. Es lassen sich zwei Akteursgruppen benennen, zum einen die schon finanziell abgesicherten, älteren Ordinarien in höheren Positionen und zum anderen die in finanziell ungesicherten Verhältnissen angestellten, jüngeren Dozenten. [...] Viele Professoren fürchteten, von den Nationalsozialisten, von denen manche eine antiintellektuelle Rhetorik pflegten, entmachtet zu werden und passten sich dem neuen Regime an. [...] Nur ein geringer Teil der deutschen Hochschullehrer stand der NSDAP und deren Hochschulpolitik kritisch oder gar ablehnend gegenüber. Folglich löste zum Beispiel das BBG nur vereinzelt offenen Widerstand von Seiten der Lehrerschaft aus, sodass solche Proteste meist wirkungslos blieben. Ein signifikantes Beispiel hierfür ist der Fall des jüdischen Physikers und Nobelpreisträgers James Franck. Obwohl er durch das Frontkämpferprivileg von den Maßnahmen im Rahmen des BBG verschont geblieben wäre, trat er trotzdem am 17. April 1933 von seiner Professur in Göttingen zurück und hoffte, seine Kollegen zum Umdenken zu bewegen. Allerdings blieb der gewünschte Erfolg seiner Protestaktion aus und sollte sich sogar ins Gegenteil umkehren. Nur fünf Tage nach dem Rücktritt Francks bekundeten 42 Göttinger Kollegen ihm gegenüber öffentlich ihre Abneigung und bezeichneten sein Handeln als „Sabotageakt“ gegen das NS-Regime.” “Die jungen Leute an den Universitäten zeigten ein hohes Maß an Begeisterungsfähigkeit und Bereitschaft, sich auf neue politische Ideen einzulassen. Sie zogen gleichzeitig aus dem Wissen, zur (künftigen) Elite zu gehören, hinreichend Selbstbewusstsein, um eine Avantgarderolle übernehmen zu können. Und sie verfügten auch über ein höheres Maß an Selbstbestimmung und Freiräume für politisches Engagement als andere gesellschaftliche Gruppen. [...] An vielen Universitäten beteiligten sich die nationalsozialistischen Studenten aktiv an deren Umgestaltung, sie entwickelten sich nach 1933 zum Motor der Gleichschaltung.” ....beide Absätze aus Wikipedia “Universität im Nationalsozialismus”
Dieses Mal ist es nur ein Bilderstürmchen auf die künstlerisch unbedeutenden Werke von Studierenden, die in Selbstjustiz zerstört wurden. Aber es ist ein weiterer kleiner Nadelstich in unsere Freiheit und Demokratie, den sich Gleichgesinnte als Vorbild für eigene Aktionen nehmen werden und natürlich ein wenig eskalieren. Daher ist ein klares Signal für die Solidarität mit den Opfern (von denen wieder niemand redet) angebracht. Wenn sich viele andere Studierende weigern, mit der Täterin eine Vorlesung zu belegen oder sie gar eine Arbeitsgruppe zu integrieren, erfordert das zwar gehörigen Mut, ist aber eine Aussage, welche Gesellschaftsordnung sich die jungen Akademiker für ihre eigene Zukunft wünschen.
Die Leitung der Universität und die verantwortlichen Professoren, die den vorzeitigen Abbau der Ausstellung als “Protest” gegen die vorangegangene Attacke der muslimischen Studentin verstanden wissen wollen, offenbart mit ihrem Verhalten vor allem eines: So wertvolle Güter wie Demokratie, Meinungsfreiheit, Bürgerrechte etc., die Deutschland nach 1945 quasi als unverdientes Geschenk in den Schoß gelegt wurden, erfahren hierzulande einen eklatanten Mangel an konsequenter Verteidigung und entsprechender Wertschätzung. Die alte Devise “Was nichts kostet, ist nichts wert!” erfährt an der UNI Duisburg-Essen, aber auch anderswo, leider sein konsequente Umsetzung. Der inflationäre Gebrauch des “nie wieder”-Begriffs wird hier als das vorgeführt, was er immer war: eine hohle Phrase ohne praktische Konsequenz.
Eine Muslima zerschneidet ein israelisches Plakat, welches ihr nicht gefällt. Die Ausstellung wird vorzeitig beendet. Was lernen wir daraus? Wer attackiert statt zu argumentieren, der hat Erfolg! Es ist belanglos, ob der Angriff gerechtfertigt ist oder nicht. Wollen wir nicht alle erfolgreich sein?
Ich finde es merkwürdig, dass sich die Kommentatoren im Tagesspiegel in philosophischen Ergüssen ergeben. Zunächst einmal hat die junge Studentin recht unzweifelhaft eine Sachbeschädigung begangen. Das müsste zwangsläufig zu einer Anzeige führen; die Uni oder einer der Initiatoren der Ausstellung ist schließlich geschädigt worden. Das Abhängen/Zerstören der Poster/Plakate ist nichts anderes als Faustrecht - und das ist im Rechtsstaat nun mal nicht vorgesehen. Die Studentin hätte sich auch gerichtlich gegen die angebliche Verletzung ihrer Gefühle wehren können. Und als Studentin gegen die ermittelt wird, weil sie in ihrer eigenen Uni eine Straftat begangen hat, wird eine Exmatrikulation ausgesprochen (gegen die sie auch gerichtlich vorgehen kann) und umgehend ausgeführt. Die Chancen sind alle verpasst worden. Die Islamisten haben bereits gewonnen. Warum folgt niemand diesen einfachen Ablaufschemata? Warum muss da über religiöse Gefühle diskutiert werden? Es müssen in diesem Fall auch keine Grundrechte verteidigt werden, solange man mit Eigentumsrecht, Strafrecht und mit Ordnungswidrigkeiten Leute disziplinieren kann.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.