Für die Umsetzung der tyrannischen Regeln nach eigener Willkür setzt der Parteioligarch auf die Unterwürfigkeit derer, die glauben, sie kämen damit ungeschorener davon, und auf das „Hausrecht“. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet man das Hausrecht unter §903. Das Hausrecht läßt Maskenzwänge, G-Regeln usw. natürlich nicht zu. Es findet seine Grenzen im Persönlichkeitsrecht, beziehungsweise in den Grundrechten. Der Geschäftsmann darf weder von den Mitarbeitern, noch von den Kunden die Maske verlangen, nicht der Arzt und nicht der Apotheker. Das wird einem sehr schnell klar, wenn man überlegt, daß der Geschäftsmann vom männlichen Kundenstamm ein Zertifikat verlangen könnte, das die Heterosexualität garantiert, und der bereit ist, zu unterschreiben, daß er Homosexualität ablehnt. / Das Hausrecht erlaubt, einem Konfliktpartner Hausverbot zu erteilen. Es erlaubt nicht, dem Handwerker eine Maske aufzusetzen. Das ist nämlich hochgradig erniedrigend, um nicht Latein zu sprechen, und kann in einem Rechtsstaat selbst mit dem obskuren Antidiskriminierungsgesetz strafverfolgt werden! / Das “Hausrecht” spielt auch bei Facebook und Google eine Rolle. Die Tür ist offen, man schaue nach. / In letzter Zeit halte ich Sprachregeln nicht ein und das zeigt sich in einer miserablen grammatikalisch-formalen Abstimmung der Satzglieder. Scheint eine Legasthenie zu sein? Das bitte ich zu entschuldigen. Ich gehe morgen zum Arzt und lasse mich gesundspritzen.
Wo bleiben die Abmahnanwälte, wenn man sie mal braucht?
>>Wo bleibt der Gesetzgeber? Warum gibt es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch?<< Der Gesetzgeber protegiert FB, denn der Gesetzgeber braucht FB und das Metaverse um die “unnützen Esser” nach dem Great Reset ruhig zu stellen.
Ich stellte vor Jahren der österreichischen Justizministerin die Frage, ob ihr NetzDG nicht den Straftatbestand des Verfassungshochverrates erfüllt, da es die Meinungsfreiheit aufhebt und damit die Demokratie gefährdet. Ich warte immer noch auf eine Antwort. Hochverrat ist anzeigepflichtig, keine Anzeige zu erstatten ist eine Straftat: § 138 (StGB Deutschland). Liebe Leser, als gesetzestreue Bürger ist es unsere moralische & juristische Pflicht die Verantwortlichen des Netzwerkdurchsetzungsgesetz wegen Verfassungshochverrat / Hochverrat anzuzeigen!
Nun, Herr Steinhöfel, überschätzen Sie “das Recht” nicht. In Zeiten des Rechtspositivismus kann man sich “das Recht” nach belieben zurechtbiegen, siehe Pippi Langstrumpf. “Das Recht” ist Grundlage jeder Räuber- und Piratenbande, siehe Augustinus: „Was anders sind also Reiche, wenn ihnen Gerechtigkeit fehlt, als große Räuberbanden? Sind doch auch Räuberbanden nichts anders als kleine Reiche. Auch da ist eine Schar von Menschen, die unter Befehl eines Anführers steht, sich durch Verabredung zu einer Gemeinschaft zusammenschließt und nach fester Übereinkunft die Beute teilt. Wenn dies üble Gebilde durch den Zuzug verkommener Menschen so ins große wächst, dass Ortschaften besetzt, Niederlassungen gegründet, Städte erobert, Völker unterworfen werden, nimmt es ohne weiteres den Namen Reich an, den ihm offenbar nicht hingeschwundene Habgier sondern erlangte Straflosigkeit erwirbt. Treffend und wahrheitsgemäß war darum die Antwort, die ein aufgegriffener Seeräuber Alexander dem Großen gab. Denn als der König den Mann fragte, was ihm einfalle, dass er das Meer unsicher mache, erwiderte er mit freimütigem Trotz: und was fällt dir ein, dass du das Erdreich unsicher machst. Freilich, weil ich es mit einem kleinen Fahrzeug tue, heiß ich Räuber, Du tust es mit einer großen Flotte und heißt Imperator.“ (De Civitate Dei, 4. Buch; 4. Kap.) Es gibt nichts neues unter der Sonne. Erst Recht nicht im 21. Jh.
Die Frage sollte sogleich noch weitgehender gefasst werden. Wieso kann ein Unternehmen, das fortwährend und vorsätzlich das deutsche Recht bricht, hier überhaupt noch agieren? Bei Telegram ist man doch auch in die Puschen gekommen.
Wie darf man denn dann diejenigen nennen, die Facebook zu diesen Rechtsbrüchen angestiftet haben? Vielleicht ist “anstiften” als Begriff dafür zu schwach und man sollte von “nötigen” sprechen. Steht da was im Gesetz?
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