Prof. Dr. Stefan Homburg im Gespräch mit dem Mediziner Dr. Gunter Frank und dem Immunologen Dr. Kay Klapproth. Themen sind der Freispruch von Michael Ballweg und ein Staat, der Regierungskritik mit allen Mitteln bekämpft.
Das Interview mit Stefan Homburg steht aus technischen Gründen nur als Audio bereit. Die Themen:
Nach dem Freispruch: Michael Ballweg war eine Bedrohung für die Corona-Politik. Seine „Querdenken“-Bewegung wurde mit allen Mitteln bekämpft. Nach einem jahrelangen Prozess wurde Ballweg nun freigesprochen – die Vorwürfe gegen ihn erwiesen sich als haltlos. Gleichzeitig gibt es beunruhigende Hinweise, dass Ballweg nicht nur juristisch bekämpft wurde: Ein Sprengstoffanschlag auf Ballwegs technisches Equipment sollte seine Demonstrationen in Stuttgart verhindern. Wer steckt dahinter?
Die Krisen der NATO: Die Corona-Politik der vergangenen Jahre war international erstaunlich gut koordiniert. Beteiligt waren nicht nur eine längst politisierte WHO und einflussreiche private Investoren – auch das Militär spielte eine zentrale Rolle. Neue Enthüllungen über geheime NATO-Dokumente zeigen, wie stark der Einfluss des Militärs auf politische Entscheidungen inzwischen ist.
Leben wir in einem Rechtsstaat? Durch die Verfolgung von Kritikern hat sich die Justiz in den Dienst der Regierungspolitik gestellt. Darüber hinaus war in der Corona-Krise unsere Rechtswirklichkeit geprägt von Notstandsregelungen. Ist eine Regierung, die im Ausnahmezustand regiert, überhaupt noch demokratisch – oder beginnt hier bereits eine Diktatur?
Quellen zum Interview finden Sie her.
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Wer sich tiefer mit den hier angesprochenen Themen befassen will, findet im Achgut.shop:
Gunter Franks brisantes Buch „Das Staatsverbrechen“.

„Fall Ballweg: Leben wir noch in einem Rechtsstaat?“ --- Nein! Wir leben in einem beschissenen, tyrannischen und rotgrünen Linksstaat!
Es mehren sich die Fälle, die mich daran zweifeln lassen. Jüngstes Beispiel ist der Ausschluss des AfD-Politikers Paul von der OB-Wahl in Ludwigshafen: Aberkennung des passiven Wahlrechts durch die politischen Gegner und nicht wie es in einem Rechtsstaat üblich sein sollte durch ein ordentliches Gericht. Wobei dann natürlich sofort die Frage aufkommt, wie „ordentlich“ die Gerichte wirklich sind oder wie deren Spielraum ist, den der Gesetzgeber vorgibt. Und das Gesetz gegen die Delegitimierung des Staates erinnert stark an das DDR-Gesetz gegen staatsfeindliche Hetze.
Antwort: NEIN! Es sei denn, Rechtsbeugung, Korruption und Machtmißbrauch gehören zu einem Rechtsstaat.