Joachim Nikolaus Steinhöfel / 07.07.2022 / 18:06 / Foto: Achgut.com / 28 / Seite ausdrucken

Facebook vorsätzlicher Rechtsbrecher

Facebook/Meta Platforms darf man jetzt auch mit oberlandesgerichtlicher Billigung einen vorsätzlichen Rechtsbrecher nennen. Heute, am 07.07.2022, hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine fehlerhafte Entscheidung der Zivilkammer 22 aufgehoben und unserer Unterlassungsklage stattgegeben. Die Urteilsgründe finden für die Lösch- und Sperrpraxis des IT-Riesen sehr deutliche Worte. BILD berichtet: Klatsche vor Gericht: Facebook löscht „ohne rechtliche Grundlage“!

Der Rechtsstreit drehte sich um ein fälschlich Napoleon zugeschriebenes Zitat, das im Netz sehr populär war und von Facebook massenhaft rechtswidrig als „Hassrede“ gelöscht wurde. Es stammt tatsächlich von Johann Joseph Görres, einem einflussreichen katholischen politischen Publizisten der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, den die Konrad-Adenauer-Stiftung auf ihrer Seite als weltanschaulichen Vorläufer der CDU einordnet. Görres ein Hassredner?

„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

Während wir unseren Fall 22  bei „Meinungsfreiheit im Netz" in Dresden schon lange rechtskräftig gewonnen haben, mussten wir mit Fall 25, um den es hier geht, in die zweite Instanz. Das OLG Hamburg führt in dem Urteil vom 07.07.2022 aus:

„Es kommt jedoch hinzu, dass [Facebook] nach dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin nicht nur an ihren gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksamen AGB zur Löschung von Beiträgen und Sperrung von Nutzerkonten festhält, indem sie diese offenbar bis heute unverändert lässt, sondern sogar ihre Sanktionspraxis auf Basis dieser rechtswidrigen AGB fortsetzt. Sie nimmt also Löschungen und Kontosperrungen gegenüber Nutzern vor, obwohl sie positiv weiß, dass dafür gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung keine rechtliche Grundlage besteht.“

Meta Platforms haben es jetzt also von einem Oberlandesgericht schriftlich attestiert bekommen, dass das Unternehmen ein vorsätzlicher Rechtsbrecher ist. Jede Löschung und jede Sperre von Inhalten, die nicht strafbar sind und die seit Spätsommer 2021 erfolgen, stellen einen vorsätzlichen Rechtsbruch dar.

Da erhebt sich die Frage: Wo bleibt der Gesetzgeber? Warum gibt es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch? Warum denkt man nicht über einen pauschalierten Schadensersatz nach, pro ungerechtfertigter Löschung und für jeden Tag rechtswidriger Sperre?

Foto: Achgut.com

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Leserpost

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lutzgerke / 07.07.2022

Für die Umsetzung der tyrannischen Regeln nach eigener Willkür setzt der Parteioligarch auf die Unterwürfigkeit derer, die glauben, sie kämen damit ungeschorener davon, und auf das „Hausrecht“. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet man das Hausrecht unter §903. Das Hausrecht läßt Maskenzwänge, G-Regeln usw. natürlich nicht zu. Es findet seine Grenzen im Persönlichkeitsrecht, beziehungsweise in den Grundrechten. Der Geschäftsmann darf weder von den Mitarbeitern, noch von den Kunden die Maske verlangen, nicht der Arzt und nicht der Apotheker. Das wird einem sehr schnell klar, wenn man überlegt, daß der Geschäftsmann vom männlichen Kundenstamm ein Zertifikat verlangen könnte, das die Heterosexualität garantiert, und der bereit ist, zu unterschreiben, daß er Homosexualität ablehnt. / Das Hausrecht erlaubt, einem Konfliktpartner Hausverbot zu erteilen. Es erlaubt nicht, dem Handwerker eine Maske aufzusetzen. Das ist nämlich hochgradig erniedrigend, um nicht Latein zu sprechen, und kann in einem Rechtsstaat selbst mit dem obskuren Antidiskriminierungsgesetz strafverfolgt werden! / Das “Hausrecht” spielt auch bei Facebook und Google eine Rolle. Die Tür ist offen, man schaue nach. / In letzter Zeit halte ich Sprachregeln nicht ein und das zeigt sich in einer miserablen grammatikalisch-formalen Abstimmung der Satzglieder. Scheint eine Legasthenie zu sein? Das bitte ich zu entschuldigen. Ich gehe morgen zum Arzt und lasse mich gesundspritzen.  

Johannes Goldmann / 07.07.2022

Wo bleiben die Abmahnanwälte, wenn man sie mal braucht?

P. Meyer / 07.07.2022

>>Wo bleibt der Gesetzgeber? Warum gibt es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch?<< Der Gesetzgeber protegiert FB, denn der Gesetzgeber braucht FB und das Metaverse um die “unnützen Esser” nach dem Great Reset ruhig zu stellen.

Thomas Szabó / 07.07.2022

Ich stellte vor Jahren der österreichischen Justizministerin die Frage, ob ihr NetzDG nicht den Straftatbestand des Verfassungshochverrates erfüllt, da es die Meinungsfreiheit aufhebt und damit die Demokratie gefährdet. Ich warte immer noch auf eine Antwort. Hochverrat ist anzeigepflichtig, keine Anzeige zu erstatten ist eine Straftat:  § 138 (StGB Deutschland). Liebe Leser, als gesetzestreue Bürger ist es unsere moralische & juristische Pflicht die Verantwortlichen des Netzwerkdurchsetzungsgesetz wegen Verfassungshochverrat / Hochverrat anzuzeigen!

Alexander Mazurek / 07.07.2022

Nun, Herr Steinhöfel, überschätzen Sie “das Recht” nicht. In Zeiten des Rechtspositivismus kann man sich “das Recht” nach belieben zurechtbiegen, siehe Pippi Langstrumpf. “Das Recht” ist Grundlage jeder Räuber- und Piratenbande, siehe Augustinus: „Was anders sind also Reiche, wenn ihnen Gerechtigkeit fehlt, als große Räuberbanden? Sind doch auch Räuberbanden nichts anders als kleine Reiche. Auch da ist eine Schar von Menschen, die unter Befehl eines Anführers steht, sich durch Verabredung zu einer Gemeinschaft zusammenschließt und nach fester Übereinkunft die Beute teilt. Wenn dies üble Gebilde durch den Zuzug verkommener Menschen so ins große wächst, dass Ortschaften besetzt, Niederlassungen gegründet, Städte erobert, Völker unterworfen werden, nimmt es ohne weiteres den Namen Reich an, den ihm offenbar nicht hingeschwundene Habgier sondern erlangte Straflosigkeit erwirbt. Treffend und wahrheitsgemäß war darum die Antwort, die ein aufgegriffener Seeräuber Alexander dem Großen gab. Denn als der König den Mann fragte, was ihm einfalle, dass er das Meer unsicher mache, erwiderte er mit freimütigem Trotz: und was fällt dir ein, dass du das Erdreich unsicher machst. Freilich, weil ich es mit einem kleinen Fahrzeug tue, heiß ich Räuber, Du tust es mit einer großen Flotte und heißt Imperator.“ (De Civitate Dei, 4. Buch; 4. Kap.) Es gibt nichts neues unter der Sonne. Erst Recht nicht im 21. Jh.

Jochen Brühl / 07.07.2022

Die Frage sollte sogleich noch weitgehender gefasst werden. Wieso kann ein Unternehmen, das fortwährend und vorsätzlich das deutsche Recht bricht, hier überhaupt noch agieren? Bei Telegram ist man doch auch in die Puschen gekommen.

Gert Hans Wengel / 07.07.2022

Wie darf man denn dann diejenigen nennen, die Facebook zu diesen Rechtsbrüchen angestiftet haben? Vielleicht ist “anstiften” als Begriff dafür zu schwach und man sollte von “nötigen” sprechen. Steht da was im Gesetz?

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