Lutz Neumann, Gastautor / 26.01.2018 / 06:29 / Foto: Steve Evans / 50 / Seite ausdrucken

Fake-Security an Flughäfen: Nicht ohne meine Basecap

Sonntag, 14. Januar 2018, gegen 06.40 Uhr an der Außengrenze des Schengen-Gebietes am internationalen Flughafen Amsterdam Schiphol. Früh morgens, nachdem die Langstreckenflieger von ihren Nachtflügen aus Übersee gelandet sind. Ich ströme mit mehreren hundert Passagieren in den Ankunftsbereich für die Transfers zu anderen Flügen.

Nach Paris ist Amsterdam der zweitgrößte Flughafen im Schengenraum, über 60 Millionen Passagiere pro Jahr. Transferflughafen für die kleineren deutschen Flughäfen. Wer hier durch die Sicherheitsschleuse und Passkontrolle kommt, kann frei nach Deutschland reisen, sich ohne weitere Checks in ein Flugzeug nach Berlin oder Hamburg setzen. Für den Schengenraum gelten einheitliche Sicherheitsstandards. Kontrollen sind in Amsterdam genauso zu handhaben wie in Frankfurt.

Auf der Liste der morgendlichen Ankünfte stehen eine Reihe Länder mit schwieriger Sicherheitslage und erhöhten Anschlagsrisiken. Darunter sind auch solche, für die in den USA ein Einreiseverbot besteht.

Islamprivileg oder „Einzelfall“?

Ich stehe im Ankunftsbereich an der Sicherheitsschleuse 1 der Gates. Eine offenkundig muslimische Großfamilie bewegt sich zeitgleich durch die Sicherheitsschleuse 2, ein paar Meter entfernt. Ich sehe einen Teil der Gruppe passieren, drei Frauen, und wundere mich, dass sie vom Sicherheitspersonal nicht veranlasst werden, ihre Übergewänder und umfangreichen Kopfbedeckungen abzulegen. Eine der Frauen trägt eine sackartige Ganzkörperbekleidung bis zum Boden: Zum Zeitpunkt der Kontrolle sind Augen, Nase- und Mundpartie frei, die Haare vollständig abgedeckt. Verschiedene Stofffalten und Stoffknoten im Kopfbereich bieten Raum für mehrere Gegenstände.

Wurden die Sicherheitsvorschriften gelockert? Entgegen meiner sonstigen Gewohnheit lasse ich also auch mein Übergewand (Sakko) und die nicht so umfangreiche Kopfbedeckung (Basecap mit 100 Prozent Baumwolle) an. Und lege nur Laptop, Smartphone usw. zum gesonderten Durchleuchten auf das Laufband.

Auf Englisch fordert mich der Sicherheitsmitarbeiter mit Nachdruck auf, auch Sakko und Kappe abzulegen. Auf die Frage nach dem „Warum?“ antwortet er, ich müsse ablegen, denn es könnten Objekte versteckt sein. Ich sage, das wisse ich, aber dort drüben sähe ich gerade Personen mit Umhang und Kopftuch durch die Schleuse gehen. Er folgt meinem Blick. Oh, sagt er, offenbar erstaunt über meine Ignoranz, und erklärt mir, die müssten das natürlich nicht („of course not“) ablegen: aus religiösen Gründen („they are allowed for religious reasons“).

Fake Security

Mit dem Hinweis auf „security“ besteht der Sicherheitsmitarbeiter bei mir auch auf die Kappe. Nein entgegne ich, meine Kappe lege ich jetzt zwar ab, aber ganz sicher nicht wegen „security“, sondern weil ich hier durch muss. Denn was Sie hier betreiben, ist „fake security“.

Das sorgt in der Reihe vor und hinter mir für etwas Aufsehen. Manche lachen zustimmend, andere gucken irritiert und unsicher. Die muslimische Gruppe mit den Frauen ist außer Hörweite, sie konnten sich schneller durch die Kontrolle bewegen. Sie wurden im Bereich ihrer voluminösen Kopfbedeckungen nicht vom (weiblichen) Sicherheitspersonal abgetastet. Wie ich noch aus den Augenwinkeln sehe, wurden sie auch nicht zur Kontrolle in einen gesonderten Raum gebeten.

Ich wünsche dem Sicherheitsmitarbeiter noch einen angenehmen Tag und schiebe nach: sofern wir heute gemeinsam Glück haben. Sofern dem Flugzeug nichts zustößt – aus religiösen Gründen. Er wendet pikiert den Blick ab.

Was bleibt außer der Hoffnung auf Glück?

Zwei Fragen pochen in meinem Kopf: Ist das Ablegen von Kopfbedeckungen für die Sicherheit unerheblich? Dann hat der Staat mich nicht mit Eingriffen in die Kleiderordnung zu behelligen. Oder ist die Kontrolle von Kopfbedeckungen für die Sicherheit erheblich? Dann sind keine Ausnahmen zu machen. Auch nicht aus religiösen Gründen. Auf einen deutschen 11. September würde ich gerne verzichten.

Zu Hause führt mich eine kurze Internetrecherche auf die Website der Bundespolizei. In den Informationen zu den Sicherheitskontrollen steht: „Vor der Kontrolle mit dem Sicherheitsscanner sind sämtliche Überbekleidungen, wie z. B. Jacken, Mäntel und Westen sowie Schals, Mützen und Hüte, abzulegen. Größere Schmuckstücke und Gürtel sind auf Weisung des Kontrollpersonals abzulegen.“ 

Das Wort „sämtliche“ ist eindeutig. Keine Ausnahmen. Also wurde ich nur Zeuge einer laschen Sicherheitspraxis im Alltag? Oder welche Ausnahmen mag es geben?

Ich rufe bei der Behörde an, die für Luftsicherheit zuständig ist, dem Bundesinnenministerium. Eine Dame vom „Bürgerservice“ des BMI sagt mir, dass Basecaps wie auch Schals immer abzulegen seien. Dort könnten Gegenstände versteckt sein. Hingegen seien bei anerkannten Religionen wie dem Islam, Kopfbedeckungen in der Tat aus religiösen Gründen nicht abzulegen.

Ich bin erstaunt und verstehe nicht. Doch, das sei so und gälte ja auch für die Passkontrolle, wo religiöse Kopfbedeckungen anbehalten werden dürften, und nur bis zum Haaransatz zurück geschoben werden müssten. Beim Sicherheitscheck würde weibliches Sicherheitspersonal das Kopftuch dann gegebenenfalls in einem gesonderten Raum auf gefährliche Gegenstände abtasten. Ich antworte, dass an der Schengen-Außengrenze in Amsterdam das offenbar nicht so gehandhabt wird. Sie entgegnet, dass sie zu anderen Ländern nichts sagen könne. Soweit die Auskunft. Einerseits ist die Zurückhaltung des Ministeriums bei einem Anrufer verständlich, andererseits handelt es sich um die (deutsche) Schengen-Außengrenze an einem internationalen Flughafen und letztlich um eine selbst verursachte Sicherheitslücke, die schwerwiegende Folgen haben kann.

Welche Vorgaben gelten nun für mich als Passagier? Die Webseite der Bundespolizei sagt klar, dass es keine Ausnahme gibt, und auf Nachfrage spricht das Bundesinnenministerium nach dem von mir miterlebten Sicherheitsvorfall von religiösen Ausnahmen? Sprechen die politisch Verantwortlichen im Ministerium und die Polizei da wenigstens mit den privaten Sicherheitsfirmen, die mit der Durchführung der Passagierkontrollen beauftragt sind, mit einer Stimme?

20 Sekunden Religionsfreiheit über alles

Was ist von dem Hinweis auf die Passkontrolle zu halten? Wenn die betreffende Person eindeutig mit dem Passfoto identifiziert werden kann, kann sie – von mir aus – auch Kopftuch oder Basecap tragen. Wenn die Person im Sicherheitscheck gefährliche Gegenstände unter dem Basecap transportieren kann, so ist der Stauraum unter einer islamischen Kopfbedeckung, wie ich sie in Amsterdam sah, allerdings noch weitaus geräumiger. Also ist der Vergleich des Ministeriums von Sicherheitscheck und Passkontrolle wohl eher neben der Sache.

Im internationalen Luftverkehr werden sogar Gefäße über 100 ml (in etwa die Größe einer Mandarine) für derart gefährlich gehalten, dass sie heutzutage nicht mehr in die Flugzeugkabine mitgenommen werden dürfen. Jeder, der nach den Flugzeugattentaten vom 11. September 2001 oder der Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen im Zuge der Bemühungen islamistischer Gruppen, Flüssigsprengstoffe an Bord von Flugzeugen zu bringen, gereist ist, weiß das.

Die oberste deutsche Luftsicherheitsbehörde weiß das sicherlich auch. Was soll also die schiefe Abwägung mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit: für 20 Sekunden uneingeschränkter Religionsfreiheit anstelle einer Kopfbereichskontrolle die gesamte Luftsicherheit Deutschlands und im schlimmsten Fall eine Vielzahl an Menschenleben zu riskieren?

Wie viele un(ter)-kontrollierte Flüge gelangen aus Amsterdam und dem sonstigen Schengenraum tagtäglich in den deutschen Luftraum? Wie weit ist der „Einzelfall“ Amsterdam verbreitet? Wie ist die Praxis in Frankfurt, München und Berlin?

Null-Toleranz statt Religionsgruppen-Appeasement bei der Flugsicherheit

Wenn die oberste deutsche Sicherheitsbehörde diese Ausnahmen bei religiösen Kopfbedeckungen erlaubt, was bedeutet es für die Flughafen-Sicherheitsmitarbeiterin im Stress des Alltags? Eine Abwärtsspirale ist wahrscheinlich.

Was ist der Anreiz für Sicherheitsmitarbeiter, im Anblick von muslimischen Großfamilien, insbesondere solchen, die ihre Frauen in umfassender Verschleierung in den Sicherheitsbereich eines Flughafens schicken, unbequem zu sein und Kontrollen nicht nur bei individualreisenden Basecap-Trägern, sondern bei komplett verhüllten Großfamilienmitgliedern durchzuführen? Sind die Sicherheitsmitarbeiter durch klare behördliche Vorgaben dahingehend geschützt, dass sie gar nicht anders können, als 100 Prozent der verhüllten Frauen in einem gesonderten Raum einer manuellen Kontrolle zuzuführen?

Bei den meisten Flughäfen sind private Sicherheitsfirmen mit der Fluggastkontrolle beauftragt. Wenn es diese behördlichen 100 Prozent-Vorgaben nicht gibt: Wie viele Beschwerden des „Rassismus“ und der „Islamfeindlichkeit“ wird eine private Sicherheitsmitarbeiterin auf sich nehmen, bevor sie von ihrer Firma Druck bekommt und um Versetzung oder ihren Job fürchten muss, und sich so lasch verhält wie in Amsterdam? Oder vermutlich auch in Frankfurt, München und Berlin?

Der Staat wird Flughafensicherheit nur mit einer Null-Toleranz-Politik durchsetzen können. Das heißt: Solange die Sicherheitsschleusen technisch noch nicht so weit entwickelt sind, dass aus Sicherheitsgründen nicht „sämtliche“ (Bundespolizei) der nichtreligiösen Kopfbedeckungen abgesetzt und untersucht werden müssen, so sind auch „sämtliche“ der religiösen Kopfbedeckungen abzusetzen und zu untersuchen. Es ist akzeptabel, wenn das in unserem gut situierten Staat in gesonderten Räumen von weiblichen Sicherheitsmitarbeiterinnen durchgeführt wird, auch wenn dies höhere Kosten und Personalaufwand bedeutet. Es sollte jedoch konsequent ohne Ausnahme erfolgen.

Andernfalls handelt es sich um „fake security“ zur Förderung des Religionsgruppen-Appeasements. Beides hat im Bereich der Flughafensicherheit nichts zu suchen. In der Gesamtschau sind doch wohl Luftsicherheit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der anderen Kopftuch tragenden und der nicht Kopftuch tragenden Passagiere das höchste Gut.

Lutz Neumann lebt und arbeitet in Köln.

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Leserpost

netiquette:

Wolfgang Müller / 26.01.2018

Da sich unsere Regierung weigert, die elementaren Aufgaben des Staates zu erfüllen, als da wären, Grenzsicherung, Gewährleistung der Sicherheit der Bürger und Anwendung der Gesetze nicht nur gegen “Schon-länger-hier-Lebende”, kann man durchaus von einer Fake-Regierung sprechen.

Joerg Fleischer / 26.01.2018

Dies gilt übrigens nicht nur für Moslems (Hijab/Tschador/Burka) sondern auch für Sihks (Dastar) und Juden (Kippa). Zugegeben unter letztgenannten lässt sich wenig verbergen, aber auch das kann Verbotenes sein (z.B. Rasierklingen). Letztendlich hast du aber recht mit deiner Frage, warum wir für Religionen unsere Sicherheit ausschalten, zumal der größte sicherheitsrelevante Vorfall der jüngeren Geschichte wohl doch eindeutig religiös motiviert war.

Ute Dauge / 26.01.2018

Im Namen der Religionsfreiheit ist einfach alles erlaubt. Es werden sogar deutsche Gesetze ausser Kraft gesetzt. Wie es zum Beispiel vor einigen Jahren das Bundesverfassungsgesetz tat, als es zugunsten der Religion das Schächten von Tieren erlaubte und damit das Tierschutzgesetz ausser Kraft setzte. Dasselbe gilt für die Beschneidung von Jungen. Deren körperliche Unversehrtheit gilt weniger als die Vorschriften von Religionen. Jetzt wird dem Fetisch Islam auch noch unsere Sicherheit geopfert.  Ich bin empört und verlange von unseren Politikern, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten und nicht weiter einen Kotau nach dem anderen vor islamischen Regeln zu machen.

Arne Busch / 26.01.2018

Spätestens beim nächsten Anschlag mit “religiösem Hintergrund ” in einem Flugzeug oder Flughafen wird man aus der Politik hören, “nochmal darüber nachdenken zu müssen”, die Sicherheitskontrollen unabhängig einer bestimmten Religionszugehörigkeit zu vereinheitlichen.  Also gleiche Kontrollen für alle. Dann kann dieser Artikel den sehr betrübt dreinblickenden Verantwortlichen, die natürlich schwer “entsetzt” und “fassungslos” sind,  unter die rote Nase gehalten werden.

Leo Lepin / 26.01.2018

Mit dem Hinweis, etwas sei einer Religion geschuldet, lässt sich bei uns der grösste Unfug rechtfertigen. Wenn man als Atheist “nur” eine Weltanschauung besitzt, hat man das Nachsehen.

C. J. Schwede / 26.01.2018

Kann man eigentlich jemanden in Regress nehmen, sollte aufgrund religiöser Nicht-Kontrollen ein Schaden entstehen? Einfach nur absurd!

Heiko Stadler / 26.01.2018

Wenn es wirklich “aus religiösen Gründen” eine Lizenz zum ungehinderten Mitführen von Drogen, Waffen und Sprengstoffen gibt, dann ist das der größte Skandal des Jahrhunderts!

Jochen Wegener / 26.01.2018

Nein, es gibt keine Islamisierung.Nein, wir werden unser gesellschaftliches Modell nicht dem Einfluß fremder “Religionen” anpassen. Ja,wir sind tolerant bis zur Selbstaufgabe.

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