Fahndungssache Boris R.

Der populäre Journalist Boris Reitschuster, der unter anderem mit seiner kritischen Corona-Berichterstattung auffällig wurde, sah sich über viele Monate einer obskuren Polizeifahndung ausgesetzt. Jetzt erfuhr er endlich die Hintergründe – und welche Rolle dabei der Öffi-Sender WDR spielt. Hier sein Bericht.

Ende Dezember habe ich Akteneinsicht zu einem der beiden Ermittlungsverfahren gegen mich bekommen und war baff: Es war einer Anzeige des Westdeutschen Rundfunks zu verdanken, dass ich zur Fahndung ausgeschrieben wurde und die Polizei nach mir suchte, in meinem Haus und an der Grenze (siehe hier). Davon erfuhr ich erst anderthalb Jahre nach den Polizeiaktionen. Und fast ein Jahr nachdem ich zum ersten Mal ahnen konnte, warum mich die Polizei überhaupt suchte – durch eine Vorladung als Beschuldigter.

Die Akte hat sage und schreibe um die 300 Seiten. Die Anzeige wurde vom Westdeutschen Rundfunk gemeinsam mit zwei WDR-Kollegen erstattet. Dafür hat die gebührenfinanzierte Anstalt eine externe Kanzlei beauftragt – obwohl sie doch über eine große juristische Abteilung verfügt. Aber Gebührengeld ist ja reichlich vorhanden. Wie die sicher erheblichen Anwaltskosten zwischen dem Sender und den zwei Journalisten aufgeteilt wurden, ist mir nicht bekannt. Der WDR weigert sich, darüber Auskunft zu geben.

Wie angekündigt, habe ich mich nun durch die Akte gekämpft. Und kam dabei aus dem Staunen gar nicht heraus. Ich versuche, alles so sachlich zu schildern wie möglich – auch wenn es mir schwerfällt. Und wenn das etwa der WDR nicht tat – denn seine Anzeige enthält „Framing“-Begriffe wie „Pandemieleugner“ und „Rechtsextreme“. Als Quelle wird unter anderem ein sogenanntes „Faktenfinder“-Portal genannt, das dafür berüchtigt ist, Regierungskritiker zu diffamieren und von der Regierung durch die Anerkennung als „gemeinnützig“ gefördert wird.

Anlass der Anzeige war ein Artikel von mir mit der Überschrift: Böser Verdacht: WDR-Mitarbeiter mit Reichsflaggen? In diesem Artikel hatte ich mich explizit von dem Verdacht distanziert. Aber mehr noch: In einem weiteren Artikel konnte ich das tun, was dem WDR mit tausenden Mitarbeitern nicht gelang: In meinem Text „Reichsflaggen-Träger waren keine WDR-Mitarbeiter – Die unglaubliche Geschichte eines bösen Verdachts“ konnte ich gerichtsfest nachweisen, dass der Verdacht falsch war. Das wusste der WDR auch, wie der Anzeige zu entnehmen ist. Spätestens damit war ganz klar: Mir Verleumdung vorzuwerfen, war schlicht absurd. Auch die Staatsanwaltschaft sah das offenbar ähnlich und stellte das Verfahren zwei Jahre nach der vermeintlichen Tat ein.

Der Anzeige ist ein offenbar eigens erstelltes Gutachten über die Verbreitung eines Tweets beigefügt. Geld scheint reichlich vorhanden: Ihre „Demokratie-Abgabe“ im Einsatz. Die Twitter-Analyse ist 20 Seiten lang. Und liest sich wie eine der üblichen Diffamierungskampagnen der sogenannten „Faktenfinder“. Es geht darum, welche Accounts die Nachricht verbreiteten.

Die Strafverfolgung findet offenbar selektiv statt

Eines der brisantesten Resultate meiner Analyse der Akte: Die Strafverfolgung findet offenbar selektiv statt. Neben mir wurde etwa ein Unternehmer angezeigt, den ich persönlich kenne. Er ist mit seinem Twitter-Profil mit Klarnamen in der WDR-Anzeige zu finden. Anhand dieser Angaben braucht man via Google etwa dreißig Sekunden, um seine Adresse herauszufinden. Dennoch wurde gegen den Mann nicht weiter ermittelt, sondern lapidar in der Akte vermerkt, dass es nicht gelang, ihn ausfindig zu machen. Wörtlich steht dazu in einem Schreiben der Polizei in der Akte: „Bei den folgenden 24 Twitter-Accounts konnten die Nutzer nicht ermittelt werden“.

Ganz anders bei mir und einigen anderen bekannten Namen. Offenbar sind vor dem Gesetz doch nicht alle gleich. Ob da Exempel statuiert werden sollten? Ob es sich um gezielte Schikane von Personen handelt, die öffentlich besonders in Erscheinung treten? Leider legt die Akte diesen ungeheuerlichen, schweren Verdacht zumindest nahe. Es wäre nun an den Behörden, ihn auszuräumen.

In einem „Identifizierungsvermerk“ wurde meine damalige Berliner Impressumsadresse ausfindig gemacht. Sie wurde auch für die Akte kopiert. Ein Brief, ein Fax oder eine Mail hätten gereicht – und ich hätte die Polizei kontaktiert. Nichts einfacher als das. Stattdessen notierte die Polizei: „Eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt Berlin verlief negativ.“ Das lag wohl daran, dass meine Adresse geschützt ist. Wegen der zahlreichen Drohungen gegen mich liegt eine „Auskunftssperre“ vor. Aber selbst Privatdetektive können diese mit „berechtigtem Interesse“ durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt umgehen – wie ich im Fall der Anzeige von ARD-Chef-Faktenfinder Patrick Gensing gegen mich erfahren musste.

Die ermittelnde Polizistin stellt in der Akte nach dem Hinweis zur Adresse noch einmal explizit fest: „Am 04.10.2020“, also am Tag der vermeintlichen „Tat“, „distanziert sich Boris Reitschuster auf seiner Internetseite von der Aussage, dass WDR-Mitarbeiter Reichsflaggen mit zu einer Demonstration gebracht hätten: https://reitschuster.de/post/reichsflaggen-traeger-waren-keine-wdr-mitarbeiter/. Eine Verleumdung mit Distanzierung von derselben? Das ist per se absurd.

Am 23. März 2021 schreibt mich das Landeskriminalamt NRW zur Fahndung aus – zu einem Zeitpunkt, an dem ich mehrfach wöchentlich in der Bundespressekonferenz live im Fernsehen zu sehen bin und meine Postadresse, meine E-Mail-Adresse und meine Faxnummer im Internet frei abrufbar sind. Besonders pikant: Während das Landeskriminalamt NRW und die Staatsanwaltschaft dort mit solchen Dingen beschäftigt sind, kommen Schwerverbrecher auf freien Fuß, weil die Behörden in NRW überlastet sind.

Gleichzeitig teilt das „Bundesamt für Justiz“ am 1. April 2021 der Staatsanwaltschaft Köln meine Meldeadresse in Berlin mit. Diese Antwort wird am 13.4.2021 übersandt an die Polizei Berlin „mit der Bitte um Feststellung vor Ort, ob der Beschuldigte an der Anschrift tatsächlich wohnhaft ist“. Die Berliner Polizei teilt dem Landeskriminalamt NRW daraufhin meine Handynummer mit. Dazu wurde mein Provider ermittelt. Bei dem jetzt eine Anfrage des Landeskriminalamts nach mir in den Akten ist. Jetzt wäre mit einem Anruf bei mir alles getan.

Was hat meine Frau mit der Sache zu tun?

Stattdessen kommt am 19. Mai die Polizei in mein Haus. Im Protokoll heißt es: „Am 19.05.2021 wurde gegen 12 Uhr die Anschrift XXXXXXXX, 10XXX Berlin- Charlottenburg/Wilmersdorf durch Unterzeichende aufgesucht. Bei der Örtlichkeit handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, welches nur über eine PIN-Code-Anlage betreten werden kann.“ Durch den Hausmeister „wurde der UZ. die Hauseingangstür geöffnet. In der Vorhalle befanden sich die dementsprechenden Briefkästen der einzelnen Bewohner.“ Der Hausmeister teilte mit, „dass Herr Boris Reitschuster dort wohnhaft sei. Er sei freier Journalist und nicht immer anwesend. Ein Briefkasten mit dem Namen Reitschuster/XXXXXX wurde gesichtet.“ Auch der Name meiner Frau ist damit mit in der Akte. Sicher ist sicher.

Es geht sogar noch weiter: Auch über meine Frau wurde laut Akte „eine polizeiliche Abfrage über das Einwohnermeldesystem“ gestellt. Warum? Was hat sie mit der Sache zu tun? Fragen über Fragen. Sicher ist dagegen, dass jetzt die Nachbarn wissen, dass die Polizei nach mir fahndet.

Am 22. Mai 2021, fast zwei Monate nachdem meine Meldeadresse an die Staatsanwaltschaft in Köln übermittelt wurde, schreibt die „Bundespolizeidirektion Berlin, Bundespolizeiinspektion Flughafen Berlin Brandenburg“ an die Staatsanwaltschaft Köln, dass sie meiner an der Grenzkontrolle habhaft wurde am 22.5.2021 zwischen 17.11 Uhr und 17.15 Uhr aufgrund der „INPOL-Ausschreibung“ zur Fahndung (Anlass, Zweck: Straftat Aufenthaltsermittlung).

Es waren einige der spannendsten Minuten in meinem Leben, als ich an der Grenzkontrolle festgehalten wurde. So etwas habe ich in 16 Jahren Russland und als ausgewiesener Putin-Kritiker nicht erlebt. Vor allem die Minuten, in denen ich nicht weiß, wie lange ich festgehalten werde – und ob ich überhaupt weiter kann. Noch weniger schön als für mich war die Situation für meine Familie, insbesondere meine kleine Tochter. Bei der Rückreise dann wieder das gleiche Spiel. Wieder festgehalten, mit der Familie, vor den Augen einer langen Warteschlange:

Erst am 7. Juni 2021 – mehr als zwei Monate nachdem das Bundesamt für Justiz meine Adresse an die Staatsanwaltschaft mitteilte, gibt diese die Anweisung, die Personenfahndung von mir zu löschen.

In dieser ganzen Zeit weiß ich nicht, was mir zur Last gelegt wird. Davon erfahre ich erst rund acht Monate später durch eine „Vorladung als Beschuldigter“. Acht Monate Ungewissheit, acht Monate im Wissen, zur Fahndung ausgeschrieben worden zu sein, ohne zu wissen, ob die Fahndung noch läuft und weswegen gefahndet wird. Nachbarn, die sich wundern, weil sie wissen, dass einen die Polizei sucht.

Anderthalb Jahre Psychoterror

Noch im Januar 2022, als die Vorladung kommt, beantragt mein menschlich wie fachlich wunderbarer Anwalt, Norman Gelbart, Akteneinsicht. Zehn Monate lang kommt keine Antwort. Erst in November 2022 kommt ein Brief der Staatsanwaltschaft: Das Verfahren wurde eingestellt. Der Brief war innerhalb von Berlin offenbar mehr als drei Monate unterwegs: Er datiert vom 1. August 2022, kam aber erst am 9. November 2022 bei meinem Anwalt an. Fazit: Anderhalb Jahre Psychoterror.

Während die Strafverfolger sich bei anderen „Verdächtigen“ nicht einmal die Mühe machte, diese zu googeln, wurde in meinem Fall – wegen identischer Vorwürfe – nach mir gefahndet wie nach einem flüchtigen Schwerverbrecher. Mich erinnert der ganze Fall an das, was die Stasi an ihren Hochschulen als „Zersetzung“ lehrte. Ob hier jemand von oben die Fäden zog oder es sich einfach um vorauseilenden Gehorsam und Opportunismus handelt – besonders schikanöses Vorgehen gegen vermeintliche „Rechte“ könnte Pluspunkte bei der Beförderung bringen – kann ich nicht sagen.

Nach diesem ersten Ermittlungsverfahren wiederholte sich alles noch einmal; mein Hausmeister bekam nochmals Besuch, diesmal sogar direkt vom Landeskriminalamt, sogar ein naher Verwandter wurde von der Polizei nach mir ausgefragt. Es ging dabei um einen Gastbeitrag auf meiner Seite. Auch dieses Verfahren wurde inzwischen eingestellt.

Ich habe im August 2021 Deutschland verlassen. Nicht aus Angst um mich. Ich habe viel erlebt, bin nicht ängstlich und stelle mich jederzeit auch einer Justiz, in die ich mein Vertrauen verloren habe. Ich war diesen Schritt meiner Familie schuldig (siehe dazu auch dieses Video-Interview mit mir). Faktisch handelte es sich um eine „Vertreibung“, wie mein guter Freund und Kollege Dirk Maxeiner, Mit-Gründer der Achse des Guten, sagte – und wie er in einem Artikel schrieb.

Das hier Beschriebene ist nur ein kleiner Auszug von all dem Psychoterror, dem ich ausgesetzt war und bin. Wenn ich darüber schreibe, macht sich der rotgrüne Internet-Mob darüber hämisch lustig mit Kommentaren wie: „Wein doch!“ Offenbar macht es die Kulturrevolutionäre rasend, und sie kommen nicht damit zurecht, dass ich eben nicht weine. Sondern, ganz im Gegenteil, den ganzen Psychoterror öffentlich mache und sie anklage. Ruhig und bedächtig, ohne Selbstmitleid, aber bestimmt.

Dirk hat mich überredet, dass ich all das, auch die Details, in einem Buch niederschreiben soll. Weil die großen Medien auch in diesem Fall wieder die Ideale des Journalismus verraten und auch diese haarsträubende Geschichte totschweigen werden. Weil im Internet alles gelöscht werden kann. Weil ein Buch dagegen jede Zensur überdauert. Anfangs wehrte ich mich hartnäckig gegen Dirks Idee, über das Erlebte zu schreiben. Weil ein Journalist im Normalfall nicht über sich selbst schreiben soll. Doch Dirk überzeugte mich. Weil wir weit weg sind vom „Normalfall“. In dem Buch werde ich auch schildern, was ich alles hinter den Kulissen der Bundespressekonferenz erlebte – unglaubliche, unappetitliche Geschichten, die mir den letzten Glauben an die Medien als vierte Macht genommen haben.

Jedes Maß verloren

Entlarvend ist auch, wie der WDR, der den ganzen Schrecken eingebrockt hat, mir auf eine Presseanfrage hin nicht etwa eine Entschuldigung schickte, sondern gefühlt den Mittelfinger zeigte. Und so unglaublich dreist war, die Vorwürfe, die inzwischen sogar die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen hat, noch einmal zu wiederholen (nachzulesen hier). Das ist an Zynismus und Boshaftigkeit kaum zu überbieten. Dieser Sender, der auch Gebühren-Verweigerer hinter Gitter sperren ließ, hat in meinen Augen jedes Maß verloren. 

Ich hatte bereits im Dezember angekündigt, dass ich die Akten studieren und dann darüber schreiben werde. Ich muss offen gestehen: Es kostete mich sehr viel Überwindung, dies zu tun. Darum hat es so lange gedauert. Die Aktenlektüre hat mich, wie befürchtet, massiv aufgewühlt, und einige Tage mit unruhigem Schlaf stehen bevor. Besonders bitter ist, dass alle Menschen in Deutschland dieses Vorgehen mitfinanzieren müssen – über die Zwangsgebühren.

Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, danke ich recht herzlich, dass Sie mir mit Ihrer Unterstützung ermöglichen, dass ich mich wehren kann. Anders als der WDR bleibe ich nämlich auf meinen Kosten selbst sitzen – auch in diesem Fall. Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd, sagte man früher in China. Heute braucht man eher einen guten Anwalt. Ich bin Ihnen außerordentlich dankbar für jede Unterstützung! Sie ist auch moralisch sehr, sehr wichtig für mich – sie zeigt mir, ich bin nicht allein und gibt mir die Kraft, trotz solcher Erlebnisse wie der beschriebenen weiterzumachen! Ganz, ganz herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung, und sei es nur eine symbolische!

Dieser Beitrag erschien zuerst hier auf Reitschuster.de, dort finden Sie  auch hier zitierte Quellen im Faksimile und weitere Informationen.

Foto: Pavel Ruban

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Leserpost

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Andreas Rochow / 01.03.2023

Dass Figuren wie der faschistoide Patrick Gensing noch auf freiem Fuß sind und mit einer kopierten us-amerikanischen Geschäftsidee für Zwangsbeitragsgeld professionell denunzieren können, zeigt, dass der Rechtsstaat am Verhitlern ist. Gensing leidet an seiner späten Geburt: Bevor er sich zu den astreinen Antifaschisten geschlagen hätte, wäre er 1933-1945 als Propagandakapo ganz groß herausgekommen. In seinem Bierzelt möchte ich heute nichts zu mir nehmen. Die Steuerfahndung hat leider einen beklagenswerten Respekt vor dem Karrieristen im Staatsfunk. Ich rufe ihr zu: Habt Mut, Eure Vollzugsgewalt zu gebrauchen! Wie konnte Deutschland unter Linksgrünen so abschmieren? Soll alles planmäßig kaputt gehen? Dem Denunziantenbetrieb der Genossin Kahane, ihren linkesgrünen antihumanistischen Kulturkriegern und dem vermeintlichen Verfassungsschutz gefällt dieses antidemokratische Zerstörungswerk. Der aufrechte Gang des Boris Reitschuster gilt im Staatsfunk als bekämpfenswert! Das IST Faschismus, keine Frage!

MarcusCato / 01.03.2023

Europa ist die UDSSR 2.0! Ein verbrecherischer, faschistischer Staatenbund - nur mit allen Mitteln der Informationstechnologie ausgestattet, um jeden Widerstand zu verfolgen. Hr. Reitschuster ist durch seinen Widerstand zwar ins Visir der übereifrigen Mitläufer geraten, gleichzeitig hat ihn seine Bekanntheit vor U-Haft u.d.g.l. bewahrt. Es gibt durchaus üblere Beispiele von Denunziation und inquisitorischer Justiz. Eigentlich haben wir Glück, dass die Diktaturen oft von bildungsfernen Proleten errichtet werden, die durch solch dumme Aktionen selbst dafür sorgen, dass ihre staatsfeindlichen Verbrechen ans Tageslicht kommen. Nicht auszudenken, wenn da intelligente gebildete Menschen regierten!

R. Abbé / 01.03.2023

Eine kleine Anekdote… In den letzten Jahren habe ich immer wieder (in meinen Augen wichtiges) Infomaterial aus den freien Medien in Briefkästen in meiner Umgebung gesteckt und (meist handgeschriebene) Internetseiten auf Klebeetiketten an Litfaßsäulen geklebt - immer in der Hoffnung, paar Leute doch noch wachrütteln zu können. Es ist schon länger her, da drückte ich gerade einen Sticker mit Füllmichs Corona-Ausschuß an eine Litfaßsäule, als eine Frau beim Gassigehen mit ihrem kleinen Hund vorbeikam und mich sofort anpöbelte: “Ach, die Reitschuster-Tante…!” - Zunächst fand ich es natürlich nicht so schön, angegiftet zu werden, dann wurde mir klar, daß ich an derselben Säule auch schon Reklame für die Reitschuster-Seite geklebt hatte, die inzwischen allerdings jemand wieder entfernt hatte. ABER offensichtlich wirkte die Werbung! Nagut, bei dieser Person speziell hat’s nicht zum Aufwachen aus der Fernsehhypnose gereicht, aber vielleicht kam ja doch der ein oder andere kritische Mensch vorbei und wurde neugierig auf den Inhalt dieser Internetseiten…

Heiko Loeber / 01.03.2023

Sender wehrt sich gegen Grundrechteschwurbler - aber nicht etwa mit Gebührengeldern?! - Alles Nazis außer Packtritt!

Katrin Meinhardt / 01.03.2023

Das Zitat “Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd” soll aus Armenien stammen. Kopf hoch und nicht, niemals aufgeben, Herr Reitschuster.

Angela Seegers / 01.03.2023

Manchmal sagt man so beiläufig, bevor sich ein Riesenknall ankündigt „die Luft ist zum Zerreiße n“. Die Frage scheint nur noch der Zeitpunkt zu sein. Man spürt überall abgrundtiefes Misstrauen und, wie im Falle des WDR, wie üblich, die Attitüde der großen Firewall mit Heeren von Juristen, angeführt von der Intendanz. Ich hörte kürzlich von einer verzweifelten Person den Ausdruck „das System ist krank“ und musste dabei auch sehr an Deutschland denken.

Lutz Herzer / 01.03.2023

Wenn man die Sache nüchtern und rein rechtlich betrachtet, kann man feststellen, dass der WDR die zur Anzeige gebrachten Vorwürfe selbst nicht ernst nimmt. Würde er dies nämlich tun, hätte er Herrn Reitschuster auf zivilrechtlichem Wege per Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und im Falle der Fruchtlosigkeit eine gerichtliche Einstweilige Verfügung beantragt. Jeder halbwegs erfahrene Anwalt weiß, dass dieser Weg mehr Aussicht auf Erfolg bietet als eine Strafanzeige. Im Klartext heißt das, dass ein Beklagter von einem Zivilgericht auf Unterlassung einer unerlaubten Handlung verurteilt werden kann, während er von einem Strafgericht wegen derselben Handlung freigesprochen werden kann. Das liegt u.a. daran, dass die Schadensersatzpflicht einer Handlung aus § 823 BGB deren Strafbarkeit nicht zwingend voraussetzt. Auch ist die laxe Beweiswürdigung von Zivilgerichten vielen Beklagten leidvoll bekannt. Dazu kommen noch triviale Gründe, wie z.B. der Umstand, dass Zivilgerichte bei hohen Streitwerten relativ profitabel arbeiten. Aber zurück zum eigentlichen Thema: die Tatsache, dass der WDR die Zivilgerichtsbarkeit scheut, sagt im Grunde alles. Die Strafanzeige dient nur dem Zweck einer repressiven Aktion und ist eindeutig rechtsmissbräuchlich.

Peter Neumeyer / 01.03.2023

Herr Reitschuster, ihr Kommentar zu Peter Holschke-Den Nagel auf den Kopf getroffen! Es ist gerade hier auf der Achse, wo so viele intelligente Autoren bestimmt auch Fehler machen, aber widerwärtig und dumm, auf welche überhebliche Art die Dinge von den hier “kritisch zentrifugal angereicherten"verschwörungstheoretischen Kommentatoren verdreht werden. Ganz oft liest man hier, die Dinge seien viel komplexer und schon ist ein Gedanke diffamiert, denn der Argumentengeber hat nicht bedacht, dass es zum Beispiel im Donbass russenfreundliche Käfer gibt, die tot gespritzt wurden- und wie schrecklich, -niemand berichtet davon-oh mann oh mann und schon ist alles noch so schlaue Argument in den Dreck gezogen- . Ja wie komplex ist die Welt?- oftmals sind diese Kommentatoren gekennzeichnet durch einen Dr. aber sie outen sich meiner Meinung nach, jetzt sag ichs mal einfach, sie sind auch trotz Dr. einfach strunz bleed,

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