@Lutz und Stumpp Danke für die sehr guten Kommentare. Das erklärt einiges…..
Lieber Herr STEINHÖVEL, wieviele Juristen haben Ihnen in diesem Fall fachlichen Rat angeboten, um die “Erklärung 2018” in den Medien zu halten? Unter den Tausenden Unterzeichnern dürften doch massenweise Fachleute gewesen sein, die ebenfalls längst “die Nase voll” haben vom Treiben des Hilfsjuristen Maaß und seiner Chefetage.
Mich interessiert da eines: Wer war die “graue” Eminenz die Facebook hier den Hinweis gab….. und dann interessiert mich ein zweites, wer stand hinter dieser “grauen” Eminenz….? Hatte Facebook vielleicht Angst für viel viel Geld verklagt zu werden bei fehlendem Gehorsam sprich “Nichtlöschung”? Könnte dieser potentielle Kläger vielleicht eine “staatliche” Eminenz sein? Denn, nur diese hat jenen “Goldesel” um selbst das dickste Unrecht gegen den Steuerzahler, von diesem finanziert, gegen Facebook bei Widerspruch vor Gericht zu bringen….. Was auch immer, dieser Schachzug mit dem NetzDG verrät wieder mal jene kluge AGITPROP Handschrift deren Züge mir vertraut vorkommen, was immer man macht, nachdem man sich mit den NetzDG erst mal arrangiert hat dient der Sache: “Weg mit Facebook”...... mit oder ohne Bamberg aber natürlich auf keinen Fall auf Wunsch der Regierenden sondern der “Regierten”, wie man hier sehr schön sieht, ...... ganz schön clever….
Herr STEINHÖVEL hat bereits berichtet, wie es zur Löschung kam? Also, wer die Löschung über welche Stationen betrieben hat? Zuckerberg hat das nie und nimmer allein getan. Ich werde die Urteilsbegründung lesen, was entscheidend ist. Bamberg hat Frazenbuch über deren AGB “gekriegt”. Richter gehen gern über die Allg. Vertrags-/bzw. Geschäftsbedingungen (als Kleingedrucktes bezeichnet), wenn sie unzulässig sind, um die Großen klein zu machen. Unzulässig sind solche Vertragspassagen zum Beipiel dann, wenn sie juristisch versteckte Nachteile für Vertrags-Kunden enthalten.
Groß angelegter Nutzerboykott, das wäre was!
Was in dem Kontext immer gerne vergessen wird: Facebook ist weder Mittelpunkt des Universums, noch der Inbegriff der Kommunikation und Meinungsfreiheit in Deutschland, sondern einfach nur eine gewinnorientierte Social Media Datenkrake, die zudem so gut wie keine Steuern in Deutschland/ Europa zahlt. Deshalb schnell raus da….....
Kann man denn feststellen, wer für solche Löschaktionen verantwortlich ist? Ich habe immer den Eindruck, dass da 1000x der Melde Button geklickt wird oder Anetta Kahane ihre Aufsichtsleute losschickt & Facebook halt einknickt. Es gibt halt das NetzDG, unter Umständen könnte man da soziale Netzwerke sogar als Verbündete gewinnen, denn die haben ja gar kein Interesse daran, Content zu löschen, denn Content = Aktivität = Werbeeinnahmen. Insofern bin ich mir gar nicht so sicher, ob Facebook so unglücklich über das Urteil ist. Da es vor Gericht unterlegen ist, kann es beim nächsten Mal halt sagen: Sorry, Frau Kahane, durften wir leider nicht löschen wegen Gerichtsurteil XY.
Vielen Dank für Ihre Arbeit Herr Steinhöfel. Ich würde mir wahrscheinlich Ihre Dienste nicht leisten können. In diesen Zeiten macht es Freude Menschen zu erleben die nicht den Mund halten und sich auch juristisch so bewegen können wie es die Situation erfordert. Chapeau!
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.