Innenministerin Faeser hat am Dienstag Compact verboten. Auch wer dieses Medium nicht lesen will, sollte sich ernste Sorgen um die Pressefreiheit machen. Wohl deshalb hört man Bedenken jetzt auch aus ungewohnter Quelle.
Es ist eine erschreckende Nachricht, wenn in einem Land, das sich als freiheitlich-demokratische Ordnung versteht, eine Zeitschrift und die ihr angeschlossenen Medienformate per Ministererlass verboten werden. Kein ordentliches Gericht hat darüber verhandelt, es gab kein Verfahren, in dem sich die Delinquenten hätten verteidigen können, sondern sie wurden am frühen Dienstagmorgen quasi mit der Vollstreckung des Urteils überrascht.
Vermutlich werden sich etliche Medienkonsumenten damit beruhigt haben, dass es ja mit Compact und seinem Herausgeber Jürgen Elsässer das rechtsdrehende Medium eines Ideologen, der sich ideologisch einst stramm nach links und später ebenso stramm nach rechts orientierte, getroffen hat. Auf ein Magazin, das man ohnehin nicht liest, lässt sich zudem gut verzichten, werden sich manche gedacht haben. Vielleicht leise begleitet von dem Gedanken: Ja, das Vorgehen dieser Innenministerin ist überzogen, aber Compact ist doch wirklich etwas zu anrüchig, oder?
Aber darum, wie anrüchig nun Compact ist, geht es überhaupt nicht. Es geht um nicht weniger als um die Pressefreiheit. Und da Meinungs- und Pressefreiheit essentielle Grundrechte sind, ohne die es keine demokratische Ordnung geben kann, sollte niemand diesen Vorgang ignorieren.
Das wurde offenbar auch in Redaktionen bemerkt, die sonst nicht mit Kritik am „Kampf gegen rechts“ der deutschen Innenministerin auffallen. Im Handelsblatt hieß es am Mittwoch beispielsweise, nachdem der Autor beschrieben hat, für wie abstoßend er etliche der Compact-Inhalte hält:
„Das alles ist schwer zu ertragen. Aber rechtfertigen die ‚Compact‘-Positionen wirklich ein Verbot? Die Innenministerin bewegt sich juristisch auf unsicherem Terrain. Für ihre Verbotsverfügung wendet sie das Vereinsrecht an, obwohl Presserecht in die Kompetenz der Länder fällt. Zudem kennen die Pressegesetze nach Einschätzung von Experten keine Grundlage für das Verbot ganzer Zeitungen.
Unabhängig davon müssen Verbote verhältnismäßig sein. Für mögliche verfassungsfeindliche Beiträge kann nicht das ganze Magazin ohne Weiteres in Mithaftung genommen werden. Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit wiegen ohnehin schwer und können allenfalls als Ultima Ratio gerechtfertigt sein. Aber unerwünschte Meinungen einfach verbieten, das geht eben nicht.“
Formal legaler Taschenspielertrick?
Innenminister sehen das nicht erst seit diesen Tagen oft anders. Der Versuch, ein Medienverbot durch ein Vereinsverbot per Ministererlass durchzusetzen, ist leider nicht neu.
„Gefährlich ist für alle, die eigenständig publizieren, dass hier Publikationsverbote per Ministerverfügung hoffähig werden. Es ist ein Eingriff in Grundrechte. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt nun einmal auch für Linksextremisten, Islamisten und Nazis, solange sie die Grenzen des Strafbaren nicht erreichen. Und festzustellen, ob diese Grenze überschritten ist, das obliegt in einem Rechtsstaat einer unabhängigen Justiz und nicht einem Minister.”
Das schrieb ich hier auf Achgut im August 2017. Seinerzeit war der damalige Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) in ähnlicher Weise gegen die linksextreme Netzseite linksunten.indymedia vorgegangen, wie es Nach-Nachfolgerin Nancy Faeser (SPD) am Dienstag mit Compact tat.
"Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute die rechtsextremistische "COMPACT-Magazin GmbH" sowie die "CONSPECT FILM GmbH" verboten. Auch Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden. Die Organisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes", teilte das Bundesinnenministerium am Morgen der Hausdurchsuchungen mit.
Damals, 2017, schrieb ich:
“Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat es geschafft, eine Webseite zu verbieten – was ihm eigentlich gar nicht möglich ist – indem er die Betreiber zu einem Verein erklärt, den er tatsächlich verbieten kann und mit ihm dann die Seite.”
Mein Fazit seinerzeit:
“Mag sein, dass dieses Vorgehen trotz allem Geschmäckle, obwohl es nach Taschenspielertrick stinkt, formal legal ist. Eines Rechtsstaats, der die Freiheit der Meinungsäußerung hoch hält, ist sie unwürdig. Seine Mittel hätten ohne Ministerverfügung gereicht, jeden strafbaren Inhalt zu verfolgen und zu löschen. Aber derer hat man sich nie bedient. Warum nicht?”
Es beginnt am Rand und frisst sich in die Mitte
Genau so kann man es heute wieder sagen. Nur damals gab es einen kleinen Aufschrei – auch von solchen Medienwerktätigen, die der Nähe zu Linksextremisten unverdächtig waren. Im Wikipedia-Eintrag zu Indymedia heißt es beispielsweise:
“Reporter ohne Grenzen, eine NGO, die sich weltweit für Pressefreiheit und gegen Zensur einsetzt, kritisierte die Aktion des Bundesinnenministers als „rechtsstaatlich gefährliche Entwicklung“. Weiter hieß es, dass die Pressefreiheit auch für „unbequeme, ja selbst für schwer erträgliche Veröffentlichungen“ gelte und dass es weniger einschneidende Rechtsmittel gebe, um gegen strafbare Inhalte vorzugehen. Markus Reuter von netzpolitik.org sagte im Deutschlandfunk, dass man „die Seite nicht auf Gewaltaufrufe reduzieren“ könne.”
Das hört man im Fall Elsässer und Compact vielleicht nicht so oft und so deutlich, wie damals im Falle der Linksextremisten. Aber immerhin waren am Tag nach den Razzien und der Verbotsverfügung klare Bedenken auch dort zu vernehmen, wo man sich normalerweise kaum um die Rechte der Rechten und schon gar nicht um die von Rechtsradikalen oder Rechtsextremen sorgt. Tina Groll, Redakteurin bei Zeit Online und Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, kann Faesers Verbotsverfügung beispielsweise nicht gutheißen:
„Denn der Journalismus steht aus guten Gründen unter einem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Das Verbot – begründet mit dem Vereinswesen – wirkt befremdlich, auch wenn es für ein gutes demokratisches Ziel benutzt wird. Journalismus und auch Compact hat wenig mit Vereinswesen zu tun. Elsässer kann sich wohl leider zu Recht auf die Pressefreiheit berufen. Und das macht es geradezu grotesk. Denn damit könnte ein Rechtsstreit über ganz grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen beginnen. Was wiegt schwerer – der Kampf gegen Extremismus oder das hohe Gut der Pressefreiheit?“
Der Medienverband der freien Presse, der nach eigenen Angaben rund 350 Mitgliedsverlage mit knapp 7.000 Zeitschriften- und Medienangeboten vertritt, erklärte:
„Der Medienverband der freien Presse (MVFP) bewertet das Verbot eines Presseverlages durch das Innenministerium als einen schwerwiegenden Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Pressefreiheit. Eine Ermächtigungsgrundlage für das Verbot des Verlages nach dem Vereinsrecht erscheint rechtlich zweifelhaft und müsste aus Sicht des Verbandes letztlich durch die Gerichte und nicht von der Exekutive entschieden werden.
Der Medienverband der freien Presse verurteilt jede Form von Extremismus und distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten des betroffenen Magazins.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Meinungen als ihre Grundlage sind jedoch zentrale Elemente jeder gelebten Demokratie, und ihre Grenzen dürfen nicht politisch definiert werden, sondern sind durch das Strafgesetzbuch geregelt. Ein Verstoß gegen Strafgesetze wurde von der Innenministerin nicht vorgetragen."
Egal ob es sich gegen links oder rechts richtet: Die Einschränkung der Pressefreiheit beginnt zuerst am Rand. Dort, wo Inhalte produziert werden, mit denen sich kaum ein Medienschaffender gemein machen will. Doch wenn die Einschränkung der Pressefreiheit durch Ministererlass unwidersprochen bleibt, wird sie sich wiederholen. Sie wird sich vom Rand aus immer weiter in Richtung Mitte fressen. Früher hätte man an dieser Stelle vielleicht gesagt: "Wehret den Anfängen".
Sorgloser Umgang mit Grundrechten
Ob das Compact-Verbot einer gerichtlichen Prüfung standhält, vermag ich als juristischer Laie nicht zu sagen. Im Falle von Indymedia hatte das Bundesverwaltungsgericht das Vereinsverbot nicht aufgehoben und das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen. Allerdings hatte sich da schon längst – völlig unbeanstandet – die Nachfolgeseite de.indymedia.org etabliert.
Entscheidend für die Regierenden ist sicher, vor den Wahlen im September auch auf diese Weise die sogenannte Brandmauer nach rechts zu zementieren und die AfD zu schwächen. Wie hilfreich das im Sinne der Akteure sein wird, lässt sich nicht sagen. Nur die Grundrechte und das darauf aufbauende Gemeinwesen haben Schaden genommen. Wie groß dieser Schaden am Ende ist, hängt davon ab, ob diese Verbots-Politik jetzt Schule macht.
Vor sieben Jahren klang mein Fazit nicht unbedingt anders:
“Der Schaden, der durch diese Erosion eines freiheitlichen Rechtsstaats entsteht ist ungleich größer, als die Einschränkungen für die Extremisten. Sie suchen sich eine nächste Seite. Wer linksunten.indymedia vermisst, könnte jetzt vielleicht auf de.indymedia.org fündig werden. Immerhin der Unterhaltungswert wird also gewahrt bleiben, wenn die Grundrechte baden gehen.”
In den sieben Jahren seither sind die Deutschen mit ihren Grundrechten leider nicht besonders pfleglich umgegangen.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com
Beitragsbild: Oliver Abels CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Dass es Pressefreiheit in D. gibt, ist ein Gerücht.
Historiker diskutieren bis heute, ob Stalin seine eigenen Verschwörungstheorien glaubte, oder ob er bloß seine persönliche Macht sichern wollte. Am Ende schonte er nur die prinzipienlosesten Opportunisten. Aber das alles ist lange her.
@Jörg Werda – #…..dadurch daß der Staat, in diesem Fall eine Kapitalgesellschaft, kurzerhand zu einem Verein erklärte, diesen verbot und einfach sämtliches Eigentum einzog, ist auch ein frontaler Angriff auf das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht.# Es geht nicht nur um die Meinungsfreiheit. Ludwig von Mises schreibt 1927: „Wir sehen, sobald wir den Grundsatz der Nichteinmischung des Staatsapparates in alle Fragen der Lebenshaltung des einzelnen aufgeben, gelangen wir dazu, das Leben bis ins kleinste zu regeln und zu beschränken.“ Selbst was auf den Teller kommt, wollen sie entscheiden. Am Ende steht immer Entrechtung UND Enteigung. Mit Heizungsterror und Sanierungszwang wird es verschärft versucht; aber Herr Rürup bringt schon #Umzugsprämien# ins Spiel, damit Deusche freiwillig für Fremde ihre angeblich zu großen Buden räumen. Von ‚Freiwilligkeit, Subventionen und Übergangsfristen‘ ist bald nicht mehr die Rede; die Masken unserer Fortschrittsfreunde fallen immer schneller….Wer <falsch> gegen ein geplantes Flüchtlingsheim vor seiner Tür protestiert, wird mit Knast bedroht. Klartext: Wir sollen gefälligst direkt das Land räumen.
Nachtrag zu Alexander Meschnigs „hysterischer Nation“: Die Erklärungsversuche zur sogenannten Willkommenskultur, sie sei verursacht durch den Wunsch, den Verbrechen des Dritten Reichs etwas Gutes entgegenzusetzen und sich sich und den Anderen zu beweisen, greifen deutlich zu kurz. Denn dieses Gute wäre gerade das Bestehen auf „Nie wieder Auschwitz“ gewesen, also die muslimischen nazibewundernd sozialisierten Flüchtlinge freundlich aber bestimmt in ihre judenfreien Länder zurück zu komplimentieren. Gerne auch mit kurzfristiger Versorgung, etwa mit für den Rückweg regenerierender Verpflegung und mit Ersatz für verschlissene Kleidung. Und anschließendem „Geht mit Gott, aber geht!“ und dessen rigider Durchsetzung. Stattdessen haben die sogenannten Gutmenschen „Nie wieder Auschwitz“ den totalitären islamischen Nazibewunderern geopfert. Das kann nicht durch den Wunsch dieser Deutschen erklärt werden, sich endlich als Wohltäter und gute Menschen zu zeigen, das ist Folge der – auch wie von Alexander Meschnig gezeigt mit Hysterie verbundenen – Verblendung durch die Verbrechen des Dritten Reichs. Das ist eher der möglicherweise weitgehend unbewusste oder auch eben doch nur zu bewusste Wunsch, da weiterzumachen, wo man 1945 kapitulieren musste, also mithilfe der judenreinen Flüchtlinge endlich Deutschland judenrein zu machen. Die Tendenz seit 2015 ist unverkennbar und die Extrapolation läuft. Anderseits prosperiert der Judenhass im gesamten Westen und nicht nur dort. Es gibt keinerlei Vernunftgründe, ausgerechnet den Islam zu verharmlosen. Die islamischen Weltherrschaftsideologen wittern eine Chance. Sie sei ihnen missgönnt.
Das ist wieder , und brutal aus der Hüfte geschossen wieder einmal, einer dieser permanenten Kleinen Staatstreiche, von oben wie bei nahezu allen am Ende gelingenden Staatstreichen eben, die sich nun immer rasanter aufsummieren zur Großen Staatstreichelei in Permanenz der durchmarschierenden Staatsparteien-Großgrundbesitzerklasse. Schon „Mutti“ war eine Großmeisterin des offenen und doch sich unterhalb der öffentlichen Wahrnehmungsschwellen abspielenden coup d’état in Permanenz, Und inhaltlich standen diese einzelne Übergriffigkeit ihrer Verfassungsbrüche und ihrer totalitären Machtanmaßungen oft eng zusammen mit Muttis unmittelbar machtpolitischen Erwägungen, dass sie sich die Partei der Grünen als Koalitionspatrner unbedingt warmhalten müsse, wolle sie nicht bei den nächsten Urnengängen heillos abschmieren . Ihr „wir schaffen das“ war dabei zweifellos so eine Art Uberschreiten des Rubicons. Ihr POINT OF NO RETURN. Und seither treiben die Grünen und die verzwergende SPD dieses Neuer-Totalitarismus-Projekt zum Endsieg eines Woke-Imperiums garadezu voran und auf die Spitze. Und Nancy Faeser gefällt sich dabei , das Medusenhaupt jenes Flagschiffs auf diesem Höllentrips ins nächste Nirwana deutscher Provenienz abzugeben.
@Herbert Kresse: Was mich damals irritiert hat an Frau Merkel, war ihre Art zu sprechen, ihr Tonfall, was ich so abstoßend-ideologisch sonst nur von Linksextremistinnen also ausgewiesenen Ideologinnen kannte. Ich wunderte mich, warum so jemand in der CDU nicht abgelehnt wurde. Diesen Sprachduktus hat sie später abgelegt. Zur Entwicklung hierzulande ja vor ein paar Tagen sehr interessante Ausführungen von Alexander Meschnig.
Gehandelt, ohne jede Scham, hat Nancy F. jetzt gegen Compact. Gemeint hat sie auch die Achse des Guten, Novo Argumente, Tichys Einblick, Apollo News, Reitschuster, Sezession, Multipolar usw. (Vgl. auch die Liste der Internetseite „Freie Denker“ von Dushan Wegner.)