Faktencheck bei den Faktencheckern (1)

Im November 2019 schlug die Stunde von Deutschlands oberstem Faktenchecker David Schraven. Sichtlich bewegt angesichts der Errungenschaften seiner Organisation „Correctiv“, erläuterte der große deutsche Wahrheitswart als Beklagter im Verfahren gegen Tichys Einblick dem Landgericht Mannheim, seine gemeinnützige Gesellschaft sei nun „zertifiziert“ worden. Und zwar von niemand geringerem als dem IFCN (International Fact Checking Network“). Im Protokoll der Gerichtsverhandlung ist zu lesen:

„Der Geschäftsführer der Beklagten erläutert das Verfahren zur internationalen Zertifizierung von Fact-Checking-Organisationen und erläutert in diesem Zusammenhang, für Deutschland seien außer seiner Partei auch die dpa zertifiziert.“

Dass diese Zertifizierung relativ bedeutungslos ist (dazu mehr in Folge 3), ist das eine. Aber man sollte, schon um sich nicht der Gefahr des Prozessbetruges auszusetzen, vor Gericht keine unwahren Angaben machen und erst recht nicht lügen. Ehrensache für einen der Wahrheit verpflichteten „zertifizierten Faktenchecker“ sollte man meinen.

Die Regeln der IFCN bestimmen, dass die Verlängerung der Zertifizierung alle zwölf Monate erfolgen muss und einen Monat vor Ablauf, für Correctiv wäre das der 10.11.2019, eine Erinnerung verschickt wird (Screenshots siehe hier auf meiner Website).

Schraven wusste also schon zwei Wochen lang, dass seine Zertifizierung auslief, als er vor dem Landgericht Mannheim dozierte. Und er wusste wohl auch, dass er sie auslaufen lassen würde. Solche Entscheidungen werden ja nicht kurzfristig getroffen oder durch Sorgfaltslosigkeit gar dem Zufall überlassen bleiben.

Quasi über Nacht ein Überprüfungsprozess

Monate später, in der Berufungserwiderung vom 02.04.2020, lobt Correctiv das IFCN, als „renommierte Organisation, die weltweit führend“ sei und behauptet: „Zu den verifizierten Partnern des IFCN gehören inzwischen 71 Organisationen… In Deutschland sind die Beklagte als CORRECTIV.Faktencheck und seit Anfang 2019 auch die… Deutsche Presse-Agentur... vom IFCN anerkannt.“

Damit hat Correctiv vor Gericht die Unwahrheit vorgetragen oder sogar gelogen. Denn Correctiv war nicht zertifiziert. Die Zertifizierung war ausgelaufen. Dieser Screenshot vom 22.05.2020 beweist das.

Wenn Correctiv, man mag es sich gar nicht vorstellen, nicht einmal wusste, dass man nicht mehr zertifiziert war, war der Vortrag nur unwahr. Wusste Correctiv davon, war es gelogen.

Wir haben auf diesen bemerkenswerten Umstand in einem Schriftsatz an das Oberlandesgericht vom 25.05.2020 hingewiesen. Am Abend des Folgetages war dann die ausgelaufene Zertifizierung erneut erteilt. Prima, wie schnell und kooperativ und quasi über Nacht so ein Überprüfungsprozess erfolgen kann, wenn es darauf ankommt. Dass hier die Sorgfaltspflichten des „weltweit führenden, renommierten“ Instituts zugunsten seines Schützlings vernachlässigt worden sein könnten, behaupten wir natürlich nicht.

Ein kleines Dankeschön von Correctiv hätte ich mir aber schon erhofft. Denn gehört sich das nicht so, wenn man als „zertifizierter Faktenchecker“ allein durch den nicht zertifizierten Faktencheck des nicht zertifizierten gegnerischen Anwalts überhaupt erst merkt, dass man nicht mehr zertifiziert ist? Was für eine Truppe, die sich da anmaßt, der Öffentlichkeit erklären zu wollen, was wahr und was unwahr ist.

Am 30.05.2020 hat der „Deutschlandfunk“ dann ein Interview mit dem Titel „Twitterstreit: Meinungsfreiheit und Faktencheck“ ausgestrahlt, das sich in den letzten zwei Minuten auch mit dem Prozess Tichys Einblick gegen Correctiv befasst, den Tichy bekanntlich in zweiter Instanz gewonnen hat. 

Interviewt wurde ein Till Eckert von Correctiv, eine Interviewanfrage bei Tichy gab es nicht. Ausgerechnet Till Eckert wird interviewt, einer der beiden Verfasser des „Faktenchecks“, der jetzt vom Oberlandesgericht verboten wurde. Ein Hinweis des Deutschlandfunks auf diesen Fakt erfolgte nicht. Allerdings wechselt die Interviewerin Stephanie Rohde im Gespräch zwischen „Sie“ und „Du“ hin und her, was eine gewisse Vertrautheit der Journalistin mit dem Befragten andeuten mag.

„Wir arbeiten wie gehabt weiter“

Die Interviewerin fragte den Verfasser des rechtswidrigen Faktenchecks, ob sich das Urteil auf zukünftige Faktenchecks von Correctiv auswirke. Eckerts trotzige Antwort: „Nein, das wirkt sich nicht aus. Wir arbeiten wie gehabt weiter und warten erstmal die genaue Begründung des Gerichts ab.“

Faktencheck vom nicht zertifizierten Anwalt: Falsch. Es kann zwar sein, dass Correctiv das Urteil ignoriert und weitermacht, wie gehabt. Richtig ist aber, dass die Entscheidung richtungsweisend ist und ganz erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Faktenchecks hat. Stark umstritten war in dem Prozess nämlich auch, ob die Handlungen von Correctiv als gemeinnütziger GmbH auch den strengen Regeln des deutschen Wettbewerbsrechts unterliegen. Das Oberlandesgericht hat dies bejaht und damit eine Zeitenwende eingeleitet. Jede Bewertung des journalistischen Inhalts eines Wettbewerbers durch Correctiv kann von jetzt an untersagt werden, wenn sie irreführend, herabsetzend, behindernd, also wettbewerbswidrig ist.

Dies war das erste Verfahren überhaupt, in dem Faktenchecks wettbewerbsrechtlich angegriffen wurden. Dieses Verfahren und diese rechtliche Argumentation hat der Verfasser bereits im Mai 2019 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages angekündigt, vergl. Wortprotokoll 19/52, Seite 21, rechte Spalte.

Der Correctiv-Konzern und das Handelsgesetzbuch

Fortsetzungen folgen. Wir beschäftigen uns dann mit der Frage, ob der Correctiv-Konzern sich an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches hält oder durch pflichtwidriges Unterlassens seiner Publizitätspflichten mit Ordnungsgeldern rechnen muss. Ob die gemeinnützige Correctiv gGmbH tatsächlich Darlehen an ihre gewerbliche Tochter vergibt, ob dies ein Verstoß gegen die eigene Satzung sein könnte und fragen uns, was wohl Spender dazu sagen würden, wenn sie das wüssten.

Kann es sein, dass Markus Wiegend schon 2017 völlig richtig lag, als er in „Märchenstunde mit David Schraven“ schrieb:

„Früher hatte ich den Eindruck, dass er ein aufrechter Kämpfer für den investigativen Journalismus in Deutschland ist. Heute habe ich den Eindruck, dass David Schraven vor allem ein aufrechter Kämpfer für seine Eigeninteressen ist und sich mit vielem, was er tut, im Widerspruch zu dem bewegt, wofür er in den Augen vieler steht: Freiheit der Presse, Fairness gegen Kollegen, Unabhängigkeit.“

Natürlich hat Schraven, Fuchs der er ist, vorgesorgt, falls Facebook seine verurteilte Firma fallen lässt wie eine heiße Kartoffel. Denn neben der ganzen Faktencheckerei will er jetzt auch noch mit der „Organisation und Durchführung von Bewirtungsaktivitäten und der Organisation und Durchführung von Immobiliengeschäften“ Kohle machen. Mehr dazu in Teil 2.

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Leserpost

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Holger Meyer / 03.06.2020

Ein unüberschaubares, nie dagewesenes und bestens funtionierendes Netzwerk was sich da die “Faktenchecker” (Correctiv ist nur ein kleines Zahnrad im Großgetriebe dem durch den hochachtungsvollen Einsatz von Herrn Steinhövel nun ein -der entscheidende?- Tropfen Öl fehlt) und alle “Gerechten” in den Tageszeitungen, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in Bundes und Landesregierung(en), ja selbst in den gleichgeschalteten Vorstandsetagen großen Konzerne geschaffen haben. Das Ganze ohne Festnahmen, Internierungen und anderer Gewaltmaßnahmen. Die Protagonisten agieren ALLE aus tiefster Überzeugung in der Richtigkeit der eigenen Handlungen und vermehren sich in den zwischenzeitlich gebildeten Biotopen prächtig, denn die natürlichen Feinde sind nicht (mehr) vorhanden! Der Bürger honoriert dies alles bestätigend vor allem an der Wahlurne. Unheimlich und beängstigend aber vor allem: Genial! Jeder politische Krimi wird durch unsere (Deutsche) Realität übertroffen! 

Gabriele Klein / 03.06.2020

PS:  Gleichfalls sollten sich Gegner der Zwangsgelder SELBST zählen. Sind die Zahlen hoch genug, kann den Wählern eh nichts passieren auch wenn jede einzelne Stimme namentlich dokumentiert ist. Sind sie nicht ausreichend für eine Einrede kann man sie anonymisieren.  Bei irgendwelchen Petitionen bei denen ich den Namen des Urhebers und seine Person nicht kenne hätte ich Probleme. Allerdings nicht bei Herrn Steinhoefel oder vergleichbaren Leuten die ich kenne. Nicht klug scheint mir, Irgendwelche Petitionen bei einer Regierung einzureichen die für mich in jeder Hinsicht das Vertrauen verloren hat und am bloßen Machterhalt interessiert scheint .

Arne Busch / 03.06.2020

Je tiefer man in einem Misthaufen gräbt, desto stärker stinkt es!

Gabriele Klein / 03.06.2020

Vielen Dank für Ihren Einsatz.  Es ist unfasslich, dass wir eine Situation haben wo man die freie Meinung jedesmal quasi einklagen muss.  Niemand hat das Geld jedes geäußerte Wort mit einem Prozess zu verteidigen wenn die Gegenseite im Grunde über das Vermögen des Klägers in Form von dessen Steuern verfügt .  Was den Fakten Check anlangt rege ich auf Grund der “Bedrängnis” durch Fckten checker an, dass sich liberal-Konservative Gegner dieser Regierung SELBST zählen um zu sehen wie groß die Unterstützung ist. Bei gewissen Personen mit Profil wie z.B. diverse Achgut Autoren etc. hätte ich keinerlei Problem “Farbe” mit deutschem Pass und sogar Fingerabdruck zu bekennen wenn es helfen könnte diese Regierung loszuwerden.  Finde, man könnte damit ein paar unumstößliche Fakten schaffen.  Da ich den Datenschutz durch die Regierung mißbraucht sehe, habe ich keinerlei Problem, ihn bei Achgut zur Schaffung von Fakten aufzugeben. Nehmen wir an, der EIGENE Zensus ergibt eine sehr hohe Unterstützung für gewisse Politiker , dann könnte man auf dieser Grundlage eine Partei gründen und mit anderen Parteien ggf. koalieren. Ergibt sich fehlender Zuspruch wären die Daten uninteressant und können dann immer noch anonymisiert werden um jene die sich zu liberal konservativen Werten der CDU aus den 80ern bekannten vor der ANTIFA zu schützen.  Ich kann somit keinerlei Risiko erkennen.  Von daher sollten gewisse Parteien ihre Anhänger selbst zählen und dies nicht den Meinungsmachern und Umfragern überlassen.  GGf entspräche das Ergebnis bereits einer äußerst zuverlässigen Wahl.  Ansonsten berechtigt es zum Schluß dass die meisten tatsächlich diese Regierung unterstützen u. fürs Ergebnis dann auch verantwortlich zeichnen, , was ich allerdings niemals glaube.

Dr. Mephisto von Rehmstack / 03.06.2020

@Gabriele Kremmel: wenn Correctiv tatsächlich behauptet hat, daß “beim Tragen eines Mundschutzes man nicht zu viel CO2 ein(atmet)”, so das physiologischer Unsinn: Durch einen Mundschutz wird das Totraumvolumen des Atmungsorgans erhöht, was zu einer Rezirkulation der Ausatemluft führt mit der Folge einer Hyperkapnie (CO2 Anstieg in der Ausatemluft), das läßt sich in jedem Physiologie Lehrbuch nachlesen. Wenn die auf dem Niveau arbeiten, sollten sie lieber in der Bäckerblume publizieren.

Hjalmar Kreutzer / 03.06.2020

Ich möchte Herrn Steinhöfel nicht zum Feind, oder noch schlimmer, zum Prozessgegner haben ;-) Respekt! Die Faktencheckerei ist ebenso wie die Seuche der Zerftifizitis kein Kampf um die Wahrheit oder kein Schutz des „Allgemeinwohls“, sondern schlicht ein Geschäftsmodell von Leuten, die nichts Sinnvolles gelernt haben und nichts anderes können, als zertifizieren oder abmahnen, s. DUH. Außerhalb der Sicherheit und geforderten Qualität von Produkten und der dazu notwendigen Produktionsprozesse hat sich ein parasitäres Myzel von Qualitätsmanagement und Zertifizierungsindustrie in allen möglichen Bereichen entwickelt, wo dies unsinnig ist und außer zusätzlichen Kosten für die zur Zertifizierung Verurteilten nichts bringt und auch für deren Kundschaft nicht. Welche Qualifikation haben diese Zertifizierer? In der Kassenarztpraxis wurden alle möglichen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, deren Umsetzung ohnehin von Gesundheitsamt und Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik überprüft werden und Standards zum optimalen Tagesablauf in einer Bestellpraxis nochmals in einen Ordner/ eine Datei getan, weil auch seitens der Kassenärztlichen Vereinigung mit Kontrolle/Begehung gedroht wurde.  Darauf stand dann „Kwalitehtsmänätschment“ und im Innendeckel „Kwahliteht is unse Schangsse!“ Dann gab und gibt es immer noch - Mediziner sind Klassenstreber! - Kollegoiden, die über das geforderte Maß hinaus die Arbeitszeit und Geldausgabe für den Erwerb einer ISO-Zertifizierung aufbrachten. In der Fortbildung werden fleißig Punkte gesammelt, egal ob die Fortbildungsinhalte für die eigene Tätigkeit von Bedeutung sind, andernfalls Honorarabzug oder Zulassung weg. Überschrift: die Freiberufler.

Eberhard Berger / 03.06.2020

Im Zusammenhang mit der Twitter-Trump-Kontroverse hat Zuckerberg es doch abgelehnt, den Wahrheitsgehalt irgendwelcher Facebook-Einträge überprüfen zu lassen. In Deutschland jedoch scheint dies Usus zu sein, eine Folge des NetzDG? Und überhaupt: Weshalb hat bisher niemand (auch nicht die “freiheitliche” FDP oder die AfD) den Mumm aufgebracht, dieses fatale NetzDG vom BVerfG überprüfen zu lassen?

Heribert Glumener / 03.06.2020

Zu Correctiv – es finden sich offenbar Lügner*innen in dieser Organisation. Beweis (Herr RA Steinhöfel, ggf. können Sie sich rasch ein Dutzend Screenshots machen incl. der folgend zitierten Beitragspassage einer Correctiv-Autorin namens Caroline Schmüser): „In Essen gab es Anzeigen wegen Vergewaltigung gegen mehrere junge Männer. Laut einem Bericht der Website „rapefugees.net“ handelt es sich bei den Tätern um einen „Muslimclan“. Der Essener Polizei hat jedoch keine Informationen über ethnische oder religiöse Hintergründe der mutmaßlichen Täter“ (Februar 2018, findet sich bei Eingabe der zitierten Passage unmittelbar via Suchmaschine G.). Die Aussage, dass die Essener Polizei “keine Informationen über ethnische oder religiöse Hintergründe der mutmaßlichen Täter” habe bzw. gehabt habe, ist jedoch eine Lüge. Sowohl im Rahmen der Ermittlungen der Essener Polizei als auch der mittlerweile erfolgten Verurteilung der Täter wurde zweifelsfrei festgestellt, dass diese ausnahmslos der Sinti-Gemeinde zuzuordnen sind. Es wurde sogar darauf hingewiesen, dass die Täter gruppenspezifische Sanktionen ihrer Untaten durch die Sinti-Gemeinde zu erwarten haben (werden). All diese Informationen lassen sich anhand zahlreicher Online-Berichte, und zwar in sog. Qualitätsmedien, nachvollziehen. Warum eine Caroline Schmüser von Correctiv trotz erteilter Korrekturhinweise seitens zweier mir bekannter Personen aus Essen-Kettwig offenkundig auf ihrer Lüge seit 2018 beharrt, erschließt sich nicht. Möglicherweise ist das Faktum „Sinti“ für sie nicht ideologie-kompatibel. Oder aber „Sinti“ (als ziganische Gruppierung) impliziert aus Sicht von Frau Schmüser keinen ethnischen Hintergrund. Bei der (linken) wikipedia und in unzähligen anderen Quellen werden hingegen Sinti und Roma unter einer Kategorisierung wie „ethnische Minderheit in Deutschland“ geführt. Oftmals bezeichnen sich Angehörige der ethnischen Gruppierung Sinti übrigens selbstbewusst als ziganisch.

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