Die Neuregelungen werden weder Zuwanderung noch Kriminalität begrenzen.
Nach den islamistischen Mordanschlägen von Mannheim und Solingen war die öffentliche Empörung groß, zumal zumindest teilweise behördliches Versagen im Vorfeld die Taten begünstigte. Folglich konnte die Bundesregierung nicht, wie sonst bei Gewaltstrafteten gegen Einheimische üblich, einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern sah sich gezwungen, Handlungsfähigkeit zu beweisen. Was im Rahmen eines sogenannten „Sicherheitspaketes“ der Bundesregierung konkret geplant ist, klingt zunächst einmal nicht schlecht, nur fehlen die wichtigsten Maßnahmen, die tatsächlich geeignet wären, die massenhafte Zuwanderung in die Sozialsysteme und das Einsickern von Kriminellen und Terroristen einzudämmen.
Auf die eher plakativen als realitätsnahen Änderungen im Waffenrecht muss man kaum näher eingehen, da sich die weitgehende Wirkungslosigkeit solcher Maßnahmen schon bei den etablierten „Waffenverbotszonen“ erwiesen hat. Welcher Terrorist, Schwerkriminelle oder auch nur ergrimmte Ehrverletzte würde wohl von seinem blutigen Vorhaben Abstand nehmen, weil sich sein potentielles Opfer an einem Ort aufhält, an dem das Mitführen von Messern verboten ist? Und wer soll solche Verbote überhaupt durchsetzen? Würde die Bundespolizei entsprechend ihrer Erfahrungen Verdächtige kontrollieren, würden Grünlinke ihr sofort medienwirksam „Racial Profiling“ vorwerfen, insbesondere, wenn nichts Strafbares gefunden wird. Springmesser waren auch schon vorher weitgehend verboten, wobei sich auch hier die Frage nach der Durchsetzung des Verbots stellt. Der Passus bezüglich der Verweigerung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen für Staatsgefährder dürfte ohnehin kaum praktische Bedeutung haben, da Anträge auf Waffenbesitz auch bisher äußerst restriktiv behandelt wurden.
Kommen wir nun zu den asylrechtlichen Maßnahmen: „Ausreisepflichtigen Geflüchteten, die bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden, sollen die Sozialleistungen gestrichen werden.“ Schön und gut, aber was ist mit jenen, die sich nirgendwo haben registrieren lassen, sondern gleich in Richtung Deutschland weitergereist sind bzw. durchgewinkt wurden? Das dürfte vor allem in den Jahren 2015 bis 2017 die Majorität sein, da nach Angaben der Bundespolizei bis zu 83 Prozent der erfassten Personen ohne gültige Papiere einreisten. Außerdem wird kaum einer der Betroffenen freiwillig zugeben, dass er bereits in einem anderen EU-Land registriert wurde. Und für die Fälle, in denen eine Registrierung vorliegt und die Regelung tatsächlich greift, stehen Hunderte von auf das Asylrecht spezialisierten Anwaltsbüros und NGOs bereit, um den in der Regelung erwähnten „menschenwürdigen Umgang“ mit den Betroffenen notfalls einzuklagen. Am Ende dürfte die Zahl derer, denen tatsächlich die Sozialleistungen gestrichen werden, gegen null konvergieren.
Eine weitere Neuregelung lautet: „Wenn Asylberechtigte in ihr Heimatland ausreisen, soll ihnen der Schutzstatus aberkannt werden.“ Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und es ist ein Skandal, dass angeblich Verfolgte bislang nach Herzenslust ihren Urlaub im Heimatland verbringen durften. Nur hat die überfällige Neuregelung Ausnahmen, die förmlich zum Missbrauch einladen. „Ausnahmen sollen gelten für Geflüchtete aus der Ukraine sowie wenn die Reise ‚zur Erfüllung sittlicher Pflichten‘ notwendig ist, etwa zur Beisetzung naher Angehöriger.“ Eine Ausnahmeregelung, die praktisch nicht überprüft werden kann, ist eine Einladung für alle, die clever genug sind, einen verstorbenen Familienangehörigen zu erfinden. Oder sollen die Behörden bei den Taliban oder in Syrien anfragen, ob der Großfamilienangehörige des Antragstellers tatsächlich verstorben ist? Außerdem liegt die Vermutung nahe, dass die Regelung ins Leere läuft, weil besagte Anwaltsbüros den Begriff „sittliche Pflichten“ so ausdehnen werden, dass praktisch jeder Heimaturlaub ihrer Erfüllung dient.
Keine Zurückweisungen im angekündigten „Sicherheitspaket“
Bleiben die Regelungen zur erweiterten Abschiebung von Straftätern und Terroristen, die natürlich zu begrüßen sind, sofern sie tatsächlich umgesetzt würden. Doch selbst, wenn das geschieht, wie will man verhindern, dass abgeschobene Straftäter erneut nach Deutschland einreisen? Wie es schon heute praktisch läuft, zeigt der Fall des Gruppenvergewaltigers Mohtajar N., der erst nach heftigen Protesten und medialer Aufmerksamkeit kürzlich abgeschoben wurde und dessen Anwalt bereits seine Wiedereinreise einklagt. Sollte dies scheitern, bleibt immer noch der Weg über Schleuserbanden, den Tausende andere Abgeschobene jedes Jahr benutzen, um wieder (unerlaubt) nach Deutschland einzureisen.
Dass dies überhaupt möglich ist, obwohl die Bundesrepublik von sicheren Drittstaaten umgeben ist, liegt an der Weigerung der Ampelregierung, Zurückweisungen an der Grenze zuzulassen, wie sie rechtlich eigentlich geboten sind. Folglich sind Zurückweisungen in dem angekündigten „Sicherheitspaket“ auch nicht erwähnt. Dabei lautet § 18 (2) des Asylgesetzes wie folgt: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn 1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist…“ Besagter §26a lautet: „(1) Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt.“
Es soll nicht verschwiegen werden, dass es hierzu Ausnahmeregelungen gibt, jedoch keine, die über Jahre hinweg den rechtlichen Grundsatz aushebeln könnte, der nach wie vor Geltung hat. Der ehemalige Innenminister Thomas de Maizière hatte 2015 auf Betreiben von Bundeskanzlerin Merkel die Bundespolizei angewiesen, die einschlägigen Regelungen des Asylrechts nicht mehr anzuwenden und damit die Schleusen für die unkontrollierte Einwanderung Hunderttausender geöffnet. Bis heute wurde diese mutmaßlich rechtswidrige mündliche Weisung nicht widerrufen.
Die Ausnahme ist zur Regel geworden
Zuwanderungslobbyisten argumentieren bis heute, Zurückweisungen an der Grenze seien auf Grund europarechtlicher Regelungen nicht möglich. Doch das ist nach Ansicht von Rechtsexperten wie dem ehemaligen Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier keineswegs zutreffend: „Ich halte Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten“, sagte Papier am Samstag der BILD-Zeitung. Nach Paragraf 18 sei Menschen, „die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern“. Deutschland sei „ausnahmslos von sicheren Drittstaaten" umgeben. Papier zufolge gibt es keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen. „Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig.“ Die etwa aus humanitären Gründen mögliche Ausnahme sei an den Außengrenzen Deutschlands zur Regel geworden, sagte Papier. Dies widerspreche dem Sinn des Asylrechts. Und weiter: „Ein souveräner Staat könne nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren“.
Schon Jahre zuvor schrieb der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Udo di Fabio in einem Gutachten: „Innerstaatlich ist die Frage von Bedeutung, ob eine derart weitreichende Entscheidung wie der Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebene polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs und die Pflicht zur Einreiseverweigerung bei einer Einreise aus einem sicheren Drittstaat angesichts der Größe der Herausforderung und der Konsequenzen im innerföderalen Gefüge der Bundesrepublik nicht gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstößt.“
Das Festhalten der Ampelregierung an einer mutmaßlich rechtswidrigen Praxis, die die Bundespolizei verpflichtet, jeden Asylheischenden ins Land zu lassen mit anschließender Vollversorgung über Monate und Jahre, führt dazu, dass sich in der Praxis gar nichts ändern wird. Und so bleibt das vorgebliche „Sicherheitspaket“ letztlich eine Mogelpackung zur Ruhigstellung der Bevölkerung.
Frank W. Haubold wurde 1955 in Frankenberg (Sachsen) geboren. Seit 1989 schreibt er Romane und Erzählungen unterschiedlicher Genres und gewann mehrere Literaturpreise. Seit einigen Jahren betätigt er sich auch publizistisch und gehörte zu den Erstunterzeichnern der Gemeinsamen Erklärung 2018. Mehr über ihn finden Sie auf seiner Website.
Wahlkampf. Nach der Wahl sind die Versprechen nur noch Schall und Rauch. Wie immer…
Irgendwann – 2025, 26, 27? – wird man der Zuwanderung tatsächlich mittels Grenzschließung einen Riegel vorschieben müssen, weil die Kassen leer sind, das Leid der Bevölkerung jeden Rahmen sprengt und der Selbsterhaltungstrieb letztlich die Oberhand gewinnen wird, aber bis dahin wird der Schaden so groß sein, dass Deutschland nie wieder zu dem Land wird, das es mal war. Ich habe nur noch Null Hoffnung. Der Absturz in den gähnenden Abgrund hat längst begonnen. Die Ampelverbrecher haben den Untergang beschlossen und marschieren unaufhaltsam Richtung Dantes Inferno. Den Rest übernimmt dann der Islam. Wer kann verlasse das Land. Die Kinder und die Rentner tun mir leid: keine lebenswerte Zukunft und bald auch keine Rente mehr …
Überrascht das noch irgendjemand? Ein dummes Theaterspiel, mehr nicht. Leider werden genügend darauf hereinfallen.
Diese Neuregelungen sollen ja auch nicht Zuwanderung und Kriminalität begrenzen, sondern der SPD den Arsch retten bei der nächsten Wahl. (Glückauf Genossen, die Hoffnung stirbt zuletzt).
Und noch ein Nachsatz zur Zuwanderung: Da ist es genauso. Der Trick liegt darin, genau aufzupassen, wen man nach Deutschland einlässt und wen nicht. „Flüchtling“ zu sein ist kein relevantes Kriterium aus Sicht der inneren Sicherheit, denn jemand, der vor einem repressiven und totalitären System flüchtet, ist genauso Flüchtling, wie jemand, der als verurteilter Terrorist und Massenmörder vor der Strafverfolgung in seinem Heimatland flüchtet. Ich habe selbst erlebt, wie schwerkriminelle „Flüchtlinge“ hier in Deutschland ein Aufenthaltsstatus bekommen haben, weil sie wegen ihrer Straftaten in ihrem Heimatland eine Strafe zu erwarten hatten. Und das ist ein massiver Gesetzesfehler, der schnell abgestellt gehört. Das Asylrecht gilt nur für politisch verfolgte Opfer, nicht für kriminelle Straftäter und Psychopathen. Abgeschoben werden solche Leute aber dennoch nicht, wenn in ihrem Heimatland wegen ihrer Taten eine drakonische Strafe auf sie wartet. Und zwar selbst dann nicht, wenn diese Strafe gerechtfertigt ist. Die können sich dann bei uns als Staatsgefährder frei bewegen, bis sie bei uns Straftaten begehen bzw. rechtswirksam überführt worden sind. Was aufgrund der massiven Größenordnung der Zuwanderung seit 2015 und der daraus folgenden Überforderung des Apparates viel zu selten passiert. Kein Witz: Selbst Hitler hätte bei uns so Asyl bekommen. Die breite Auslegung des europäischen Asylrechts sorgt also quasi für die internationale Strafvereitelung im Amt. Und das ist nicht Sinn und Zweck des Asylrechts. Normalerweise braucht es funktionierende Grenzkontrollen in die EU, um dies zu verhindern. Da es diese Grenzkontrollen nicht gibt und das kriminelle und staatsgefährdende Gesochs an der Einwanderung nicht gehindert wird, muss das Asylrecht so lange ausgesetzt werden, bis diese Grenzkontrollen wirksam installiert sind und nicht durch solche Fakebehörden wie Frontex nur vorgetäuscht werden. Die Niederländer gehen deshalb gerade den richtigen Weg und steigen da aus.
Die neuen Regelungen bringen garnichts. Das ist nur Theaterdonner wie üblich. Wurden auch nur ein einziges mal die Pullfaktoren erwähnt ? Nicht ? Na also.
Wahlumfrage Brandenburg? Genosse Michael Kretschmer (Politbüro Sachsen) hat Genossen Woidke (Blockpartei?) empfohlen! Warum nicht gleich Genossin Wagenknecht? Das geheime Treffen mit ihr wurde „unverheimlicht“? Wo war eigentlich „Correctiv“? Naja, Gehört sicherlich nicht hierher, aber wer ist der
Spitzenkandidat der Christlichen-Blockflöten? Jetzt mal ehrlich? Rumort es nicht in der CDU? Gut, FJS würde heute AfD wählen!