Innenministerin Faeser hat am Dienstag Compact verboten. Auch wer dieses Medium nicht lesen will, sollte sich ernste Sorgen um die Pressefreiheit machen. Wohl deshalb hört man Bedenken jetzt auch aus ungewohnter Quelle.
Es ist eine erschreckende Nachricht, wenn in einem Land, das sich als freiheitlich-demokratische Ordnung versteht, eine Zeitschrift und die ihr angeschlossenen Medienformate per Ministererlass verboten werden. Kein ordentliches Gericht hat darüber verhandelt, es gab kein Verfahren, in dem sich die Delinquenten hätten verteidigen können, sondern sie wurden am frühen Dienstagmorgen quasi mit der Vollstreckung des Urteils überrascht.
Vermutlich werden sich etliche Medienkonsumenten damit beruhigt haben, dass es ja mit Compact und seinem Herausgeber Jürgen Elsässer das rechtsdrehende Medium eines Ideologen, der sich ideologisch einst stramm nach links und später ebenso stramm nach rechts orientierte, getroffen hat. Auf ein Magazin, das man ohnehin nicht liest, lässt sich zudem gut verzichten, werden sich manche gedacht haben. Vielleicht leise begleitet von dem Gedanken: Ja, das Vorgehen dieser Innenministerin ist überzogen, aber Compact ist doch wirklich etwas zu anrüchig, oder?
Aber darum, wie anrüchig nun Compact ist, geht es überhaupt nicht. Es geht um nicht weniger als um die Pressefreiheit. Und da Meinungs- und Pressefreiheit essentielle Grundrechte sind, ohne die es keine demokratische Ordnung geben kann, sollte niemand diesen Vorgang ignorieren.
Das wurde offenbar auch in Redaktionen bemerkt, die sonst nicht mit Kritik am „Kampf gegen rechts“ der deutschen Innenministerin auffallen. Im Handelsblatt hieß es am Mittwoch beispielsweise, nachdem der Autor beschrieben hat, für wie abstoßend er etliche der Compact-Inhalte hält:
„Das alles ist schwer zu ertragen. Aber rechtfertigen die ‚Compact‘-Positionen wirklich ein Verbot? Die Innenministerin bewegt sich juristisch auf unsicherem Terrain. Für ihre Verbotsverfügung wendet sie das Vereinsrecht an, obwohl Presserecht in die Kompetenz der Länder fällt. Zudem kennen die Pressegesetze nach Einschätzung von Experten keine Grundlage für das Verbot ganzer Zeitungen.
Unabhängig davon müssen Verbote verhältnismäßig sein. Für mögliche verfassungsfeindliche Beiträge kann nicht das ganze Magazin ohne Weiteres in Mithaftung genommen werden. Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit wiegen ohnehin schwer und können allenfalls als Ultima Ratio gerechtfertigt sein. Aber unerwünschte Meinungen einfach verbieten, das geht eben nicht.“
Formal legaler Taschenspielertrick?
Innenminister sehen das nicht erst seit diesen Tagen oft anders. Der Versuch, ein Medienverbot durch ein Vereinsverbot per Ministererlass durchzusetzen, ist leider nicht neu.
„Gefährlich ist für alle, die eigenständig publizieren, dass hier Publikationsverbote per Ministerverfügung hoffähig werden. Es ist ein Eingriff in Grundrechte. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt nun einmal auch für Linksextremisten, Islamisten und Nazis, solange sie die Grenzen des Strafbaren nicht erreichen. Und festzustellen, ob diese Grenze überschritten ist, das obliegt in einem Rechtsstaat einer unabhängigen Justiz und nicht einem Minister.”
Das schrieb ich hier auf Achgut im August 2017. Seinerzeit war der damalige Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) in ähnlicher Weise gegen die linksextreme Netzseite linksunten.indymedia vorgegangen, wie es Nach-Nachfolgerin Nancy Faeser (SPD) am Dienstag mit Compact tat.
"Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute die rechtsextremistische "COMPACT-Magazin GmbH" sowie die "CONSPECT FILM GmbH" verboten. Auch Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden. Die Organisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes", teilte das Bundesinnenministerium am Morgen der Hausdurchsuchungen mit.
Damals, 2017, schrieb ich:
“Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat es geschafft, eine Webseite zu verbieten – was ihm eigentlich gar nicht möglich ist – indem er die Betreiber zu einem Verein erklärt, den er tatsächlich verbieten kann und mit ihm dann die Seite.”
Mein Fazit seinerzeit:
“Mag sein, dass dieses Vorgehen trotz allem Geschmäckle, obwohl es nach Taschenspielertrick stinkt, formal legal ist. Eines Rechtsstaats, der die Freiheit der Meinungsäußerung hoch hält, ist sie unwürdig. Seine Mittel hätten ohne Ministerverfügung gereicht, jeden strafbaren Inhalt zu verfolgen und zu löschen. Aber derer hat man sich nie bedient. Warum nicht?”
Es beginnt am Rand und frisst sich in die Mitte
Genau so kann man es heute wieder sagen. Nur damals gab es einen kleinen Aufschrei – auch von solchen Medienwerktätigen, die der Nähe zu Linksextremisten unverdächtig waren. Im Wikipedia-Eintrag zu Indymedia heißt es beispielsweise:
“Reporter ohne Grenzen, eine NGO, die sich weltweit für Pressefreiheit und gegen Zensur einsetzt, kritisierte die Aktion des Bundesinnenministers als „rechtsstaatlich gefährliche Entwicklung“. Weiter hieß es, dass die Pressefreiheit auch für „unbequeme, ja selbst für schwer erträgliche Veröffentlichungen“ gelte und dass es weniger einschneidende Rechtsmittel gebe, um gegen strafbare Inhalte vorzugehen. Markus Reuter von netzpolitik.org sagte im Deutschlandfunk, dass man „die Seite nicht auf Gewaltaufrufe reduzieren“ könne.”
Das hört man im Fall Elsässer und Compact vielleicht nicht so oft und so deutlich, wie damals im Falle der Linksextremisten. Aber immerhin waren am Tag nach den Razzien und der Verbotsverfügung klare Bedenken auch dort zu vernehmen, wo man sich normalerweise kaum um die Rechte der Rechten und schon gar nicht um die von Rechtsradikalen oder Rechtsextremen sorgt. Tina Groll, Redakteurin bei Zeit Online und Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, kann Faesers Verbotsverfügung beispielsweise nicht gutheißen:
„Denn der Journalismus steht aus guten Gründen unter einem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Das Verbot – begründet mit dem Vereinswesen – wirkt befremdlich, auch wenn es für ein gutes demokratisches Ziel benutzt wird. Journalismus und auch Compact hat wenig mit Vereinswesen zu tun. Elsässer kann sich wohl leider zu Recht auf die Pressefreiheit berufen. Und das macht es geradezu grotesk. Denn damit könnte ein Rechtsstreit über ganz grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen beginnen. Was wiegt schwerer – der Kampf gegen Extremismus oder das hohe Gut der Pressefreiheit?“
Der Medienverband der freien Presse, der nach eigenen Angaben rund 350 Mitgliedsverlage mit knapp 7.000 Zeitschriften- und Medienangeboten vertritt, erklärte:
„Der Medienverband der freien Presse (MVFP) bewertet das Verbot eines Presseverlages durch das Innenministerium als einen schwerwiegenden Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Pressefreiheit. Eine Ermächtigungsgrundlage für das Verbot des Verlages nach dem Vereinsrecht erscheint rechtlich zweifelhaft und müsste aus Sicht des Verbandes letztlich durch die Gerichte und nicht von der Exekutive entschieden werden.
Der Medienverband der freien Presse verurteilt jede Form von Extremismus und distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten des betroffenen Magazins.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Meinungen als ihre Grundlage sind jedoch zentrale Elemente jeder gelebten Demokratie, und ihre Grenzen dürfen nicht politisch definiert werden, sondern sind durch das Strafgesetzbuch geregelt. Ein Verstoß gegen Strafgesetze wurde von der Innenministerin nicht vorgetragen."
Egal ob es sich gegen links oder rechts richtet: Die Einschränkung der Pressefreiheit beginnt zuerst am Rand. Dort, wo Inhalte produziert werden, mit denen sich kaum ein Medienschaffender gemein machen will. Doch wenn die Einschränkung der Pressefreiheit durch Ministererlass unwidersprochen bleibt, wird sie sich wiederholen. Sie wird sich vom Rand aus immer weiter in Richtung Mitte fressen. Früher hätte man an dieser Stelle vielleicht gesagt: "Wehret den Anfängen".
Sorgloser Umgang mit Grundrechten
Ob das Compact-Verbot einer gerichtlichen Prüfung standhält, vermag ich als juristischer Laie nicht zu sagen. Im Falle von Indymedia hatte das Bundesverwaltungsgericht das Vereinsverbot nicht aufgehoben und das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen. Allerdings hatte sich da schon längst – völlig unbeanstandet – die Nachfolgeseite de.indymedia.org etabliert.
Entscheidend für die Regierenden ist sicher, vor den Wahlen im September auch auf diese Weise die sogenannte Brandmauer nach rechts zu zementieren und die AfD zu schwächen. Wie hilfreich das im Sinne der Akteure sein wird, lässt sich nicht sagen. Nur die Grundrechte und das darauf aufbauende Gemeinwesen haben Schaden genommen. Wie groß dieser Schaden am Ende ist, hängt davon ab, ob diese Verbots-Politik jetzt Schule macht.
Vor sieben Jahren klang mein Fazit nicht unbedingt anders:
“Der Schaden, der durch diese Erosion eines freiheitlichen Rechtsstaats entsteht ist ungleich größer, als die Einschränkungen für die Extremisten. Sie suchen sich eine nächste Seite. Wer linksunten.indymedia vermisst, könnte jetzt vielleicht auf de.indymedia.org fündig werden. Immerhin der Unterhaltungswert wird also gewahrt bleiben, wenn die Grundrechte baden gehen.”
In den sieben Jahren seither sind die Deutschen mit ihren Grundrechten leider nicht besonders pfleglich umgegangen.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com
Beitragsbild: Oliver Abels CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Diese Frau im Gewande der Innenministerin ist einer der schrecklichsten Erscheinungen auf der politischen Bühne der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist verschlagen und blickt wie ein American Stafford ruhig und abwartend auf ihre politischen Feinde. „Demokratie“ gibt es nur als personalisierte mit ihren persönlichen Insignien. Diese Frau hätte in ihrer heutigen Erscheinung und mit ihrem Habitus perfekt in das Zentralkommitee der Einheitspartei der SED gepasst. Sie hat nichts auch nur annähernd von einer „offenen Gesellschaft“ geschweige denn von Demokratie verstanden. Eine produktive, optimistische Liberalität ist von ihr soweit entfernt wir fremde Galaxien. Was für eine Schande für dieses Land. Dieser Apparatschik aus dem Ungeist der Quoten-Antifa muß sofort abtreten bzw. zurücktreten. Die ausländische Presse schaut entsetzt auf Deutschland. „Shame on you, Faeser – shame on you!“
Zur Erinnerung: <Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten>. Wer an Pressefreiheit denkt, muss auch der Meinungsfreiheit das Wort reden. Und wer hätte das geglaubt: Der nächste Skandal ließ ja nicht lange auf sich warten. Ein Autor des MDR – also einer Anstalt des öffentlichen Rechts – schlägt das Wort „Meinungsfreiheit“ zum UNWORT des Jahres vor, weil das Wort ein „rechtspopulistischer Kampfbegriff“ gewerden ist. Nach intensivem Nachdenken fiel es mir wie Schuppen von den Augen: Darin liegt wohl der Grund, warum die jetzigen Regierenden nebst Verfassungsschutz in den osrdeutschen Ländern mit Gewalt eine Änderung des GG durchsetzen wollen, und das mit vollster Unterstützung der ÖRR und linken Medien! Der brave Bürger darf halt alles essen, aber beileibe micht alles wissen. Schon gar nicht die hinterfotz…äh, unlauteren Machenschaften der etablierten Parteien und deren freundliches Medienanhängsel. Ich würde gerne schreiben ……………. (hier ein böses Wort einfügen) aber das darf ich ja nicht (weil’s die Wahrheit ist).
zu:
hans kloss / 18.07.2024
Dass es Pressefreiheit in D. gibt, ist ein Gerücht.
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Wenn nicht gar ein „schiere Verschwörungstheorie“.
@Wilfried Cremer : „hi, ich bin dafür, den Zwangsfunk zu verbieten und das Geld in die Struktur der Bahn zu stecken“ . Hehe , wohl die Spendenaufrufe nicht gehört ? Alles für die Achse ! Das Geld , meine ich …
@Gerd Maar : „Die Mühe hätte Nancy sich sparen können. Wem der Schwachsinn vom Elsässer zusagt ist sowieso nicht mehr zu helfen“ . Hehe , der Elsässer allgemein kocht gut und ist speziell ein Mann des Friedens : „“Ich bin kein Putinversteher – ich bin ein Putinunterstützer ! „, posaunte Chefredakteur Jürgen Elsässer noch im Frühjahr auf einer Veranstaltung“ ( Quelle freitag.de , 16.07.24 ) .
Gut zu wissen, daß sich einige hier noch darüber freuen. Es sind natürlich die, welche bei dem, was in Selenskij-Land an Grundrechtsverstößen, Drangsalierungen und mehr vorkommt, alle Hüheneraugen zudrücken.
Wir haben ein Problem: Fraser. Wir haben noch in Problem: Fraser. Auch mit ihrem Rausschmiss wird sich das Problem nicht ändern. Denn plötzlich tauchen andere Probleme auf: Habeck und Baerbock. Nein, mit dieser Regierung lässt sich längst kein Staat mehr machen. Über unsere Minister schüttelt man nur noch den Kopf. Die Innenministerin agiert als Möbelspediteuse, der Wirtschaftsminister als Abrissbirne und die Außenministerin als Kriegstreiberin. Gespannt bin ich ja mal auf das Urteil über die Schließung und Zerschlagung des Compact-Verlages. Oder sind die Gerichte auch bereits gleichgeschaltet? Und was ist mit unserem ehrenwerten Herrn Bundeskanzler? Dem tanzen die Minister auf dem Kopf herum. Richtlinienkompetenz: Fehlanzeige. So kann es nun wirklich nicht weitergehen.