Faktencheck bei den Faktencheckern (2): Die Finanzen

Mitte Mai fuhr mir ein Schreck durch die Glieder. Lässt uns Deutschlands wichtigster Wahrheitswart, David Schraven von Correctiv, im Stich? Wird der sympathische und eloquente Faktenchecker mit dem unverkennbaren Ruhrpott-Idiom jetzt Wirt? Oder Makler? Oder beides? Im malerischen Bottrop hat sich nämlich unter der Handelsregisternummer HRB 15581 am 23.01.2020 klammheimlich die Marktviertel Café UG (haftungsbeschränkt) konstituiert. Gegenstand der Gesellschaft: Organisation und Durchführung von Bewirtungsaktivitäten. Handel mit Bewirtungsprodukten. Organisation und Durchführung von Immobiliengeschäften. Ein neuer Meilenstein der Unternehmensgruppe Schraven.

Geschäftsführer sind Sonja Schraven, David Schraven und Christina Berger, gebürtige Bottroper alle, wie sie da sind. Diese spektakuläre Neuorientierung hätte die investigative Lichtgestalt seinen vielen Anhängern und Fans ja wenigstens mit einem kleinen Tweet ankündigen können. Aber Schraven ist vielleicht einfach zu bescheiden. Was genau es mit der „Marktviertel Café UG“ auf sich hat, wissen wir nicht. Ob sich die Besucher von Correctiv-Veranstaltungen zukünftig auf die Bewirtung durch die neue Schraven-Firma zu natürlich marktüblichen Preisen freuen dürfen? Und schließlich ist uns unbekannt, ob unter „Immobiliengeschäfte“ zum Beispiel auch die Vermietung von Büros an Correctiv geplant ist. Und so Spendengelder völlig transparent in die Schraven-Kasse fließen.

Wie schrieb Matthias Wiegand schon 2017 in „Märchenstunde mit David Schraven“:

„Früher hatte ich den Eindruck, dass er ein aufrechter Kämpfer für den investigativen Journalismus in Deutschland ist. Heute habe ich den Eindruck, dass David Schraven vor allem ein aufrechter Kämpfer für seine Eigeninteressen ist..“.

Märchen vom Faktenchecker, die Überschrift hat was. Correctiv selbst, und das hat natürlich immenses Gewicht, schildert sein und Schravens Tun ganz anders:

„Unsere Demokratie ist in Gefahr: Populismus, Machtmissbrauch und Korruption bedrohen unser soziales Miteinander. Wir begegnen den Herausforderungen – gemeinsam mit Ihnen.“

Der letzte Satz heißt übersetzt: „Haste mal nen Euro?“, denn „Fördern Sie unabhängigen Journalismus“ steht gleich daneben, und schon ist man auf der Spendenseite.

Doppelte, ja dreifache Verantwortung

Ab 2020 lastet auf den Schultern des in Bottrop weltbekannten Faktencheckers (frei nach H. M. Broder) eine doppelte, ja dreifache Verantwortung. Fakten checken, Doppelkorn ausschenken und mit Immobiliendeals weitere Sympathiepunkte sammeln. Haben diese Planungen des umtriebigen Schraven dazu geführt, dass er erneut mit dem Gesetz in Konflikt gerät, waren sie die Ursache für die zahlreichen ordungsgeldbewehrten Verstöße gegen die Publizitätspflichten des Handelsrechts durch seine anderen Gesellschaften? Nun, die immerhin 19 Sachverhalte, die wir für recht klare Gesetzesverstöße halten, liegen dem dafür zuständigen Bundesamt für Justiz (BfJ) bereits vor und werden dort gründlich geprüft.

Sollte Schraven, dessen „CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ die erheblichen Privilegien der Gemeinnützigkeit genießt, mit dieser Firma und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft „CORRECTIV – Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG“ nicht wenigstens die sich aus dem Handelsrecht ergebenden Pflichten erfüllen, die andere Kleingewerbetreibende auch erfüllen? Erst recht, wenn seine Gesellschaften schon Spenden in Millionenhöhe erhalten haben und sogar der Steuerzahler über die Bundeszentrale für politische Bildung in Schravens Kasse einzahlt? Schon 2015 erhielt Correctiv erstmals Geld vom Steuerzahler, wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage ergibt. 

„Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat Correctiv erstmals im April 2015 gefördert…Der Antragsteller hat seitdem mehrere fachlich überzeugende Projektanträge eingereicht und in diesem Zusammenhang Förderungen der BpB erhalten.“

An derselben Stelle findet sich auch die nachstehende Information der Bundesregierung (aaO):

„Vor einer Förderung prüft die BpB Projekt und Projektträger und berücksichtigt die Ergebnisse dieser Prüfung bei der Förderentscheidung. Im Falle von Correctiv hat diese Prüfung kein Verhalten des Projektträgers offengelegt, das der Förderentscheidung hätte entgegenstehen können.“ 

Ob das immer noch gesagt werden kann, wenn das BfJ seine Prüfungen, womöglich mit einer wohl kaum vermeidbaren Verhängung von Ordnungsgeldern, abgeschlossen hat, werden wir sehen.

Die gemeinnützige GmbH bildet mit der Correctiv – Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG einen Konzern. Sie ist Alleingesellschafterin dieser rein gewerblich tätigen Tochter.

Dass eine die Privilegien der Gemeinnützigkeit ausnutzende Gesellschaft völlig einschränkungslos durch eine 100%ige Tochter am Geschäftsverkehr teilnehmen kann und ihr auch die Erträge dieses nicht gemeinnützigen Tuns zufließen dürften, ist auffällig.

Wissen die Spender von Correctiv von den Darlehen? 

Die gemeinnützige Correctiv gGmbH gewährt ihrer gewerblichen Tochtergesellschaft sechsstellige Darlehen. In ihren Bilanzen (Anlagevermögen), werden für 2017 Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von € 137.223,00 und für 2018 in Höhe von € 87.223,00 ausgewiesen. Laut § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags (Gemeinnützigkeit) ist dies wohl unzulässig, danach setzt die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft des privaten Rechts voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Ist die Tochtergesellschaft aber nicht. In diesen Darlehen ist also eine Mittelbeschaffung zu sehen, da sich die UG die Mittel nicht zu Marktkonditionen bei Banken beschafft. Darin, dass die UG nicht steuerbegünstigt ist, liegt ein offensichtlicher Satzungsverstoß, der für die Gemeinnützigkeit unmittelbar relevant ist.

Konkret: Correctiv kassiert Spenden in Millionenhöhe. Die Spender werden damit angelockt, dass mit dem Geld unsere Demokratie, die „in Gefahr“ sei, gerettet werde. Wie würden die Spender reagieren, wenn sie davon erfahren, dass Schraven das Geld seiner Tochtergesellschaft satzungswidrig zur gewerblichen Geschäftemacherei ausleiht? Was passiert im Falle von deren Insolvenz? Ist keine Bank bereit, der Tochter Geld zu leihen? Wenn nein, warum nicht? Betreibt Correctiv jetzt auch noch Bankgeschäfte? Welchen Zinssatz zahlt die UG? Welche Sicherheiten wurden gestellt?

Die UG muss hier Sicherheiten bereitstellen, wie ein fremder Dritter. Sonst dürfte das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen. Das könnte problematisch sein, wenn die UG unterkapitalisiert ist (warum braucht sie sonst derartig hohe Darlehen). Das Stammkapital der UG beläuft sich auf € 1.000,00, die Kredite auf das Hundertfache. Welche Sicherheiten hat eine €1000-Klitsche schon anzubieten? Möglicherweise sind hier die Vermögenswerte der gemeinnützigen Gesellschaft nicht hinreichend abgesichert. Was wiederum auf die Gemeinnützigkeit Auswirkungen haben könnte oder auf die Geeignetheit von Schraven, dort als Geschäftsführer Verantwortung zu tragen.

Die Gewinnrücklagen der gemeinnützigen GmbH stellen sich wie folgt dar: 2016: € 115.663,00, 2017: € 230.38600, 2018: € 313.992,00.

Diese Ansparung von Mitteln entspricht nicht der Satzung und auch nicht der Gemeinnützigkeit. Zu diesen Gewinnrücklagen sind ferner die rund € 200.000,00 hinzu zu addieren, die mittels Darlehen an die Tochter dauergeparkt werden. Gegenwärtig ist von so erheblichen Gesamtrücklagen auszugehen, dass eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen könnte. Denn laut § 11 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag ist nur eine begrenzte Bildung von Rücklagen erlaubt.

Dazu kommen die wiederholten strafbewehrten Verstöße der Correctiv gGmbH und ihrer Tochtergesellschaft gegen die gesetzlichen Publizitätspflichten.

Verstoß gegen das HGB

Beide Firmen mussten ihren festgestellten Jahresabschluss 2016 bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist am 31.12.2017 offenlegen, den Jahresabschluss für 2018 bis zum 31.12.2019. In den im Unternehmensregister (Abruf 02.05.2020) publizierten Jahresabschlüssen heiß es jeweils für 2016: „Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.“ Das ist doppelt falsch. Eine Hinterlegung ist keine Offenlegung, und ein nicht festgestellter Jahresabschluss wahrt die Offenlegungsfrist nicht. Zu 2018 heißt es dort: „Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde vor der Feststellung offengelegt.“ Die gesetzliche Frist wird hierdurch jeweils nicht gewahrt. Zu publizieren ist der festgestellte Jahresabschluss, nicht ein vorläufiges Zahlenwerk, das rechtlich keinerlei Relevanz hat. Man darf zwar zur Fristwahrung vorläufig einreichen, muss dann aber den festgestellten Jahresabschluss nachreichen. Das war bis zum 02.05.2020 nicht geschehen. Und zwar weder für die Jahresabschlüsse 2016 noch für die Jahresabschlüsse 2018 (jeweils beider Gesellschaften).

Nach § 335 HGB ist gegen den Geschäftsführer wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen Offenlegung vom Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durchzuführen. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens € 2.500,00 und höchstens € 25.000,00, § 335 Abs. 1 HGB. Ist sichergestellt, dass diese Geldstrafen nicht auch noch aus den Spenden beglichen werden? Sodass der Steuerzahler die Strafe am Ende an sich selber zahlt?

Schließlich wurde dann am 08.05.2020 eine neue Bilanz mit Feststellungsdatum für die Tochtergesellschaft hinterlegt.

Faktenchecker non calculat wäre angesichts dieses beschämenden Befundes dann doch ein rechter Euphemismus (pun intended).

Die weithin unbekannte Tochter „CORRECTIV – Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG (haftungsbeschränkt)“ ist rechtlich eine selbstständige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die so lange UG heißt, wie ihr Eigenkapital das für eine GmbH vorgeschriebene Mindestkapital von € 25.000 nicht erreicht. Ein ganz kleiner Fisch also? Mitnichten, denn ausgerechnet an diese gewerblich tätige Tochter fließen nach Konzernangaben die Facebook-Honorare:

„Über die Höhe der Finanzierung sagen wir nichts, da diese Arbeit und Zahlung über die gewerbliche Tochterfirma von Correctiv abgewickelt wird. Und nicht über die gemeinnützige Organisation, für die das Redaktionsstatut bindend ist.“

Eine wirklich bemerkenswerte Spiegelfechterei. Die gewerbliche Firma macht die Arbeit und richtet über journalistische Inhalte, meistens von politischen Gegnern – und erhält dafür Geld von Facebook. Die Stigmatisierung mit „falsch“ nimmt aber die gemeinnützige gGmbH vor, die vorgaukelt, sie selber hätte sich furchtlos in den Kampf gegen Populismus, Machtmissbrauch und Korruption geworfen. Ist auch das irreführend und damit rechtswidrig? Wird hier beim Spendeneinwerben über die eigene Leistung getäuscht?

Durch diesen Etikettenschwindel werden die Öffentlichkeit und vermutlich auch Spender perfekt getäuscht. Weil die UG als gewerbliche Gesellschaft weder dem Gemeinnützigkeitsrecht noch dem Redaktionsstatut unterliegt, ist sie völlig frei und kann auch das Gehalt, das ihr Geschäftsführer David Schraven als Geschäftsführer der gGmbH bezieht, beliebig aufstocken, denn Schraven, dieser Tausendsassa, ist gleichzeitig Geschäftsführer der UG. Und solange die UG keine Gewinne macht und überwiegend freie Mitarbeiter beschäftigt, vor allem Studenten und Jungakademiker, die gern auch über Professorenstreitigkeiten entscheiden, wird sie ihre Umsätze unabhängig von deren Höhe niemals offenlegen müssen.

Bei den freiwilligen Angaben auf der Homepage der gGmbH werden die Zahlungen von Facebook verschwiegen. Während im Ausland Transparenz herrscht, hält Schraven ohne eine plausible Erläuterung für seine Geheimnistuerei dicht. Aber man wird in englischen und französischen Quellen fündig.

Was kassiert Correctiv pro Facebook-Faktencheck?

Full Fact, der englische Counterpart von Correctiv, hat im Juli 2019 einen Report angefertigt, der es in sich hat. Auf dessen Seite 16 wird die Vergütung erläutert: Full Fact erhielt $ 171.800,00 für 96 Faktenchecks, also $ 1.790,00 pro Fall. Auf Seite 27 wird die Empfehlung von Facebook offenbart, bei Mangel an Gegenbeweisen das „Mixture-rating“, wie zum Beispiel: “TEILWEISE FALSCH“ oder “UNBELEGT“, zu verwenden. Also, Hauptsache gestempelt und Geld verdient.

Hier die Zahlungen in 2018 für Liberation, den französischen Counterpart von Correctiv: Für 249 Faktenprüfungen gab es in 2018 $ 245.000,00, $ 983 pro Faktencheck. 2019 zahlte Facebook $ 294.400 für 165 Faktenchecks an Fullfact, also $ 1.790 pro Faktencheck.

Die Summe pro Faktencheck für Deutschland dürfte eher bei den englischen Sätzen liegen, da Correctiv hier bis Mitte 2019 eine Monopolstellung als Faktenprüfer für Facebook innehatte. Die Sätze wurden zuletzt Ende 2018 deutlich angehoben.

Satzungsverstöße, Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, das Faktenchecken von Meinungen, Täuschung der Öffentlichkeit darüber, wer die Fakten checkt, Spendengelder an die gewerbliche Tochter verleihen, Verstöße gegen die handelsrechtlichen Publizitätspflichten, das Unvermögen, die Jahresabschlüsse korrekt zu unterschreiben. Warten wir mal ab, ob das mit der Gemeinnützigkeit noch lange gut geht.

Da fällt es schon kaum noch ins Gewicht, dass Schraven vor Gericht wahrheitswidrig vortrug, Correctiv sei zertifiziert, als das gar nicht zutraf.

 

Ich danke Prof. Dr. Stefan Homburg (vergl. auch dessen Beitrag zum Thema) sowie Achse-Gastautor Alexander Dellwo für die wichtigen Recherchen und hilfreichen Hinweise, ohne die dieser Text nicht möglich gewesen wäre.

Im letzten Teil dieser Serie geht es um die Frage, ob das Faktenchecken, dem eine durchaus vernünftige Idee zugrunde liegt, in seiner gegenwärtigen Form häufig nichts als selbstherrliche Autoritätsanmaßung ist.

Die erste Folge dieses Beitrages finden Sie hierDer Beitrag erscheint auch auf Joachim Steinhöfels Blog.

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Leserpost

netiquette:

Sabine Schönfelder / 09.06.2020

BESCHÄMEND, Herr Schraven! Wer nichts wird, wird Wirt. Kenne bereits die Stammkundschaft: Kahane die Nicht-Netta der Linken, Esken das Genderklappergestell, Altmeier der ewig Hungrige, der Blöd-Vorstand der Grünen, Äinschi Pommerlunder, Drosten das Ätzvirus, Lauterbach der unverdauliche rheinische Sauerbraten, Spahn der Anhänger der warmen Küche und alle anderen Diskriminierten und Rassisten aus der lustigen Regenbogenwelt…das wird so schön… Das Ganze in der EIGENEN Immobilie! Und wer hatˋs bezahlt? Nein, NICHT die Schweizer, die DEUTSCHEN….wir können nicht anders…

Hjalmar Kreutzer / 09.06.2020

Der Flüsterwitz der Nazizeit persiflierte gern Naziparolen, wie „Keiner soll hungern, ohne zu frieren“. So auch „Gemeinheit geht vor Eigennutz“. Daran muss ich immer denken, wenn ich von angeblich gemeinnützigen Vereinen oder gar gemeinnützigen GmbH lese. Herrn Steinhöfel möchte ich wirklich, wirklich nicht zum Feind haben :-)

Wilfried Cremer / 09.06.2020

Die Enkeltrick-Gewerbetreibenden sind auch in Immobilien aktiv. Mehr ist da nicht zu vergleichen? Ich wünsche Ihnen, dass Sie weiter trittfest bleiben auf den scharfen Kanten der Justiz.

Andreas Rochow / 09.06.2020

Schon der Ehrenmann Al Capone ist über eine läppische Steueraffäre gestrauchelt.  “Gemeinnützigkeit” wird oft und gern als der Lohn für stramme und vorauseilende Willfährigkeit in Anspruch genommen. Sie ist das Einfallstor für staatliche Förderungen, deren Legitimtät oftmals nur schwer einleuchten will. Wir wissen, wie locker und exzessiv gerade die Steuergelder für mutige Demokratie-leben!-Projekte ausgeschüttet werden. Die Gesinnungs-und Wahrheitsprojekte des Genossen Schraven stehen ganz in deren Nähe. Schlimmer noch ist die Quasi-Immunnität ohne oder in Kombination mit den Segnungen der Gemeinnützigkeit. Wer “die Demokratie” in dieser Weise als alleinige Geschäftsidee für sich ausbeutet, indem er behauptet, die Demokratie sei in Gefahr, hält den Gesetzgeber und die Steuerzahler für dumm. Bis jetzt ist ja auch alles gut gegangen… Quasi-Immunität eben.

Bernhard Büter / 09.06.2020

...wenn ich dagegen die ” Pingeligkeit ” des Finanzamtes bei den beiden gemeinnützigen Vereinen, in denen ich Mitglied bin ( RepairCafe/ Oldtimerclub), betrachte, dann kann nur noch von einer politischen Mittäterschaft der politisch kontrollierten Behörden ausgegangen werden. Also der Staat als Beute. Wie bei der AWO oder auch schön zu sehen bei der neuen RAF bzw SA: ANTIFA Narrenfreiheit und Steuergelder für terroristische Vereinigungen/ Gruppierungen und Ausserkraftsetzung jeglicher Strafverfolgung und/oder Anwendung anderer gesetzlichen Regelungen. Gerade beim Beispiel AWO und Finanzämter fällt die wohl politisch zu begründende Nichtbeachtung der Pflicht der Bundes- wie Landesbehörden zur Gefahrenabwehr ( Schaden durch Missbrauch von Steuergeldern) auffallend unter den Tisch. Staatanwaltschaft/ Polizei dürfen und sollen nicht ermitteln. Denn sonst wäre die ANTIFA/ SA und AWO und andere Parteiorganisationen schon längst verboten bzw zu normalen Firmen ausserhalb der Gemeinnützigleit degradiert. Und das geht so toll, weil die Masse der Wähler sich um nichts verantwortlich kümmert und seiner Kontrollfunktion nicht nachkommt.

HaJo Wolf / 09.06.2020

Facebook: unnötig und überflüssig, oder, wie der Kölner ( der originale, nicht der Imi) sagt: bruche mer nit, fott domet. Schraven: anklagen, verurteilen, wegsperren, „Vermögen“ beschlagnahmen und für unter der Armutsgrenze lebende deutsche Rentner verwenden. Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Demokratie und Rechtsstaat versagen mal wieder, daran ändert auch Ihr tolles Engagement nichts, lieber Herr Steinhöfel. Die Zeit der Worte ist ergebnislos vergangen. Es ist jetzt Zeit für Taten.

Karl Napp / 09.06.2020

Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass die Regierung der Frau Dr. Angela Merkel ganz gezielt das Jakobinertum fördert. Wozu, wem nutzts, ist die Frage.

Andreas Müller / 09.06.2020

Das ist ja alles ganz nett, was Sie hier schreiben. Aber was passiert konkret? Stellt jemand eine Strafanzeige? Oder gibt es eine Meldung an das Finanzamt? Oder handelt es sich wieder um einen interessanten Artikel auf der Achse, der am Ende des Tages im Nirwana verschwindet?

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