Razzien in vier Bundesländern, Hausdurchsuchungen auch in Wohnräumen von Chefredakteur Jürgen Elsässer und weiteren Beschäftigten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das "Compact"-Magazin verboten. Wie verschiedene Medien berichten, durchsuchen Beamte seit den frühen Morgenstunden die Geschäftsräume von "Compact" in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam. Auch die Wohnräume von Chefredakteur Jürgen Elsässer und seiner Frau sowie von weiteren "Compact"-Beschäftigten würden nach Beweismitteln durchsucht. In einer Pressemitteilung des Ministeriums heißt es:
"Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte in den Ländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Liegenschaften dieser Organisationen und die Wohnungen von führenden Akteuren, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen. Das heutige Verbot untersagt jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen sind Straftaten."
Rechtsgrundlage für das Verbot sei das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. Begründet werde das Verbot mit einer umfangreichen Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz, an der auch der brandenburgische Verfassungsschutz beteiligt war. Der Verfassungsschutz bewertet das Magazin als "gesichert rechtsextrem".
"Compact" bestand aus einem monatlich erscheinenden Magazin, nebst Sonderheften, einem Online-Auftritt und einer täglichen Sendung namens "Compact Der Tag", die von Montag bis Freitag täglich produziert wurde. Nach eigenen Angaben hatte das gedruckte Magazin eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Der YouTube-Kanal von "Compact" hat 345.000 Abonnenten. Bis zu 100.000 Klicks hätten Videos von "Compact Der Tag" auf YouTube erreicht, einzelne Doku-Formate sogar bis zu einer Million.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte laut Bild: „Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden“.
Das Bundesinnenministerium beabsichtige mit dem Verbot, dass sämtliche Formate ab sofort nicht mehr produziert werden dürften, die Internetseite abgeschaltet und das Vermögen konfisziert werde. Auch die Inhalte auf dem YouTube-Kanal müssten entfernt werden. "Compact" könne gegen das Verbot klagen.
(Quellen: bmi.bund.de, bild.de, tagesschau.de)