Redaktion / 17.04.2025 / 16:00 / Foto: Sigrid Herrmann-Marschall / 4 / Seite ausdrucken

Faeser-Vertrauter Lamjahdi scheitert mit Berufungsklage gegen Islamismus-Expertin

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln wies auch die Berufungsklage von Mustapha Lamjahdi gegen die Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann (Foto oben) ab. Sie hatte den Faeser-Vertrauten als „Person mit nicht wenigen Bezügen zur Muslimbruderschaft“ bezeichnet.

Der SPD-Politiker Mustapha Lamjahdi scheiterte mit einer Berufungsklage gegen ein Urteil des Landgerichts Köln. Mit diesem Urteil wurde bereits am 27.9.2024 seine Klage abgewiesen, mit der er Sigrid Herrmann bestimmte Aussagen in ihrem Blogartikel „Faeser ohne Berührungsängste“ untersagen lassen wollte, die seine Person in einen Bezug zur Muslimbruderschaft bringen. Der einstimmige Beschluss des OLG Köln zur Abweisung der Berufung erging am 11.2.2025.

Ein Halbsatz in dem fraglichen Artikel ist wegen einer durch Lamjahdi erwirkten Einstweiligen Verfügung derzeit noch nicht wieder hergestellt, deren Rechtsunwirksamkeit nach den ergangenen Urteilen im Haupt- und im Berufungsverfahren nun beantragt wird (Beide Urteile liegen der Redaktion vor). Lamjahdis Anwalt betrieb die Verfahren trotz mehrfachem Hinweis der Gerichte auf die Aussichtslosigkeit seines Vorgehens und zog sie dadurch künstlich in die Länge. (Achgut berichtete hier und hier).

Die Vorsitzende der SPD Hessen, Noch-Innenministerin Nancy Faeser, trat im September 2023 als Spitzenkandidatin zur Hessischen Landtagswahl an und ließ sich im Wahlkampf von ihrem Vertrauten Mustapha Lamjahdi unterstützen. Nachdem Herrmann, die selbst langjähriges Mitglied der SPD ist, am 19. September 2023 ihren Blog-Artikel über Lamjahdi und die Bezüge zur Muslimbruderschaft publiziert hatte, fragte die BILD-Zeitung offenbar dazu nach.

Die Hessen-SPD reagierte mit einer Kampagne gegen BILD und Sigrid Herrmann, in der sie ihr eigenes Parteimitglied zu diffamieren sucht – mit Bezug auf den Bericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz“, der nach Klagen unter anderem von Henryk Broder inzwischen zurückgezogen werden musste (Achgut berichtete). Die SPD veröffentlichte auch eine persönliche Stellungnahme von Lamjahdi, in der er ebenfalls Bezug nimmt auf die unseriöse Studie des „Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit“. Trotz der ergangenen Gerichtsurteile hat die SPD diese Texte bisher nicht von ihrer Seite heruntergenommen.

Foto: Sigrid Herrmann-Marschall

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Leserpost

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Ralf Pöhling / 17.04.2025

Es lässt sich eine direkte Verbindungslinie ziehen von Hitler und al-Husseini und damit vom Holocaust hinein in die Muslimbruderschaft, die im Kalten Krieg von den alten Nazikadern des Zweiten Weltkriegs in CIA und Organisation Gehlen/BND weaponized worden ist, u.A. um sie gegen die Sowjets als Guerilla in Afghanistan ins Spiel zu bringen. Daraus entsprang dann später El Kaida, die (offiziell) für 9/11 verantwortlich sind und uns damit einen totalitären Überwachungs-/Schattenstaat im Westen beschert haben, der in der Geschichte seines gleichen sucht. Einen Überwachungs-/Schattenstaat, den die meisten Menschen nicht mal als solchen wahrnehmen. Diese fatale “Zweckgemeinschaft” zwischen westlichen Geheimdienstkadern und der Muslimbruderschaft existiert noch heute. Allerdings nicht mehr in Saudi-Arabien, weil die Muslimbruderschaft dort deswegen vollkommen zu recht verboten worden ist. Bei uns läuft das aber immer noch. Und jetzt frage man sich mal warum, denn es gibt tausend gute Gründe das Problem endlich aus der Welt zu schaffen. Und dazu jetzt was in eigener Sache: Es gibt eine alte Rechte und seit geraumer Zeit eine Neue Rechte. Vielleicht sollte jetzt so langsam klar werden, warum es eine Neue Rechte gibt, die sich weitgehend pro-Israel positioniert. In anderen Teilen des politischen Spektrums ist die Erkenntnis hingegen wohl noch nicht ganz gereift, dass man ein Krebsgeschwür von vorgestern nicht permanent füttern darf, sondern es knallhart aushungern muss. Lasst Frau Hermann in Ruhe und hört ihr besser mal zu, als sie permanent vor den Kadi zu ziehen. Sie hat vollkommen recht, mit dem was sie da sagt und tut.

Th. Gerbert / 17.04.2025

Sollte N. F. nicht zufällig doch noch Justizministerin (Gott bewahre) oder ähnliches werden, hat sie dann ja jetzt mehr Zeit, um das Grundgesetz ausgiebig zu studieren. Wie schön. :-)

Sam Lowry / 17.04.2025

Nächstesmal sage ich am 110-Telefon, dass es vermutlich Doitsche sind. Dann verfolgt man wenigstens nicht mehr MICH wegen dem Zauberwort… mit A

Franz Klar / 17.04.2025

Auch unsinnige Behauptungen werden von Gerichten oft als “von der Meinungsfreiheit gedeckt” bewertet . So scheiterten bspw. auch Henryk M. Broder und Roland Tichy mit Unterlassungsklagen gegen Claudia Roth . Mal verliert man , mal gewinnt eben der andere ...

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